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Vue multilingue de Arrêté Ministériel du 14/04/2009
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Arrêté ministériel déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, le Parlement wallon, le Parlement flamand, le Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, les membres bruxellois du Parlement flamand et le Parlement de la Communauté germanophone. - Traduction allemande Ministerieel besluit tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de verkiezing voor het Europees Parlement, het Vlaams Parlement, het Waals Parlement, het Brussels Hoofdstedelijk Parlement, de Brusselse leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de Duitstalige Gemeenschap. - Duitse vertaling
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14 AVRIL 2009. - Arrêté ministériel déterminant les modèles des 14 APRIL 2009. - Ministerieel besluit tot vaststelling van de modellen
instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten
désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn
élections simultanées pour le Parlement européen, le Parlement wallon, aangewezen bij de verkiezing voor het Europees Parlement, het Vlaams
le Parlement flamand, le Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, Parlement, het Waals Parlement, het Brussels Hoofdstedelijk Parlement,
les membres bruxellois du Parlement flamand et le Parlement de la de Brusselse leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de
Communauté germanophone. - Traduction allemande Duitstalige Gemeenschap. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 14 avril 2009 déterminant les modèles des besluit van 14 april 2009 tot vaststelling van de modellen van de
instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor
désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de
élections simultanées pour le Parlement européen, le Parlement wallon, verkiezing voor het Europees Parlement, het Vlaams Parlement, het
le Parlement flamand, le Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, Waals Parlement, het Brussels Hoofdstedelijk Parlement, de Brusselse
les membres bruxellois du Parlement flamand et le Parlement de la leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de Duitstalige
Communauté germanophone (Moniteur belge du 20 avril 2009). Gemeenschap (Belgisch Staatsblad van 20 april 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
14. APRIL 2009 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der 14. APRIL 2009 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für
die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei
den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das
Wallonische Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der Wallonische Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der
Region Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Region Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Parlaments und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Parlaments und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der
automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29; automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1998 zur Ersetzung des
Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der Königlichen Erlasses vom 18. April 1994 zur Bestimmung der
Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt Wahlkantone, in denen ein automatisiertes Wahlverfahren angewandt
wird; wird;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 1999 zur Festlegung
der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den
Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden; Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 7. Juni 2009 In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden auf den 7. Juni 2009
festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das
Wallonische Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der Wallonische Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der
Region Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Region Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Parlaments und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Parlaments und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt
werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und
Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens
bestimmt sind, Anwendung finden werden, bestimmt sind, Anwendung finden werden,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Artikel 1 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten
Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines Königlichen Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines
automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind, die Kantone Eupen und
Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für Sankt Vith ausgenommen, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für
das Europäische Parlament und das Wallonische Parlament das Europäische Parlament und das Wallonische Parlament
beziehungsweise das Flämische Parlament die Anweisungen für den Wähler beziehungsweise das Flämische Parlament die Anweisungen für den Wähler
dem Muster in Anlage 1. dem Muster in Anlage 1.
Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen Art. 2 - In den Wahlkantonen, die durch den oben erwähnten Königlichen
Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten Erlass vom 30. März 1998 für die Anwendung eines automatisierten
Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den Wahlverfahrens bestimmt worden sind, entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Parlament der gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Parlament der
Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Parlaments die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2. Parlaments die Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 2.
Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den Art. 3 - In den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Wallonische gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Wallonische
Parlament und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Parlament und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die
Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3. Anweisungen für den Wähler dem Muster in Anlage 3.
Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 9. April 2004 zur Festlegung der Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 9. April 2004 zur Festlegung der
Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die
Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Wallonische gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das Wallonische
Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der Region Parlament, das Flämische Parlament, das Parlament der Region
Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments Brüssel-Hauptstadt, die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments
und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wird aufgehoben. und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wird aufgehoben.
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 14. April 2009 Brüssel, den 14. April 2009
G. DE PADT G. DE PADT
Anlage 1 Anlage 1
(...) (...)
Anlage 2 Anlage 2
(...) (...)
Anlage 3 Anlage 3
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith
bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, das
Wallonische Parlament und das Parlament der Deutschsprachigen Wallonische Parlament und das Parlament der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Gemeinschaft
1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. 1. Die Wähler werden von 8 bis 15 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen.
Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Wähler, die sich um 15 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur
Stimmabgabe zugelassen. Stimmabgabe zugelassen.
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen
Abgabe dieser Unterlagen eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Der Abgabe dieser Unterlagen eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Der
Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde, Union ist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde,
dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen Parlaments dass er ausschliesslich für die Wahl des Europäischen Parlaments
wählen kann. wählen kann.
3. 3.
- Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe - Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein.
- Der Wähler bestimmt die Sprache, in der er seine Stimmabgaben anhand - Der Wähler bestimmt die Sprache, in der er seine Stimmabgaben anhand
des ihm zur Verfügung gestellten Lichtstiftes vornehmen möchte. des ihm zur Verfügung gestellten Lichtstiftes vornehmen möchte.
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen
Parlaments ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme für Parlaments ab und bestätigt sie; schliesslich gibt er seine Stimme für
die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab und
bestätigt sie ebenfalls. bestätigt sie ebenfalls.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe.
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor:
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den
Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen
Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem
Bildschirm befindet. Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen
Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste
ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses
oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich
wo auf das Stimmfeld des ordentlichen Kandidaten oder eines oder wo auf das Stimmfeld des ordentlichen Kandidaten oder eines oder
mehrerer Ersatzkandidaten; das Feld des gewählten ordentlichen mehrerer Ersatzkandidaten; das Feld des gewählten ordentlichen
Kandidaten und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten färbt sich Kandidaten und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten färbt sich
gräulich. gräulich.
b) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments: b) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den
Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen
Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem
Bildschirm befindet. Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor
denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder
dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo
auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten färbt sich gräulich. und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten färbt sich gräulich.
c) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft: c) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift - Der Wähler entscheidet sich für eine Liste, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den
Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen
Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem
Bildschirm befindet. Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für die Kandidaten dieser - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für die Kandidaten dieser
Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den
Lichtstift senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Lichtstift senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das
Feld dieses oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Feld dieses oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem
Lichtstift gleich wo auf das Stimmfeld eines oder mehrerer Kandidaten; Lichtstift gleich wo auf das Stimmfeld eines oder mehrerer Kandidaten;
das Feld jedes gewählten Kandidaten färbt sich gräulich. das Feld jedes gewählten Kandidaten färbt sich gräulich.
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz ein; er kann führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz ein; er kann
jedoch seine Stimmabgaben nicht mehr ändern. jedoch seine Stimmabgaben nicht mehr ändern.
7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte 7. Anschliessend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte
zurück. Nachdem der Vorsitzende die Karte überprüft und sich zurück. Nachdem der Vorsitzende die Karte überprüft und sich
vergewissert hat, dass keine durch das Gesetz verbotene Markierung vergewissert hat, dass keine durch das Gesetz verbotene Markierung
beziehungsweise Eintragung auf ihr angebracht worden ist, fordert der beziehungsweise Eintragung auf ihr angebracht worden ist, fordert der
Vorsitzende den Wähler auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler Vorsitzende den Wähler auf, sie in die Urne zu stecken. Der Wähler
erhält seine vom Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer erhält seine vom Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer
ordnungsgemäss abgestempelte Wahlaufforderung zurück. ordnungsgemäss abgestempelte Wahlaufforderung zurück.
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt:
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass
eine Markierung oder eine Eintragung absichtlich auf der Karte eine Markierung oder eine Eintragung absichtlich auf der Karte
angebracht worden ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, angebracht worden ist, die den Wähler erkennbar machen könnte,
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte
beschädigt hat, beschädigt hat,
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist.
In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler In den im vorangehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird,
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe
wird für ungültig erklärt. wird für ungültig erklärt.
9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt 9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt
zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt, zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt,
macht sich strafbar. macht sich strafbar.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
G. DE PADT G. DE PADT
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