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| Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande | Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 12 JANVIER 2021. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel | 12 JANUARI 2021. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het |
| du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la | ministerieel besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende |
| propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande | maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te |
| beperken. - Duitse vertaling | |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel |
| l'arrêté ministériel du 12 janvier 2021 modifiant l'arrêté ministériel | besluit van 12 januari 2021 houdende wijziging van het ministerieel |
| du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la | besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende maatregelen om de |
| propagation du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 12 janvier 2021). | verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 12 januari 2021). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 12. JANUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des | 12. JANUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des |
| Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von | Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von |
| Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 | COVID-19 |
| Die Ministerin des Innern, | Die Ministerin des Innern, |
| Aufgrund der Verfassung, des Artikels 23; | Aufgrund der Verfassung, des Artikels 23; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des |
| Artikels 4; | Artikels 4; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der |
| Artikel 11 und 42; | Artikel 11 und 42; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
| Artikel 181, 182 und 187; | Artikel 181, 182 und 187; |
| Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur |
| Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung | Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung |
| des Coronavirus COVID-19; | des Coronavirus COVID-19; |
| Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember |
| 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
| administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der |
| Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Januar 2021; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Januar 2021; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom |
| 12. Januar 2021; | 12. Januar 2021; |
| Aufgrund der am 12. Januar 2021 abgegebenen Stellungnahme der | Aufgrund der am 12. Januar 2021 abgegebenen Stellungnahme der |
| Minister, die im Rat darüber beraten haben; | Minister, die im Rat darüber beraten haben; |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der | Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der |
| Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten |
| Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der | Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der |
| Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische | Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische |
| Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die | Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die |
| jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung des Konzertierungsausschusses | jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung des Konzertierungsausschusses |
| vom 8. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass | vom 8. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass |
| es daher dringend erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern | es daher dringend erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern |
| und andere anzupassen; | und andere anzupassen; |
| In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der |
| föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im |
| Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am | Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am |
| 15. und 24. April 2020, am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020, am 3., 24. | 15. und 24. April 2020, am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020, am 3., 24. |
| und 30. Juni 2020, am 10., 15., 23. und 27. Juli 2020, am 20. August | und 30. Juni 2020, am 10., 15., 23. und 27. Juli 2020, am 20. August |
| 2020 und am 23. September 2020 zusammengetreten ist; | 2020 und am 23. September 2020 zusammengetreten ist; |
| In Erwägung der Gutachten der GEES und der GEMS und der Stellungnahmen | In Erwägung der Gutachten der GEES und der GEMS und der Stellungnahmen |
| der RAG und des CELEVAL; | der RAG und des CELEVAL; |
| In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli | In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli |
| 2020; | 2020; |
| In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der |
| Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der |
| Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven |
| Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses |
| Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der |
| Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten |
| wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; |
| In Erwägung des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (UE) | In Erwägung des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (UE) |
| 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 | 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 |
| zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener | zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener |
| Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie | Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie |
| 95/46/EG; | 95/46/EG; |
| In Erwägung des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der | In Erwägung des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der |
| Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer | Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer |
| Waren; | Waren; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der | Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der |
| Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner | Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner |
| Ausführungserlasse; | Ausführungserlasse; |
| In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020 zwischen | In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020 zwischen |
| dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen | dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen |
| Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen | Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen |
| Gemeinschaftskommission in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung von | Gemeinschaftskommission in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung von |
| Daten durch Sciensano und die von den zuständigen föderierten | Daten durch Sciensano und die von den zuständigen föderierten |
| Teilgebieten oder von den zuständigen Agenturen bestimmten | Teilgebieten oder von den zuständigen Agenturen bestimmten |
| Kontaktzentren, Gesundheitsinspektionsdienste und mobilen Teams im | Kontaktzentren, Gesundheitsinspektionsdienste und mobilen Teams im |
| Rahmen einer Kontaktermittlung bei (vermutlich) mit dem Coronavirus | Rahmen einer Kontaktermittlung bei (vermutlich) mit dem Coronavirus |
| COVID-19 infizierten Personen auf der Grundlage einer Datenbank bei | COVID-19 infizierten Personen auf der Grundlage einer Datenbank bei |
| Sciensano; | Sciensano; |
| In Erwägung des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 zur Billigung des | In Erwägung des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 zur Billigung des |
| vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020; | vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020; |
| In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die | In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die |
| Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf | Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf |
| kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister | kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister |
| und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in | und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in |
| Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf | Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf |
| nationaler Ebene erfordern; | nationaler Ebene erfordern; |
| In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur | In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur |
| Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des | Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des |
| Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19; | Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19; |
| In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte", der auf | In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte", der auf |
| der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur | der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur |
| Verfügung gestellt wird; | Verfügung gestellt wird; |
| In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung | In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung |
| von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen | von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen |
| Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung |
| zur Verfügung gestellt wird; | zur Verfügung gestellt wird; |
| In Erwägung des "Leitfadens für eine sichere Wiederaufnahme des | In Erwägung des "Leitfadens für eine sichere Wiederaufnahme des |
| Gaststättengewerbes zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der | Gaststättengewerbes zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der |
| auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur | auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur |
| Verfügung gestellt wird; | Verfügung gestellt wird; |
| In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in | In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in |
| Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden; | Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden; |
| In Erwägung der Empfehlung (EU) des Rates der Europäischen Union vom | In Erwägung der Empfehlung (EU) des Rates der Europäischen Union vom |
| 7. August 2020 zur Änderung der Empfehlung 2020/912 zur schrittweisen | 7. August 2020 zur Änderung der Empfehlung 2020/912 zur schrittweisen |
| Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger | Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger |
| Reisen in die EU; | Reisen in die EU; |
| In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober | In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober |
| 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der | 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der |
| Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie; | Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie; |
| In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des |
| Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen |
| Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | Übertragbarkeit und des Sterberisikos; |
| In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen |
| Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; |
| In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe |
| in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die |
| Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; |
| In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 12. | In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 12. |
| Oktober 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass das Virus | Oktober 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass das Virus |
| hauptsächlich zwischen engen Kontakten übertragen wird und zu | hauptsächlich zwischen engen Kontakten übertragen wird und zu |
| Ausbrüchen der Epidemie führt, die durch die Umsetzung gezielter | Ausbrüchen der Epidemie führt, die durch die Umsetzung gezielter |
| Maßnahmen eingedämmt werden könnten; | Maßnahmen eingedämmt werden könnten; |
| In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO Europa vom 15. | In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO Europa vom 15. |
| Oktober 2020, in der er darauf hingewiesen hat, dass die Situation in | Oktober 2020, in der er darauf hingewiesen hat, dass die Situation in |
| Europa sehr besorgniserregend ist und dass die Übertragung und die | Europa sehr besorgniserregend ist und dass die Übertragung und die |
| Übertragungsquellen in den Häusern, an geschlossenen öffentlichen | Übertragungsquellen in den Häusern, an geschlossenen öffentlichen |
| Orten und bei Personen, die die Selbstschutzmaßnahmen nicht korrekt | Orten und bei Personen, die die Selbstschutzmaßnahmen nicht korrekt |
| befolgen, stattfinden beziehungsweise zu finden sind; | befolgen, stattfinden beziehungsweise zu finden sind; |
| In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO vom 26. Oktober | In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO vom 26. Oktober |
| 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass die höchsten Fallzahlen von | 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass die höchsten Fallzahlen von |
| COVID-19 in der Woche vom 19. Oktober 2020 verzeichnet worden sind und | COVID-19 in der Woche vom 19. Oktober 2020 verzeichnet worden sind und |
| dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Mitarbeiter | dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Mitarbeiter |
| des Gesundheitspflegesektors zu schützen; dass Schulen und Unternehmen | des Gesundheitspflegesektors zu schützen; dass Schulen und Unternehmen |
| offen bleiben können, dafür aber Kompromisse eingegangen werden | offen bleiben können, dafür aber Kompromisse eingegangen werden |
| müssen; dass der Generaldirektor bestätigt, dass das Virus durch | müssen; dass der Generaldirektor bestätigt, dass das Virus durch |
| schnelles und gezieltes Handeln unterdrückt werden kann; | schnelles und gezieltes Handeln unterdrückt werden kann; |
| In Erwägung der Erklärungen des Generaldirektors der WHO vom 30. | In Erwägung der Erklärungen des Generaldirektors der WHO vom 30. |
| Dezember 2020 und vom 5. Januar 2021, in denen er betont hat, wie | Dezember 2020 und vom 5. Januar 2021, in denen er betont hat, wie |
| wichtig es ist, die Maßnahmen bis zur Impfung der Bevölkerung | wichtig es ist, die Maßnahmen bis zur Impfung der Bevölkerung |
| fortzusetzen; in Erwägung der Erklärung von Dr. Hans Henri P. Kluge, | fortzusetzen; in Erwägung der Erklärung von Dr. Hans Henri P. Kluge, |
| Regionaldirektor der WHO für Europa, vom 7. Januar 2021, in der er zur | Regionaldirektor der WHO für Europa, vom 7. Januar 2021, in der er zur |
| Vorsicht mahnt, bevor zur Aufhebung der geltenden Maßnahmen übergangen | Vorsicht mahnt, bevor zur Aufhebung der geltenden Maßnahmen übergangen |
| wird; | wird; |
| In Erwägung der Risikoanalyse des Europäischen Zentrums für die | In Erwägung der Risikoanalyse des Europäischen Zentrums für die |
| Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 20. Dezember | Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 20. Dezember |
| 2020 über die "rasche Zunahme einer SARS-CoV-2-Variante mit mehreren | 2020 über die "rasche Zunahme einer SARS-CoV-2-Variante mit mehreren |
| Spitzen von Proteinmutationen, die im Vereinigten Königreich | Spitzen von Proteinmutationen, die im Vereinigten Königreich |
| beobachtet wurden" und vom 29. Dezember 2020 "in Bezug auf die | beobachtet wurden" und vom 29. Dezember 2020 "in Bezug auf die |
| Ausbreitung neuer besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten in der | Ausbreitung neuer besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten in der |
| EU/im EWR"; dass das ECDC in dieser Analyse den Mitgliedstaaten rät, | EU/im EWR"; dass das ECDC in dieser Analyse den Mitgliedstaaten rät, |
| "Leitlinien zur Vermeidung nicht unbedingt notwendiger Reisen und | "Leitlinien zur Vermeidung nicht unbedingt notwendiger Reisen und |
| sozialer Aktivitäten in Erwägung zu ziehen"; | sozialer Aktivitäten in Erwägung zu ziehen"; |
| In der Erwägung, dass auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen | In der Erwägung, dass auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen |
| Union mit einem Anstieg der Zahl der Infektionsfälle konfrontiert | Union mit einem Anstieg der Zahl der Infektionsfälle konfrontiert |
| sind; dass besonders drastische Maßnahmen ergriffen werden, um die | sind; dass besonders drastische Maßnahmen ergriffen werden, um die |
| weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, indem zwischenmenschliche | weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, indem zwischenmenschliche |
| Kontakte reduziert werden; | Kontakte reduziert werden; |
| In der Erwägung, dass eine unkontrollierte und exponentielle | In der Erwägung, dass eine unkontrollierte und exponentielle |
| Ausbreitung der Epidemie vermieden werden muss; dass das gesamte | Ausbreitung der Epidemie vermieden werden muss; dass das gesamte |
| nationale Hoheitsgebiet von der Gefahr betroffen ist; dass es von | nationale Hoheitsgebiet von der Gefahr betroffen ist; dass es von |
| Bedeutung ist, dass für die ergriffenen Maßnahmen zur | Bedeutung ist, dass für die ergriffenen Maßnahmen zur |
| Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Höchstmaß an Kohärenz | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Höchstmaß an Kohärenz |
| gegeben ist, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; dass die lokalen | gegeben ist, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; dass die lokalen |
| Behörden jedoch die Möglichkeit haben, bei einer Zunahme der Epidemie | Behörden jedoch die Möglichkeit haben, bei einer Zunahme der Epidemie |
| auf ihrem Gebiet strengere Maßnahmen zu ergreifen; | auf ihrem Gebiet strengere Maßnahmen zu ergreifen; |
| In der Erwägung, dass für unser Land seit dem 13. Oktober 2020 auf | In der Erwägung, dass für unser Land seit dem 13. Oktober 2020 auf |
| nationaler Ebene Alarmstufe 4 (sehr hohe Alarmstufe) gilt; | nationaler Ebene Alarmstufe 4 (sehr hohe Alarmstufe) gilt; |
| In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der neuen Fälle von | In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der neuen Fälle von |
| Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten | Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten |
| sieben Tagen auf 1816 bestätigte positive Fälle am 11. Januar 2021 | sieben Tagen auf 1816 bestätigte positive Fälle am 11. Januar 2021 |
| wieder gestiegen ist; | wieder gestiegen ist; |
| In der Erwägung, dass am 11. Januar 2021 insgesamt 1.955 | In der Erwägung, dass am 11. Januar 2021 insgesamt 1.955 |
| COVID-19-Patienten in belgischen Krankenhäusern behandelt wurden; dass | COVID-19-Patienten in belgischen Krankenhäusern behandelt wurden; dass |
| am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen lagen; | am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen lagen; |
| In Erwägung des jüngsten leichten Anstiegs der Zahl der neuen | In Erwägung des jüngsten leichten Anstiegs der Zahl der neuen |
| Infektionsfälle und der Belegung der Krankenhausbetten; dass der Druck | Infektionsfälle und der Belegung der Krankenhausbetten; dass der Druck |
| auf die Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht | auf die Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht |
| mit COVID-19 zusammenhängt, nach wie vor sehr hoch ist und dass die | mit COVID-19 zusammenhängt, nach wie vor sehr hoch ist und dass die |
| Gefahr für die Volksgesundheit fortbesteht; dass Krankenhäuser immer | Gefahr für die Volksgesundheit fortbesteht; dass Krankenhäuser immer |
| noch mit krankheitsbedingten Personalengpässen zu kämpfen haben und | noch mit krankheitsbedingten Personalengpässen zu kämpfen haben und |
| dass dies zu einem Personalmangel im Gesundheitspflegesektor führen | dass dies zu einem Personalmangel im Gesundheitspflegesektor führen |
| kann; dass verhindert werden muss, die Aufnahme von Patienten auf dem | kann; dass verhindert werden muss, die Aufnahme von Patienten auf dem |
| Staatsgebiet unter Druck zu setzen; | Staatsgebiet unter Druck zu setzen; |
| In der Erwägung, dass die epidemiologische Situation nach wie vor | In der Erwägung, dass die epidemiologische Situation nach wie vor |
| ernst und prekär ist; dass die Inzidenz am 11. Januar 2021 im | ernst und prekär ist; dass die Inzidenz am 11. Januar 2021 im |
| 14-Tage-Mittel immer noch 207,9 pro 100.000 Einwohner beträgt; dass | 14-Tage-Mittel immer noch 207,9 pro 100.000 Einwohner beträgt; dass |
| die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl der neuen | die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl der neuen |
| Infektionsfälle, weiterhin unter 1 liegt, jedoch wieder angestiegen | Infektionsfälle, weiterhin unter 1 liegt, jedoch wieder angestiegen |
| ist; dass eine weitere Verringerung der Zahlen erforderlich ist, um | ist; dass eine weitere Verringerung der Zahlen erforderlich ist, um |
| einen Ausweg aus dieser gefährlichen epidemiologischen Situation zu | einen Ausweg aus dieser gefährlichen epidemiologischen Situation zu |
| finden; dass noch umfangreiche und weitreichende Maßnahmen | finden; dass noch umfangreiche und weitreichende Maßnahmen |
| erforderlich bleiben, um sie unter Kontrolle zu halten; | erforderlich bleiben, um sie unter Kontrolle zu halten; |
| In der Erwägung, dass weiterhin Ungewissheit über die Auswirkungen der | In der Erwägung, dass weiterhin Ungewissheit über die Auswirkungen der |
| Feiern zum Jahresende, der Rückkehr von Reisenden und des Schulanfangs | Feiern zum Jahresende, der Rückkehr von Reisenden und des Schulanfangs |
| auf die Zahl der Ansteckungen besteht; dass ein erneutes | auf die Zahl der Ansteckungen besteht; dass ein erneutes |
| Wiederaufflammen des Virus auf belgischem Staatsgebiet durch eine zu | Wiederaufflammen des Virus auf belgischem Staatsgebiet durch eine zu |
| schnelle Lockerung der Maßnahmen vermieden werden muss; dass aus | schnelle Lockerung der Maßnahmen vermieden werden muss; dass aus |
| diesem Grund die zuvor getroffenen Maßnahmen verlängert werden müssen; | diesem Grund die zuvor getroffenen Maßnahmen verlängert werden müssen; |
| dass jedoch bereits festzustellen ist, dass die Positivitätsrate bei | dass jedoch bereits festzustellen ist, dass die Positivitätsrate bei |
| getesteten Reiserückkehrern zunimmt und je nach Land beträchtlich sein | getesteten Reiserückkehrern zunimmt und je nach Land beträchtlich sein |
| kann; | kann; |
| In der Erwägung, dass aufgrund der aktuellen epidemiologischen | In der Erwägung, dass aufgrund der aktuellen epidemiologischen |
| Situation immer noch eine drastische Beschränkung der sozialen | Situation immer noch eine drastische Beschränkung der sozialen |
| Kontakte und der erlaubten Aktivitäten erforderlich ist, um eine | Kontakte und der erlaubten Aktivitäten erforderlich ist, um eine |
| weitere Zunahme der Zahlen zu vermeiden; | weitere Zunahme der Zahlen zu vermeiden; |
| In der Erwägung, dass die Wartezeiten für Führerscheinausbildungen und | In der Erwägung, dass die Wartezeiten für Führerscheinausbildungen und |
| -prüfungen und für Ausbildungen zum Steuern von Flugzeugen zunehmen; | -prüfungen und für Ausbildungen zum Steuern von Flugzeugen zunehmen; |
| dass dies schädliche Folgen für Personen hat, die aus beruflichen | dass dies schädliche Folgen für Personen hat, die aus beruflichen |
| Gründen dringend einen Führerschein oder eine Qualifikation erhalten | Gründen dringend einen Führerschein oder eine Qualifikation erhalten |
| müssen; dass diese Ausbildungen und Prüfungen daher wieder erlaubt | müssen; dass diese Ausbildungen und Prüfungen daher wieder erlaubt |
| werden; | werden; |
| In der Erwägung, dass Schnee große Gruppen von Menschen zur Ausübung | In der Erwägung, dass Schnee große Gruppen von Menschen zur Ausübung |
| des Wintersports lockt; dass folglich viele Menschen auf den Ski- und | des Wintersports lockt; dass folglich viele Menschen auf den Ski- und |
| Langlaufpisten zusammenkommen; dass es nicht möglich ist, die | Langlaufpisten zusammenkommen; dass es nicht möglich ist, die |
| Menschenmengen an diesen Orten zu kontrollieren, und dass die | Menschenmengen an diesen Orten zu kontrollieren, und dass die |
| Einhaltung der Regeln des Social Distancing nicht gewährleistet werden | Einhaltung der Regeln des Social Distancing nicht gewährleistet werden |
| kann; dass dies zu einem erhöhten Risiko der Übertragung des Virus | kann; dass dies zu einem erhöhten Risiko der Übertragung des Virus |
| führt; dass die Skipisten, Langlaufpisten und Skizentren aus diesem | führt; dass die Skipisten, Langlaufpisten und Skizentren aus diesem |
| Grund geschlossen bleiben müssen; | Grund geschlossen bleiben müssen; |
| In Erwägung der Punkte 19 b) und 19 h) der Empfehlung (EU) 2020/1475 | In Erwägung der Punkte 19 b) und 19 h) der Empfehlung (EU) 2020/1475 |
| des Rates müssen Beschäftigte im Verkehrssektor und Seeleute als | des Rates müssen Beschäftigte im Verkehrssektor und Seeleute als |
| wesentliche Arbeitnehmer und Dienstleistungserbringer angesehen | wesentliche Arbeitnehmer und Dienstleistungserbringer angesehen |
| werden; | werden; |
| In der Erwägung, dass das Erfordernis, dass Beschäftigte im | In der Erwägung, dass das Erfordernis, dass Beschäftigte im |
| Verkehrssektor und Seeleute an den Grenzübergangsstellen oder nach der | Verkehrssektor und Seeleute an den Grenzübergangsstellen oder nach der |
| Grenze systematisch getestet werden müssen, zu unnötigen | Grenze systematisch getestet werden müssen, zu unnötigen |
| Warteschlangen führen und sich negativ auf die Wartezeiten beim | Warteschlangen führen und sich negativ auf die Wartezeiten beim |
| Überschreiten der Grenzen auswirken würde; dass Beschäftigte im | Überschreiten der Grenzen auswirken würde; dass Beschäftigte im |
| Verkehrssektor und Seeleute daher nicht verpflichtet werden müssen, | Verkehrssektor und Seeleute daher nicht verpflichtet werden müssen, |
| sich einem COVID-19-Test zu unterziehen; | sich einem COVID-19-Test zu unterziehen; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, | Aufgrund der Dringlichkeit, |
| Erlässt: | Erlässt: |
| Artikel 1 - Artikel 3 des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 | Artikel 1 - Artikel 3 des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 |
| zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der | zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der |
| Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt abgeändert: | Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt abgeändert: |
| 1. In § 1 Absatz 1 werden folgende Wörter aufgehoben: "in den Sektoren | 1. In § 1 Absatz 1 werden folgende Wörter aufgehoben: "in den Sektoren |
| Bau, Reinigung, Landwirtschaft und Gartenbau, wie in Artikel 20 § 2 | Bau, Reinigung, Landwirtschaft und Gartenbau, wie in Artikel 20 § 2 |
| des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im | des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im |
| Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer und in | Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer und in |
| Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses Nr. 22 vom 15. September 1970 | Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses Nr. 22 vom 15. September 1970 |
| über die Sonderregelung für Landwirte in Sachen Mehrwertsteuer | über die Sonderregelung für Landwirte in Sachen Mehrwertsteuer |
| erwähnt, sowie Tätigkeiten im Fleischsektor, wie in Artikel 2 des | erwähnt, sowie Tätigkeiten im Fleischsektor, wie in Artikel 2 des |
| Königlichen Erlasses vom 27. Dezember 2007 zur Ausführung von Artikel | Königlichen Erlasses vom 27. Dezember 2007 zur Ausführung von Artikel |
| 53 des Gesetzbuches über die gütliche Beitreibung und die | 53 des Gesetzbuches über die gütliche Beitreibung und die |
| Zwangsbeitreibung von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen | Zwangsbeitreibung von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen |
| Forderungen und der Artikel 12, 30bis und 30ter des Gesetzes vom 27. | Forderungen und der Artikel 12, 30bis und 30ter des Gesetzes vom 27. |
| Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über | Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über |
| die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und von Artikel 6ter des | die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und von Artikel 6ter des |
| Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei | Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei |
| der Ausführung ihrer Arbeit erwähnt,". | der Ausführung ihrer Arbeit erwähnt,". |
| 2. In § 2 Absatz 1 werden folgende Wörter aufgehoben: "in den Sektoren | 2. In § 2 Absatz 1 werden folgende Wörter aufgehoben: "in den Sektoren |
| Bau, Reinigung, Landwirtschaft und Gartenbau, wie in Artikel 20 § 2 | Bau, Reinigung, Landwirtschaft und Gartenbau, wie in Artikel 20 § 2 |
| des vorerwähnten Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 und | des vorerwähnten Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 und |
| in Artikel 1 Nr. 1 des vorerwähnten Königlichen Erlasses Nr. 22 vom | in Artikel 1 Nr. 1 des vorerwähnten Königlichen Erlasses Nr. 22 vom |
| 15. September 1970 erwähnt, oder Tätigkeiten im Fleischsektor, wie in | 15. September 1970 erwähnt, oder Tätigkeiten im Fleischsektor, wie in |
| Artikel 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 27. Dezember 2007 | Artikel 2 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 27. Dezember 2007 |
| erwähnt,". | erwähnt,". |
| 3. Paragraph 3 wird wie folgt ersetzt: | 3. Paragraph 3 wird wie folgt ersetzt: |
| "Ein im Ausland lebender oder ansässiger Lohnempfänger oder | "Ein im Ausland lebender oder ansässiger Lohnempfänger oder |
| Selbständiger, der zeitweilig von einem Arbeitgeber oder Nutzer | Selbständiger, der zeitweilig von einem Arbeitgeber oder Nutzer |
| beschäftigt wird, um in Belgien Tätigkeiten auszuführen, muss den | beschäftigt wird, um in Belgien Tätigkeiten auszuführen, muss den |
| Nachweis des negativen Ergebnisses eines Tests erbringen, der | Nachweis des negativen Ergebnisses eines Tests erbringen, der |
| frühestens 72 Stunden vor Aufnahme seiner Tätigkeit beziehungsweise | frühestens 72 Stunden vor Aufnahme seiner Tätigkeit beziehungsweise |
| Aktivität in Belgien durchgeführt wurde, wenn er länger als 48 Stunden | Aktivität in Belgien durchgeführt wurde, wenn er länger als 48 Stunden |
| auf belgischem Staatsgebiet bleibt. Dieses negative Ergebnis kann von | auf belgischem Staatsgebiet bleibt. Dieses negative Ergebnis kann von |
| den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsärzten und von allen Diensten und | den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsärzten und von allen Diensten und |
| Einrichtungen überprüft werden, die mit der Überwachung der Einhaltung | Einrichtungen überprüft werden, die mit der Überwachung der Einhaltung |
| der Verpflichtungen im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur | der Verpflichtungen im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur |
| Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 beauftragt sind." | Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 beauftragt sind." |
| Art. 2 - Derselbe Erlass wird durch einen Artikel 3bis mit folgendem | Art. 2 - Derselbe Erlass wird durch einen Artikel 3bis mit folgendem |
| Wortlaut ergänzt: | Wortlaut ergänzt: |
| "Personen, die sich an einer Arbeitsstätte befinden, müssen die von | "Personen, die sich an einer Arbeitsstätte befinden, müssen die von |
| den zuständigen Behörden festgelegten Verpflichtungen zur Eindämmung | den zuständigen Behörden festgelegten Verpflichtungen zur Eindämmung |
| der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einhalten. | der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einhalten. |
| An den Arbeitsstätten können die | An den Arbeitsstätten können die |
| Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsärzte und alle Dienste und | Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsärzte und alle Dienste und |
| Einrichtungen, die mit der Überwachung der Einhaltung der im Rahmen | Einrichtungen, die mit der Überwachung der Einhaltung der im Rahmen |
| der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des | der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des |
| Coronavirus COVID-19 auferlegten Verpflichtungen beauftragt sind, die | Coronavirus COVID-19 auferlegten Verpflichtungen beauftragt sind, die |
| betreffenden Personen auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass sie | betreffenden Personen auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass sie |
| die von den zuständigen Behörden festgelegten Verpflichtungen | die von den zuständigen Behörden festgelegten Verpflichtungen |
| einhalten. | einhalten. |
| Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter | Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter |
| "Arbeitsstätten" die in Artikel 16 Nr. 10 Sozialstrafgesetzbuches | "Arbeitsstätten" die in Artikel 16 Nr. 10 Sozialstrafgesetzbuches |
| bestimmten Arbeitsstätten." | bestimmten Arbeitsstätten." |
| Art. 3 - [Abänderung des französischen Textes] | Art. 3 - [Abänderung des französischen Textes] |
| Art. 4 - In Artikel 7 desselben Erlasses wird § 2 aufgehoben. | Art. 4 - In Artikel 7 desselben Erlasses wird § 2 aufgehoben. |
| Art. 5 - In Artikel 8 § 4 Absatz 1 desselben Erlasses werden die | Art. 5 - In Artikel 8 § 4 Absatz 1 desselben Erlasses werden die |
| Wörter "Dienstleistungen durch in der Anlage zum vorliegenden Erlass | Wörter "Dienstleistungen durch in der Anlage zum vorliegenden Erlass |
| erwähnte Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und | erwähnte Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und |
| Dienste, die für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation | Dienste, die für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation |
| und der Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind." durch einen | und der Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind." durch einen |
| Doppelpunkt ersetzt und durch folgende Wörter ergänzt: | Doppelpunkt ersetzt und durch folgende Wörter ergänzt: |
| "- Dienstleistungen durch in der Anlage zum vorliegenden Erlass | "- Dienstleistungen durch in der Anlage zum vorliegenden Erlass |
| erwähnte Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und | erwähnte Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und |
| Dienste, die für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation | Dienste, die für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation |
| und der Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind, | und der Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind, |
| - Dienstleistungen für Führerscheinausbildungen und -prüfungen und für | - Dienstleistungen für Führerscheinausbildungen und -prüfungen und für |
| Ausbildungen zum Steuern von Flugzeugen mit dem Ziel einer beruflichen | Ausbildungen zum Steuern von Flugzeugen mit dem Ziel einer beruflichen |
| Qualifikation, unter Einhaltung der im anwendbaren Protokoll | Qualifikation, unter Einhaltung der im anwendbaren Protokoll |
| vorgesehenen Modalitäten." | vorgesehenen Modalitäten." |
| Art. 6 - In Artikel 15bis desselben Gesetzes wird Absatz 3 aufgehoben. | Art. 6 - In Artikel 15bis desselben Gesetzes wird Absatz 3 aufgehoben. |
| Art. 7 - Artikel 21 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 7 - Artikel 21 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Paragraph 2bis wird aufgehoben. | 1. Paragraph 2bis wird aufgehoben. |
| 2. In Paragraph 3 Absatz 1 werden die Wörter "1, 2 und 2bis" durch die | 2. In Paragraph 3 Absatz 1 werden die Wörter "1, 2 und 2bis" durch die |
| Wörter "1 und 2" ersetzt. | Wörter "1 und 2" ersetzt. |
| 3. Paragraph 7 wird durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut | 3. Paragraph 7 wird durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut |
| ergänzt: | ergänzt: |
| "In Abweichung von Absatz 1 müssen folgende Kategorien von Reisenden | "In Abweichung von Absatz 1 müssen folgende Kategorien von Reisenden |
| kein negatives Testergebnis vorweisen: | kein negatives Testergebnis vorweisen: |
| 1. sofern sie im Rahmen ihrer Funktion nach Belgien reisen: | 1. sofern sie im Rahmen ihrer Funktion nach Belgien reisen: |
| - Arbeitnehmer des Verkehrssektors oder Verkehrsdienstleister, | - Arbeitnehmer des Verkehrssektors oder Verkehrsdienstleister, |
| einschließlich Lastwagenfahrer, die Güter zur Verwendung auf dem | einschließlich Lastwagenfahrer, die Güter zur Verwendung auf dem |
| Staatsgebiet befördern, und solche, die nur auf der Durchfahrt sind, | Staatsgebiet befördern, und solche, die nur auf der Durchfahrt sind, |
| - Seeleute, | - Seeleute, |
| - "Border Force Officers" des Vereinigten Königreichs, | - "Border Force Officers" des Vereinigten Königreichs, |
| - Grenzgänger, | - Grenzgänger, |
| 2. Schüler aus Nachbarländern, die im Rahmen des Pflichtunterrichts | 2. Schüler aus Nachbarländern, die im Rahmen des Pflichtunterrichts |
| nach Belgien reisen, | nach Belgien reisen, |
| 3. Personen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitelternschaft | 3. Personen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitelternschaft |
| nach Belgien reisen." | nach Belgien reisen." |
| Art. 8 - Artikel 22 Absatz 1 desselben Erlasses wird wie folgt | Art. 8 - Artikel 22 Absatz 1 desselben Erlasses wird wie folgt |
| ersetzt: | ersetzt: |
| "Im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 kann das Landesamt | "Im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 kann das Landesamt |
| für soziale Sicherheit als Auftragsverarbeiter für alle Dienste und | für soziale Sicherheit als Auftragsverarbeiter für alle Dienste und |
| Einrichtungen, die mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus | Einrichtungen, die mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 beauftragt sind, und alle Dienste und Einrichtungen, die mit | COVID-19 beauftragt sind, und alle Dienste und Einrichtungen, die mit |
| der Überwachung der Einhaltung der im Rahmen der | der Überwachung der Einhaltung der im Rahmen der |
| Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 auferlegten Verpflichtungen beauftragt sind, im Hinblick auf | COVID-19 auferlegten Verpflichtungen beauftragt sind, im Hinblick auf |
| die Unterstützung der Rückverfolgung und Überprüfung von Clustern und | die Unterstützung der Rückverfolgung und Überprüfung von Clustern und |
| Personengemeinschaften Gesundheitsdaten in Bezug auf das Coronavirus | Personengemeinschaften Gesundheitsdaten in Bezug auf das Coronavirus |
| COVID-19 sowie Kontakt-, Identifizierungs-, Beschäftigungs- und | COVID-19 sowie Kontakt-, Identifizierungs-, Beschäftigungs- und |
| Aufenthaltsdaten von Arbeitnehmern und Selbständigen sammeln, | Aufenthaltsdaten von Arbeitnehmern und Selbständigen sammeln, |
| kombinieren und verarbeiten, auch durch Datamining und Datamatching." | kombinieren und verarbeiten, auch durch Datamining und Datamatching." |
| Art. 9 - Artikel 28 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 9 - Artikel 28 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
| "Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen sind bis zum | "Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen sind bis zum |
| 1. März 2021 einschließlich anwendbar." | 1. März 2021 einschließlich anwendbar." |
| Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Brüssel, den 12. Januar 2021 | Brüssel, den 12. Januar 2021 |
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |