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Arrêté de l'Agence fédérale de contrôle nucléaire concernant la dosimétrie des patients. - Traduction allemande | Besluit van het Federaal Agentschap voor nucleaire controle betreffende patiëntendosimetrie. - Duitse vertaling |
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AGENCE FEDERALE DE CONTROLE NUCLEAIRE | FEDERAAL AGENTSCHAP VOOR NUCLEAIRE CONTROLE |
28 SEPTEMBRE 2011. - Arrêté de l'Agence fédérale de contrôle nucléaire | 28 SEPTEMBER 2011. - Besluit van het Federaal Agentschap voor |
concernant la dosimétrie des patients. - Traduction allemande | nucleaire controle betreffende patiëntendosimetrie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het besluit van |
l'arrêté de l'Agence fédérale de contrôle nucléaire du 28 septembre | het Federaal Agentschap voor nucleaire controle van 28 september 2011 |
2011 concernant la dosimétrie des patients (Moniteur belge du 11 | betreffende patiëntendosimetrie (Belgisch Staatsblad van 11 oktober |
octobre 2011). | 2011). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
28. SEPTEMBER 2011 - Erlaß der Föderalagentur für Nuklearkontrolle | 28. SEPTEMBER 2011 - Erlaß der Föderalagentur für Nuklearkontrolle |
über die Patientendosimetrie | über die Patientendosimetrie |
Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, | Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der |
Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender | Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender |
Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle; | Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung |
einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der | einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der |
Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender | Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender |
Strahlungen, der Artikel 51.2.2 und 51.6.2; | Strahlungen, der Artikel 51.2.2 und 51.6.2; |
Aufgrund der Richtlinien der FANK vom 14. September 2006 für den | Aufgrund der Richtlinien der FANK vom 14. September 2006 für den |
Einsatz von Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken: | Einsatz von Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken: |
Patientendosimetrie; | Patientendosimetrie; |
Aufgrund der Konzertierungssitzungen mit den beteiligten Parteien; | Aufgrund der Konzertierungssitzungen mit den beteiligten Parteien; |
In der Erwägung der Ziele der Patientendosimetrie im Rahmen des | In der Erwägung der Ziele der Patientendosimetrie im Rahmen des |
Einsatzes von Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken, insbesondere: | Einsatzes von Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken, insbesondere: |
- Optimierung der Patientendosis unter Beibehaltung einer angemessenen | - Optimierung der Patientendosis unter Beibehaltung einer angemessenen |
Bildqualität und geeigneter diagnostischer Informationen (ständige | Bildqualität und geeigneter diagnostischer Informationen (ständige |
Verbesserung der Qualität - ALARA-Prinzip); | Verbesserung der Qualität - ALARA-Prinzip); |
- Ermöglichung einer retrospektiven Ermittlung der erhaltenen Dosis; | - Ermöglichung einer retrospektiven Ermittlung der erhaltenen Dosis; |
- Ermöglichung einer Ermittlung der Dosis auf Höhe des Uterus und/oder | - Ermöglichung einer Ermittlung der Dosis auf Höhe des Uterus und/oder |
der Gonaden; | der Gonaden; |
- Bestimmung der mittleren Dosis für bestimmte Untersuchungen, die | - Bestimmung der mittleren Dosis für bestimmte Untersuchungen, die |
anhand eines genau bestimmten Geräts in einem bestimmten Dienst | anhand eines genau bestimmten Geräts in einem bestimmten Dienst |
durchgeführt werden, um einen Vergleich mit den diagnostischen | durchgeführt werden, um einen Vergleich mit den diagnostischen |
Referenzwerten zu ermöglichen und um eventuelle Anpassungen vornehmen | Referenzwerten zu ermöglichen und um eventuelle Anpassungen vornehmen |
zu können; | zu können; |
- Beitrag zur Prävention von deterministischen Wirkungen | - Beitrag zur Prävention von deterministischen Wirkungen |
(Online-Messungen im Rahmen von Untersuchungen mit hohen Dosen, | (Online-Messungen im Rahmen von Untersuchungen mit hohen Dosen, |
insbesondere in der interventionellen Radiologie); | insbesondere in der interventionellen Radiologie); |
- Festlegung und/oder Anpassung der belgischen diagnostischen | - Festlegung und/oder Anpassung der belgischen diagnostischen |
Referenzwerte, die ein internationales Benchmarking zulassen müssen, | Referenzwerte, die ein internationales Benchmarking zulassen müssen, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Ermittlung der Personendosis | Artikel 1 - Ermittlung der Personendosis |
1.1 Grundprinzip | 1.1 Grundprinzip |
Für jede individuelle Untersuchung muss die Dosis retrospektiv | Für jede individuelle Untersuchung muss die Dosis retrospektiv |
ermittelt werden können. | ermittelt werden können. |
1.2 Mögliche Messmethoden | 1.2 Mögliche Messmethoden |
Jedes Messsystem muss von einem im Fachbereich Radiologie zugelassenen | Jedes Messsystem muss von einem im Fachbereich Radiologie zugelassenen |
Medizinphysik-Experten validiert werden, der für jede Methode die | Medizinphysik-Experten validiert werden, der für jede Methode die |
Gesamtheit der Untersuchungsparameter und/oder der Patientendaten | Gesamtheit der Untersuchungsparameter und/oder der Patientendaten |
bestimmt, die bekannt sein müssen, um die Dosis ermitteln zu können. | bestimmt, die bekannt sein müssen, um die Dosis ermitteln zu können. |
1.3 Einfache Radiologie | 1.3 Einfache Radiologie |
Für die in Anlage 1 Punkt 1.1 und Anlage 2 Punkt 2.1 erwähnten | Für die in Anlage 1 Punkt 1.1 und Anlage 2 Punkt 2.1 erwähnten |
einfachen Röntgenuntersuchungen wird die Dosis wie folgt ermittelt: | einfachen Röntgenuntersuchungen wird die Dosis wie folgt ermittelt: |
- anhand eines Systems zur Messung des Dosisflächenprodukts (Dose Area | - anhand eines Systems zur Messung des Dosisflächenprodukts (Dose Area |
Product, DAP) | Product, DAP) |
- oder eines gleichwertigen Messsystems (zum Beispiel integriertes | - oder eines gleichwertigen Messsystems (zum Beispiel integriertes |
System für die Berechnung des Dosisflächenprodukts, ...) | System für die Berechnung des Dosisflächenprodukts, ...) |
- oder durch Berechnung oder Messung der Eintrittsdosis am Patienten | - oder durch Berechnung oder Messung der Eintrittsdosis am Patienten |
(ED), ausgehend von den Expositionsparametern und/oder der | (ED), ausgehend von den Expositionsparametern und/oder der |
Strahlungsausbeute. | Strahlungsausbeute. |
1.4 Interventionelle Radiologie | 1.4 Interventionelle Radiologie |
Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen Radiologie bei | Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen Radiologie bei |
Erwachsenen müssen Online-Messungen anhand eines Systems, das die | Erwachsenen müssen Online-Messungen anhand eines Systems, das die |
Bestimmung der Dosis ermöglicht, durchgeführt werden: | Bestimmung der Dosis ermöglicht, durchgeführt werden: |
- anhand eines Systems zur Messung des Dosisflächenprodukts (Dose Area | - anhand eines Systems zur Messung des Dosisflächenprodukts (Dose Area |
Product, DAP) | Product, DAP) |
- oder eines gleichwertigen Messsystems (zum Beispiel integriertes | - oder eines gleichwertigen Messsystems (zum Beispiel integriertes |
System für die Berechnung des Dosisflächenprodukts, Dosis an einem | System für die Berechnung des Dosisflächenprodukts, Dosis an einem |
Bezugspunkt, ...). | Bezugspunkt, ...). |
1.5 CT | 1.5 CT |
Für eine CT-Untersuchung bei Kindern und Erwachsenen wird die Dosis | Für eine CT-Untersuchung bei Kindern und Erwachsenen wird die Dosis |
anhand der dosimetrischen Indikatoren CTDIvol und DLP ermittelt. | anhand der dosimetrischen Indikatoren CTDIvol und DLP ermittelt. |
Bei mehreren Akquisitionen desselben anatomischen Bereichs müssen das | Bei mehreren Akquisitionen desselben anatomischen Bereichs müssen das |
DLP für jede Sequenz und das DLP für die gesamte Untersuchung | DLP für jede Sequenz und das DLP für die gesamte Untersuchung |
unterschieden werden. | unterschieden werden. |
1.6 Mammografie | 1.6 Mammografie |
Für mammografische Untersuchungen wird die Dosis als mittlere | Für mammografische Untersuchungen wird die Dosis als mittlere |
Parenchymdosis ermittelt. | Parenchymdosis ermittelt. |
1.7 Anforderungen in Sachen Registrierung | 1.7 Anforderungen in Sachen Registrierung |
Für einfache pädiatrische Untersuchungen (Kopf/Hals/Thorax/Abdomen | Für einfache pädiatrische Untersuchungen (Kopf/Hals/Thorax/Abdomen |
oder Becken) und für Untersuchen, die den Beckenbereich von Frauen im | oder Becken) und für Untersuchen, die den Beckenbereich von Frauen im |
gebärfähigen Alter einbeziehen, ist die Registrierung der Daten | gebärfähigen Alter einbeziehen, ist die Registrierung der Daten |
erforderlich. | erforderlich. |
Wenn die Daten in Bezug auf die Dosis beziehungsweise die Exposition | Wenn die Daten in Bezug auf die Dosis beziehungsweise die Exposition |
nicht verfügbar sind oder nicht verfügbar bleiben, müssen zusätzlich | nicht verfügbar sind oder nicht verfügbar bleiben, müssen zusätzlich |
zu den Patientendaten alle Parameter, die zur retrospektiven | zu den Patientendaten alle Parameter, die zur retrospektiven |
Ermittlung der Dosis erforderlich sind (DAP-Wert und/oder technische | Ermittlung der Dosis erforderlich sind (DAP-Wert und/oder technische |
Parameter der Exposition), in die medizinische Akte eingetragen | Parameter der Exposition), in die medizinische Akte eingetragen |
werden. | werden. |
Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen Radiologie müssen | Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen Radiologie müssen |
die relevanten Angaben in Bezug auf die Dosis bei jeder Untersuchung | die relevanten Angaben in Bezug auf die Dosis bei jeder Untersuchung |
registriert werden. Die Dosisparameter müssen zugänglich bleiben (zum | registriert werden. Die Dosisparameter müssen zugänglich bleiben (zum |
Beispiel als Overlay im DICOM-Bild, Structured Report, ...). | Beispiel als Overlay im DICOM-Bild, Structured Report, ...). |
Für eine CT-Untersuchung bei Kindern und Erwachsenen müssen die | Für eine CT-Untersuchung bei Kindern und Erwachsenen müssen die |
Dosisparameter (CTDIvol und DLP) zugänglich bleiben (zum Beispiel als | Dosisparameter (CTDIvol und DLP) zugänglich bleiben (zum Beispiel als |
Overlay im DICOM-Bild, Structured Report, ...). | Overlay im DICOM-Bild, Structured Report, ...). |
Art. 2 - Periodische dosimetrische Studien | Art. 2 - Periodische dosimetrische Studien |
2.1 Messmethoden, die bei periodischen dosimetrischen Studien | 2.1 Messmethoden, die bei periodischen dosimetrischen Studien |
anzuwenden sind | anzuwenden sind |
Für einfache Röntgenuntersuchungen und Untersuchungen im Bereich der | Für einfache Röntgenuntersuchungen und Untersuchungen im Bereich der |
interventionellen Radiologie bevorzugt die Agentur die Verwendung | interventionellen Radiologie bevorzugt die Agentur die Verwendung |
eines DAP-Meters oder eines integrierten Systems, das den DAP-Wert aus | eines DAP-Meters oder eines integrierten Systems, das den DAP-Wert aus |
den für das Gerät bekannten Bestrahlungsparametern berechnet. | den für das Gerät bekannten Bestrahlungsparametern berechnet. |
Die Patientendosis kann ebenfalls als Eintrittsdosis (ED) für eine | Die Patientendosis kann ebenfalls als Eintrittsdosis (ED) für eine |
einfache Untersuchung bestimmt werden, außer in den Fällen, in denen | einfache Untersuchung bestimmt werden, außer in den Fällen, in denen |
die Röntgenanlage mit einem DAP-Meter (oder einem integrierten System) | die Röntgenanlage mit einem DAP-Meter (oder einem integrierten System) |
ausgestattet sein muss. | ausgestattet sein muss. |
Für CT-Scanner beschränkt sich die dosimetrische Studie an Patienten | Für CT-Scanner beschränkt sich die dosimetrische Studie an Patienten |
auf die Registrierung der an der Konsole angezeigten dosimetrischen | auf die Registrierung der an der Konsole angezeigten dosimetrischen |
Indikatoren CTDIvol und DLP und der Anzahl Scans. | Indikatoren CTDIvol und DLP und der Anzahl Scans. |
Für die Mammografie werden, sofern die mittlere Parenchymdosis (MPD) | Für die Mammografie werden, sofern die mittlere Parenchymdosis (MPD) |
nicht angezeigt wird, folgende Angaben erfasst: Kombination | nicht angezeigt wird, folgende Angaben erfasst: Kombination |
Anode/Filter, kV, mAs, Dicke, Aufnahmerichtung und Alter des | Anode/Filter, kV, mAs, Dicke, Aufnahmerichtung und Alter des |
Patienten. Anhand bestimmter technischer Parameter des Geräts | Patienten. Anhand bestimmter technischer Parameter des Geräts |
(insbesondere Strahlungsausbeute, die beim jährlichen Test des Geräts | (insbesondere Strahlungsausbeute, die beim jährlichen Test des Geräts |
auf Ebene der Medizinphysik zu messen ist, und HWD) kann die Dosis für | auf Ebene der Medizinphysik zu messen ist, und HWD) kann die Dosis für |
das Brustdrüsengewebe anhand des vom National Health Service (NHS, UK) | das Brustdrüsengewebe anhand des vom National Health Service (NHS, UK) |
zur Verfügung gestellten Programms (www.nccpm.org/tools/dose.php) | zur Verfügung gestellten Programms (www.nccpm.org/tools/dose.php) |
berechnet werden. | berechnet werden. |
2.2 Untersuchungen, die einer periodischen dosimetrischen Studie zu | 2.2 Untersuchungen, die einer periodischen dosimetrischen Studie zu |
unterziehen sind | unterziehen sind |
In den Anlagen 1 und 2 sind die Listen der Untersuchungen, die | In den Anlagen 1 und 2 sind die Listen der Untersuchungen, die |
Gegenstand periodischer dosimetrischer Studien sind, enthalten. Nur | Gegenstand periodischer dosimetrischer Studien sind, enthalten. Nur |
Untersuchungen, die regelmäßig (durchschnittlich > 5 Mal pro Monat) in | Untersuchungen, die regelmäßig (durchschnittlich > 5 Mal pro Monat) in |
einer bestimmten Räumlichkeit durchgeführt werden, werden in die | einer bestimmten Räumlichkeit durchgeführt werden, werden in die |
dosimetrischen Studien aufgenommen. | dosimetrischen Studien aufgenommen. |
2.3 Daten, die bei periodischen dosimetrischen Studien zu erfassen | 2.3 Daten, die bei periodischen dosimetrischen Studien zu erfassen |
sind | sind |
Der Betreiber muss die an jede Art von Untersuchung angepassten Daten | Der Betreiber muss die an jede Art von Untersuchung angepassten Daten |
in die Formulare der Anlagen 3, 4, 5, 6, 7 und 8, die in Erwartung | in die Formulare der Anlagen 3, 4, 5, 6, 7 und 8, die in Erwartung |
einer automatischen Datenübermittlung von der Website der Agentur | einer automatischen Datenübermittlung von der Website der Agentur |
heruntergeladen werden können, registrieren beziehungsweise | heruntergeladen werden können, registrieren beziehungsweise |
registrieren lassen. | registrieren lassen. |
Diese Formulare enthalten mindestens folgende Daten: | Diese Formulare enthalten mindestens folgende Daten: |
- Angaben zur Identifizierung der Räumlichkeit, des benutzten Geräts | - Angaben zur Identifizierung der Räumlichkeit, des benutzten Geräts |
und des Detektortyps, | und des Detektortyps, |
- Identität der Kontaktperson für die Patientendosimetrie | - Identität der Kontaktperson für die Patientendosimetrie |
(Kontaktstelle für die Agentur und den Medizinphysik-Experten), | (Kontaktstelle für die Agentur und den Medizinphysik-Experten), |
- Identität des Medizinphysik-Experten, | - Identität des Medizinphysik-Experten, |
- Untersuchung, die unter den in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten | - Untersuchung, die unter den in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten |
Untersuchungen gewählt worden ist (zur Erinnerung: Nur diese | Untersuchungen gewählt worden ist (zur Erinnerung: Nur diese |
Untersuchungen müssen Gegenstand einer periodischen Studie sein). | Untersuchungen müssen Gegenstand einer periodischen Studie sein). |
Für pädiatrische Untersuchungen ist neben Alter und Geschlecht die | Für pädiatrische Untersuchungen ist neben Alter und Geschlecht die |
Angabe des Gewichts und der Körpergröße erforderlich, um die Patienten | Angabe des Gewichts und der Körpergröße erforderlich, um die Patienten |
angemessen kategorisieren zu können. | angemessen kategorisieren zu können. |
2.4 Geräte, bei denen Messungen für die periodischen dosimetrischen | 2.4 Geräte, bei denen Messungen für die periodischen dosimetrischen |
Studien erforderlich sind | Studien erforderlich sind |
Für jedes Gerät muss bestimmt werden, welche Untersuchungen aus den | Für jedes Gerät muss bestimmt werden, welche Untersuchungen aus den |
Listen in den Anlagen 1 und 2 regelmäßig (durchschnittlich > 5 Mal pro | Listen in den Anlagen 1 und 2 regelmäßig (durchschnittlich > 5 Mal pro |
Monat) in der Einrichtung durchgeführt werden. Das Ergebnis der | Monat) in der Einrichtung durchgeführt werden. Das Ergebnis der |
dosimetrischen Studie ist also "die mittlere Dosis einer ganz | dosimetrischen Studie ist also "die mittlere Dosis einer ganz |
bestimmten Untersuchung, die mit einem ganz bestimmten Gerät | bestimmten Untersuchung, die mit einem ganz bestimmten Gerät |
durchgeführt worden ist". | durchgeführt worden ist". |
2.5 Anzahl Patienten, für die die Dosis bei den periodischen | 2.5 Anzahl Patienten, für die die Dosis bei den periodischen |
dosimetrischen Studien gemessen werden muss | dosimetrischen Studien gemessen werden muss |
Für einfache Röntgenuntersuchungen wird die Dosis bei mindestens | Für einfache Röntgenuntersuchungen wird die Dosis bei mindestens |
fünfzig aufeinander folgenden Patienten oder, falls diese Anzahl nicht | fünfzig aufeinander folgenden Patienten oder, falls diese Anzahl nicht |
erreicht werden kann, bei allen Patienten während drei Monaten | erreicht werden kann, bei allen Patienten während drei Monaten |
gemessen. | gemessen. |
Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen (und | Für Untersuchungen im Bereich der interventionellen (und |
kardiovaskulären) Radiologie und für CT-Untersuchungen wird die Dosis | kardiovaskulären) Radiologie und für CT-Untersuchungen wird die Dosis |
bei mindestens zwanzig Patienten oder, falls diese Anzahl nicht | bei mindestens zwanzig Patienten oder, falls diese Anzahl nicht |
erreicht werden kann, bei allen Patienten während drei Monaten | erreicht werden kann, bei allen Patienten während drei Monaten |
gemessen. | gemessen. |
2.6 Häufigkeit der periodischen dosimetrischen Studien | 2.6 Häufigkeit der periodischen dosimetrischen Studien |
2.6.1 | 2.6.1 |
Für einfache Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen im | Für einfache Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen im |
Bereich der Mammografie und der interventionellen Radiologie finden | Bereich der Mammografie und der interventionellen Radiologie finden |
die periodischen dosimetrischen Studien dreijährlich statt. | die periodischen dosimetrischen Studien dreijährlich statt. |
2.6.2 | 2.6.2 |
Für CT-Untersuchungen bei Kindern und Erwachsenen finden die | Für CT-Untersuchungen bei Kindern und Erwachsenen finden die |
periodischen dosimetrischen Studien jährlich statt. | periodischen dosimetrischen Studien jährlich statt. |
Art. 3 - Personen, die mit der Durchführung der Dosismessungen | Art. 3 - Personen, die mit der Durchführung der Dosismessungen |
beauftragt sind | beauftragt sind |
Die Messungen werden von Personen durchgeführt, die gemäß den | Die Messungen werden von Personen durchgeführt, die gemäß den |
Bestimmungen der AOSIS ermächtigt sind, diese Geräte zu benutzen. Sie | Bestimmungen der AOSIS ermächtigt sind, diese Geräte zu benutzen. Sie |
erfolgen gemäß den Anweisungen und unter der Aufsicht eines im | erfolgen gemäß den Anweisungen und unter der Aufsicht eines im |
Fachbereich Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten. | Fachbereich Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten. |
Die Daten der Online-Messungen stehen der Fachkraft sofort und dem in | Die Daten der Online-Messungen stehen der Fachkraft sofort und dem in |
Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten später zur Verfügung, | Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten später zur Verfügung, |
die diese Daten im Rahmen der ständigen Verbesserung der Qualität und | die diese Daten im Rahmen der ständigen Verbesserung der Qualität und |
als Beitrag zur Prävention von deterministischen Wirkungen verwenden | als Beitrag zur Prävention von deterministischen Wirkungen verwenden |
müssen. | müssen. |
Ein Teil dieser Daten kann im Rahmen der dosimetrischen Studien | Ein Teil dieser Daten kann im Rahmen der dosimetrischen Studien |
verwendet werden. | verwendet werden. |
Art. 4 - Verarbeitung und Verwendung von Daten | Art. 4 - Verarbeitung und Verwendung von Daten |
Alle Daten, zwecks Wahrung des Privatlebens und der ärztlichen | Alle Daten, zwecks Wahrung des Privatlebens und der ärztlichen |
Schweigepflicht anonymisiert, werden dem in Radiologie zugelassenen | Schweigepflicht anonymisiert, werden dem in Radiologie zugelassenen |
Medizinphysik-Experten übermittelt. | Medizinphysik-Experten übermittelt. |
Der in Radiologie zugelassene Medizinphysik-Experte berechnet die | Der in Radiologie zugelassene Medizinphysik-Experte berechnet die |
lokalen durchschnittlichen und medianen Werte der Dosen, die bei den | lokalen durchschnittlichen und medianen Werte der Dosen, die bei den |
periodischen dosimetrischen Studien registriert werden. | periodischen dosimetrischen Studien registriert werden. |
Die Ergebnisse werden in Form eines schriftlichen Berichts, in dem sie | Die Ergebnisse werden in Form eines schriftlichen Berichts, in dem sie |
mit den weiter unten erwähnten Referenzwerten verglichen werden, den | mit den weiter unten erwähnten Referenzwerten verglichen werden, den |
zuständigen Personen übermittelt: dem Betreiber und der | zuständigen Personen übermittelt: dem Betreiber und der |
verantwortlichen Fachkraft oder, bei mehreren Fachkräften, dem | verantwortlichen Fachkraft oder, bei mehreren Fachkräften, dem |
dienstleitenden Arzt. | dienstleitenden Arzt. |
Der Betreiber oder sein Beauftragter übermittelt der Agentur für das | Der Betreiber oder sein Beauftragter übermittelt der Agentur für das |
Ende des Monats nach dem Datum, an dem die letzten Untersuchungsdaten | Ende des Monats nach dem Datum, an dem die letzten Untersuchungsdaten |
registriert worden sind, eine Kopie der ausgefüllten Formulare zur | registriert worden sind, eine Kopie der ausgefüllten Formulare zur |
Registrierung der dosimetrischen Daten in elektronischem Format (von | Registrierung der dosimetrischen Daten in elektronischem Format (von |
der Agentur bestimmte Excel-Dateien, auf der Website der Agentur | der Agentur bestimmte Excel-Dateien, auf der Website der Agentur |
verfügbar) an folgende Adresse: | verfügbar) an folgende Adresse: |
"patientdose@fanc.fgov.b" | "patientdose@fanc.fgov.b" |
oder als CD/DVD an folgende Adresse: | oder als CD/DVD an folgende Adresse: |
Föderalagentur für Nuklearkontrolle | Föderalagentur für Nuklearkontrolle |
Dienst für den Schutz der Gesundheit | Dienst für den Schutz der Gesundheit |
rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 | rue Ravenstein/Ravensteinstraat 36 |
1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
Auf der Grundlage der auf diese Weise von den Betreibern gelieferten | Auf der Grundlage der auf diese Weise von den Betreibern gelieferten |
Daten bestimmt die FANK einen nationalen Dosisreferenzwert (DRL, | Daten bestimmt die FANK einen nationalen Dosisreferenzwert (DRL, |
diagnostic (dose) reference level) für eine bestimmte Untersuchung, | diagnostic (dose) reference level) für eine bestimmte Untersuchung, |
der als Perzentil 75 der Dosisverteilung einer repräsentativen | der als Perzentil 75 der Dosisverteilung einer repräsentativen |
Stichprobe der registrierten Dosen bestimmt wird. | Stichprobe der registrierten Dosen bestimmt wird. |
Der DRL an sich dient nur indirekt zur Optimierung der Dosis: Sein | Der DRL an sich dient nur indirekt zur Optimierung der Dosis: Sein |
Hauptziel besteht in der Aufdeckung von Untersuchungen, die mit einer | Hauptziel besteht in der Aufdeckung von Untersuchungen, die mit einer |
zu hohen Dosis durchgeführt werden. Wenn der durchschnittliche Wert | zu hohen Dosis durchgeführt werden. Wenn der durchschnittliche Wert |
für eine bestimmte Untersuchung, die mit einer bestimmten Ausrüstung | für eine bestimmte Untersuchung, die mit einer bestimmten Ausrüstung |
durchgeführt wurde, das Perzentil 75 überschreitet, ist nachzuprüfen, | durchgeführt wurde, das Perzentil 75 überschreitet, ist nachzuprüfen, |
ob die Arbeitsmethoden und/oder die benutzte Ausrüstung verbessert | ob die Arbeitsmethoden und/oder die benutzte Ausrüstung verbessert |
werden können. Stark abweichende Werte innerhalb eines Datensatzes | werden können. Stark abweichende Werte innerhalb eines Datensatzes |
müssen ebenfalls Gegenstand einer gründlichen Analyse sein. | müssen ebenfalls Gegenstand einer gründlichen Analyse sein. |
Die FANK wird zudem einen neuen Indikator bestimmen, und zwar das | Die FANK wird zudem einen neuen Indikator bestimmen, und zwar das |
Perzentil 25 derselben Dosisverteilung, das als | Perzentil 25 derselben Dosisverteilung, das als |
Best-Practice-Indikator dienen wird. Dieser wird es ermöglichen, das | Best-Practice-Indikator dienen wird. Dieser wird es ermöglichen, das |
Bewusstsein der Verantwortlichen innerhalb der Einrichtungen, in denen | Bewusstsein der Verantwortlichen innerhalb der Einrichtungen, in denen |
medizinische Untersuchungen durchgeführt werden, zu schärfen für die | medizinische Untersuchungen durchgeführt werden, zu schärfen für die |
Notwendigkeit, die verabreichte Dosis so niedrig wie vernünftigerweise | Notwendigkeit, die verabreichte Dosis so niedrig wie vernünftigerweise |
erreichbar zu halten (ALARA). | erreichbar zu halten (ALARA). |
Wenn noch keine nationalen Referenzwerte bestimmt sind, müssen die für | Wenn noch keine nationalen Referenzwerte bestimmt sind, müssen die für |
die Expositionen verantwortlichen Personen andere etablierte | die Expositionen verantwortlichen Personen andere etablierte |
Referenzwerte - zum Beispiel europäische Werte - benutzen, die ihnen | Referenzwerte - zum Beispiel europäische Werte - benutzen, die ihnen |
im Bericht des in Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten | im Bericht des in Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten |
geliefert werden. | geliefert werden. |
Die registrierten (Roh-)Daten und die zugehörigen Berichte der in | Die registrierten (Roh-)Daten und die zugehörigen Berichte der in |
Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten werden während dreißig | Radiologie zugelassenen Medizinphysik-Experten werden während dreißig |
Jahren vom Betreiber aufbewahrt. | Jahren vom Betreiber aufbewahrt. |
Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Agentur muss der Betreiber | Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Agentur muss der Betreiber |
in der Lage sein, den Inspektoren diese Unterlagen vorzulegen. | in der Lage sein, den Inspektoren diese Unterlagen vorzulegen. |
Art. 5 - Aufhebungsbestimmung | Art. 5 - Aufhebungsbestimmung |
Die Richtlinien der FANK vom 14. September 2006 für den Einsatz von | Die Richtlinien der FANK vom 14. September 2006 für den Einsatz von |
Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken: Patientendosimetrie werden | Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken: Patientendosimetrie werden |
aufgehoben. | aufgehoben. |
Art. 6 - Inkrafttreten | Art. 6 - Inkrafttreten |
Vorliegender Erlass tritt am 17. Oktober 2011 in Kraft. | Vorliegender Erlass tritt am 17. Oktober 2011 in Kraft. |
Brüssel, den 28. September 2011 | Brüssel, den 28. September 2011 |
Der Generaldirektor | Der Generaldirektor |
W. DE ROOVERE | W. DE ROOVERE |
ANLAGE 1 - Pädiatrische Röntgenuntersuchungen | ANLAGE 1 - Pädiatrische Röntgenuntersuchungen |
1.1 Konventionelles Röntgen | 1.1 Konventionelles Röntgen |
Röntgen Thorax | Röntgen Thorax |
Röntgen Abdomen | Röntgen Abdomen |
1.2 CT (Anzahl Akquisitionen angeben) | 1.2 CT (Anzahl Akquisitionen angeben) |
CT Schädel | CT Schädel |
CT Nebenhöhlen | CT Nebenhöhlen |
CT Thorax | CT Thorax |
CT Abdomen | CT Abdomen |
CT Thorax-Abdomen | CT Thorax-Abdomen |
Bemerkung: Für pädiatrische Untersuchungen ist neben Alter und | Bemerkung: Für pädiatrische Untersuchungen ist neben Alter und |
Geschlecht die Angabe des Gewichts und der Körpergröße erforderlich, | Geschlecht die Angabe des Gewichts und der Körpergröße erforderlich, |
um die Patienten angemessen kategorisieren zu können. | um die Patienten angemessen kategorisieren zu können. |
Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. | Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. |
September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. | September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. |
Brüssel, den 28. September 2011 | Brüssel, den 28. September 2011 |
Der Generaldirektor | Der Generaldirektor |
W. DE ROOVERE | W. DE ROOVERE |
ANLAGE 2 - Röntgenuntersuchungen bei Erwachsenen | ANLAGE 2 - Röntgenuntersuchungen bei Erwachsenen |
2.1 Einfache Untersuchungen | 2.1 Einfache Untersuchungen |
Röntgen Thorax PA | Röntgen Thorax PA |
Röntgen Thorax komplett (alle Aufnahmen und eventuelle | Röntgen Thorax komplett (alle Aufnahmen und eventuelle |
Röntgendurchleuchtung) | Röntgendurchleuchtung) |
Röntgen gesamte Lendenwirbelsäule (alle Aufnahmen) - Anzahl Aufnahmen | Röntgen gesamte Lendenwirbelsäule (alle Aufnahmen) - Anzahl Aufnahmen |
angeben | angeben |
Röntgen Becken - Anzahl Aufnahmen angeben | Röntgen Becken - Anzahl Aufnahmen angeben |
Röntgen Abdomen - Anzahl Aufnahmen angeben | Röntgen Abdomen - Anzahl Aufnahmen angeben |
Mammografie (angeben, ob Film, CR oder DR) | Mammografie (angeben, ob Film, CR oder DR) |
2.2 CT (Anzahl Akquisitionen angeben) | 2.2 CT (Anzahl Akquisitionen angeben) |
CT Schädel (Gehirn) | CT Schädel (Gehirn) |
CT Nebenhöhlen | CT Nebenhöhlen |
CT Halswirbelsäule | CT Halswirbelsäule |
CT Lendenwirbelsäule | CT Lendenwirbelsäule |
CT-Angiografie Thorax (ThCTA) | CT-Angiografie Thorax (ThCTA) |
CT Thorax | CT Thorax |
CT Herz (CCTA) | CT Herz (CCTA) |
CT Thorax-Abdomen | CT Thorax-Abdomen |
CT Abdomen | CT Abdomen |
Wenn möglich Folgendes angeben: | Wenn möglich Folgendes angeben: |
- onkologisches Check-up | - onkologisches Check-up |
- traumatischer Notfall | - traumatischer Notfall |
- nichttraumatischer Notfall | - nichttraumatischer Notfall |
- Sonstiges | - Sonstiges |
CT Dickdarm (virtuelle Koloskopie in 3D) | CT Dickdarm (virtuelle Koloskopie in 3D) |
2.3 Interventionelle Radiologie | 2.3 Interventionelle Radiologie |
Arteriendilatation/Implantation von Stents in Arterien (angeben ob | Arteriendilatation/Implantation von Stents in Arterien (angeben ob |
iliaca/renalis/femoralis/carotis) | iliaca/renalis/femoralis/carotis) |
Endoaortale Prothese (bei Aneurysma) | Endoaortale Prothese (bei Aneurysma) |
Zerebrale Embolisation | Zerebrale Embolisation |
Interventionelle Cholangiografie ERCP (endoscopic retrograde | Interventionelle Cholangiografie ERCP (endoscopic retrograde |
choledoco-pancreatography) | choledoco-pancreatography) |
PTCA (percutaneous transluminal coronary angioplasty) | PTCA (percutaneous transluminal coronary angioplasty) |
Intrakardiale radiologische Verfahren | Intrakardiale radiologische Verfahren |
Elektrophysiologische Untersuchungen/Verfahren mit oder ohne Ablation | Elektrophysiologische Untersuchungen/Verfahren mit oder ohne Ablation |
Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. | Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. |
September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. | September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. |
Brüssel, den 28. September 2011 | Brüssel, den 28. September 2011 |
Der Generaldirektor | Der Generaldirektor |
W. DE ROOVERE | W. DE ROOVERE |
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ANLAGE 9 - Belgische diagnostische Referenzwerte (DRW oder DRL) | ANLAGE 9 - Belgische diagnostische Referenzwerte (DRW oder DRL) |
Konventionelle Radiologie bei Erwachsenen | Konventionelle Radiologie bei Erwachsenen |
Untersuchung | Untersuchung |
DRW für DAP (cGy.cm2) P25P75 | DRW für DAP (cGy.cm2) P25P75 |
Abdomen | Abdomen |
120 | 120 |
330 | 330 |
Becken von vorne (AP) | Becken von vorne (AP) |
170 | 170 |
450 | 450 |
Thorax PA | Thorax PA |
13 | 13 |
35 | 35 |
Thorax lateral | Thorax lateral |
40 | 40 |
110 | 110 |
Thorax im Bett | Thorax im Bett |
12 | 12 |
25 | 25 |
Lendenwirbelsäule | Lendenwirbelsäule |
gesamt* | gesamt* |
7,5* | 7,5* |
21* | 21* |
vorne | vorne |
95 | 95 |
280 | 280 |
seitlich | seitlich |
200 | 200 |
500 | 500 |
Schädel | Schädel |
gesamt | gesamt |
60 | 60 |
150 | 150 |
vorne | vorne |
25 | 25 |
60 | 60 |
seitlich | seitlich |
20 | 20 |
60 | 60 |
* Gy.cm² |
* Gy.cm² |
DRW (mGy) für MPD** | DRW (mGy) für MPD** |
Mammografie | Mammografie |
2,0 | 2,0 |
** mittlere Parenchymdosis | ** mittlere Parenchymdosis |
Untersuchung | Untersuchung |
DRW für ED (mGy) | DRW für ED (mGy) |
P25P75 | P25P75 |
Abdomen | Abdomen |
1,5 | 1,5 |
4,5 | 4,5 |
Becken vorne (AP) | Becken vorne (AP) |
1,8 | 1,8 |
4,5 | 4,5 |
Thorax PA | Thorax PA |
0,15 | 0,15 |
0,25 | 0,25 |
Thorax lateral | Thorax lateral |
0,5 | 0,5 |
1,2 | 1,2 |
Lendenwirbelsäule | Lendenwirbelsäule |
vorne | vorne |
2,5 | 2,5 |
6,5 | 6,5 |
seitlich | seitlich |
6 | 6 |
16 | 16 |
Schädel | Schädel |
gesamt | gesamt |
- | - |
4,5 | 4,5 |
vorne | vorne |
- | - |
3,5 | 3,5 |
seitlich | seitlich |
- | - |
1 | 1 |
CT bei Erwachsenen | CT bei Erwachsenen |
Untersuchung | Untersuchung |
DRW für DLP (mGy.cm) P25 P75 | DRW für DLP (mGy.cm) P25 P75 |
Abdomen | Abdomen |
415 | 415 |
830 | 830 |
Schädel | Schädel |
740 | 740 |
1020 | 1020 |
Lendenwirbelsäule | Lendenwirbelsäule |
475 | 475 |
870 | 870 |
Nebenhöhlen | Nebenhöhlen |
70 | 70 |
150 | 150 |
Thorax | Thorax |
240 | 240 |
400 | 400 |
Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. | Gesehen, um dem Erlass der Föderalagentur für Nuklearkontrolle vom 28. |
September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. | September 2011 über die Patientendosimetrie beigefügt zu werden. |
Brüssel, den 28. September 2011 | Brüssel, den 28. September 2011 |
Der Generaldirektor | Der Generaldirektor |
W. DE ROOVERE | W. DE ROOVERE |