publié le 29 juin 2009
Loi portant des dispositions diverses Traduction allemande d'extraits
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
27 DECEMBRE 2006. - Loi portant des dispositions diverses (I) Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 301, 302, 390 et 391 de la loi du 27 décembre 2006 portant des dispositions diverses (I) (Moniteur belge du 28 décembre 2006).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 27. DEZEMBER 2006 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I) ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL XV - Finanzen (...) KAPITEL IV - Verbesserung der Eintreibung der strafrechtlichen Geldbussen (...) Art. 301 - Artikel 619 Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches wird wie folgt ergänzt: « Die Tilgung behindert aber nicht die Eintreibung der durch diese endgültige gerichtliche Entscheidung auferlegten Geldbusse. » Art. 302 - Artikel 49 Absatz 2 des Strafgesetzbuches wird wie folgt ergänzt: « Durch diese Zahlungen wird die Verjährungsfrist sowohl der Geldbusse als auch der Gerichtskosten unterbrochen. » (...) TITEL XVII - Justiz (...) KAPITEL IV - Abänderung von Artikel 43quater des Strafgesetzbuches im Hinblick auf die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten Art. 390 - In Artikel 43quater § 1 Buchstabe a) des Strafgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2002, wird eine Nummer 1bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: « 1bis. in den Artikeln 137, sofern diese Straftaten mit einer der in Artikel 138 § 1 Nr. 4 bis 10 vorgesehenen Strafen geahndet werden und finanziellen Gewinn erbringen können, und 140, sofern dieses Verbrechen oder Vergehen finanziellen Gewinn erbringen kann, ».
Art. 391 - Artikel 43quater § 1 Buchstabe b) desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 19. Dezember 2002, wird wie folgt abgeändert: 1. An die Stelle von Nr.1, die Nr. 1bis wird, wird eine neue Nr. 1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « 1. in den Artikeln 162, 163, 173, 180 und 186, ». 2. Die neue Nummer 1bis wird wie folgt ergänzt: « und 383bis § 1 ».3. Es wird eine Nummer 5bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: « 5bis.in Artikel 2quater Nr. 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1921 über den Handel mit Giftstoffen, Schlafmitteln, Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Desinfektions- oder antiseptischen Mitteln und mit Stoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden können, ». (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 27. Dezember 2006 ALBERT Von Königs wegen: Für den Premierminister, abwesend: Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Die Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Für den Minister der Finanzen, abwesend: Die Ministerin des Mittelstands und der Landwirtschaft Frau S. LARUELLE Für die Ministerin des Verbraucherschutzes, abwesend: Der Minister der Mobilität R. LANDUYT Der Minister des Innern P. DEWAEL Der Minister der Landesverteidigung A. FLAHAUT Für den Minister der Energie, abwesend: Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit R. DEMOTTE Die Ministerin des Mittelstands Frau S. LARUELLE Für den Minister des Öffentlichen Dienstes und der Sozialen Eingliederung, abwesend: Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Der Minister der Mobilität R. LANDUYT Der Minister der Pensionen B. TOBBACK Für den Minister der Beschäftigung, abwesend: Der Minister der Mobilität R. LANDUYT Der Staatssekretär für die Modernisierung der Finanzen und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung H. JAMAR Für den Staatssekretär für Administrative Vereinfachung, abwesend: Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL Für den Staatssekretär für Öffentliche Unternehmen, abwesend: Der Minister der Mobilität R. LANDUYT Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX