publié le 09 juin 2015
Loi modifiant le Code pénal en vue de protéger les enfants contre les cyberprédateurs. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 AVRIL 2014. - Loi modifiant le Code pénal en vue de protéger les enfants contre les cyberprédateurs. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 10 avril 2014 modifiant le Code pénal en vue de protéger les enfants contre les cyberprédateurs (Moniteur belge du 30 avril 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 10. APRIL 2014 - Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf den Schutz der Kinder vor Cyberkriminellen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - In Buch II Titel VIII Kapitel III des Strafgesetzbuches wird ein Abschnitt VIII mit der Überschrift "Täuschung von Minderjährigen über das Internet zwecks Begehung von Verbrechen oder Vergehen" eingefügt.
Art. 3 - In Abschnitt VIII, eingefügt durch Artikel 2, wird ein Artikel 433bis/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 433bis/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird der Volljährige bestraft, der mittels Informations- und Kommunikationstechnologien mit einem offensichtlich oder mutmaßlich Minderjährigen kommuniziert, um die Begehung eines Verbrechens oder Vergehens ihm gegenüber zu erleichtern: 1. wenn er seine Identität, sein Alter oder seine Eigenschaft verheimlicht oder diesbezüglich gelogen hat, 2.wenn er darauf bestanden hat, dass ihre Gespräche diskret behandelt werden, 3. wenn er irgendein Geschenk oder irgendeinen Vorteil angeboten oder vorgegaukelt hat, 4.wenn er irgendeine andere List angewandt hat." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM