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Vue multilingue de Loi du 10/04/1971
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Loi sur les accidents du travail Loi sur les accidents du travail
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10 AVRIL 1971. - Loi sur les accidents du travail 10 AVRIL 1971. - Loi sur les accidents du travail
Traduction allemande de dispositions modificatives Traduction allemande de dispositions modificatives
Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 constituent la Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 constituent la
traduction en langue allemande : traduction en langue allemande :
- des articles 18 et 26 à 30 de la loi du 30 septembre 2017 portant - des articles 18 et 26 à 30 de la loi du 30 septembre 2017 portant
des dispositions diverses en matière sociale (Moniteur belge du 16 des dispositions diverses en matière sociale (Moniteur belge du 16
octobre 2017, err. des 19 octobre 2017 et 13 décembre 2017); octobre 2017, err. des 19 octobre 2017 et 13 décembre 2017);
- des articles 101 à 106 de l'arrêté royal du 23 novembre 2017 portant - des articles 101 à 106 de l'arrêté royal du 23 novembre 2017 portant
modification de la législation sur les accidents du travail et de la modification de la législation sur les accidents du travail et de la
législation sur les maladies professionnelles en exécution de législation sur les maladies professionnelles en exécution de
l'article 16 de la loi du 16 août 2016 relative à la fusion du Fonds l'article 16 de la loi du 16 août 2016 relative à la fusion du Fonds
des accidents du travail et du Fonds des maladies professionnelles des accidents du travail et du Fonds des maladies professionnelles
(Moniteur belge du 14 décembre 2017). (Moniteur belge du 14 décembre 2017).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
allemande à Malmedy. allemande à Malmedy.
Anlage 1 Anlage 1
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT UND FÖDERALER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT UND FÖDERALER
ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
30. SEPTEMBER 2017 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 30. SEPTEMBER 2017 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
im Bereich Soziales im Bereich Soziales
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...) (...)
KAPITEL 3 - Zuständigkeit der Inspektionsdienste KAPITEL 3 - Zuständigkeit der Inspektionsdienste
(...) (...)
Art. 18 - In Artikel 87 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Art. 18 - In Artikel 87 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die
Arbeitsunfälle, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juni 2010, Arbeitsunfälle, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juni 2010,
werden die Wörter "sowie den Sozialinspektoren und den werden die Wörter "sowie den Sozialinspektoren und den
Sozialkontrolleuren der Verwaltung der Sozialinspektion des Sozialkontrolleuren der Verwaltung der Sozialinspektion des
Ministeriums der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit und der Ministeriums der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit und der
Umwelt aufgrund des Gesetzes vom 16. November 1972 über die Umwelt aufgrund des Gesetzes vom 16. November 1972 über die
Arbeitsinspektion" durch die Wörter "sowie den Sozialinspektoren der Arbeitsinspektion" durch die Wörter "sowie den Sozialinspektoren der
Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale
Konzertierung aufgrund des Sozialstrafgesetzbuches" ersetzt. Konzertierung aufgrund des Sozialstrafgesetzbuches" ersetzt.
(...) (...)
KAPITEL 6 - Änderungen im Sektor des Berufsrisikos KAPITEL 6 - Änderungen im Sektor des Berufsrisikos
Abschnitt 1 - Erhöhung der Grundentlohnung Abschnitt 1 - Erhöhung der Grundentlohnung
Art. 26 - Artikel 39 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Art. 26 - Artikel 39 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die
Arbeitsunfälle, ersetzt durch das Gesetz vom 28. Juni 2013 und Arbeitsunfälle, ersetzt durch das Gesetz vom 28. Juni 2013 und
abgeändert durch das Gesetz vom 23. April 2015, wird durch eine Nummer abgeändert durch das Gesetz vom 23. April 2015, wird durch eine Nummer
9 mit folgendem Wortlaut ergänzt: 9 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"9. ab dem 1. Januar 2018: 35.652,45 EUR (Index 102,10; Basis 2004 = "9. ab dem 1. Januar 2018: 35.652,45 EUR (Index 102,10; Basis 2004 =
100)." 100)."
Art. 27 - Vorliegender Abschnitt tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Art. 27 - Vorliegender Abschnitt tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Abschnitt 2 - Beitrag für die Mitgliedschaft von Amts wegen Abschnitt 2 - Beitrag für die Mitgliedschaft von Amts wegen
Art. 28 - Artikel 59quater desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 28 - Artikel 59quater desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 24. Dezember 1976, ersetzt durch den Königlichen Erlass Nr. Gesetz vom 24. Dezember 1976, ersetzt durch den Königlichen Erlass Nr.
530 vom 31. März 1987 und abgeändert durch die Gesetze vom 25. Januar 530 vom 31. März 1987 und abgeändert durch die Gesetze vom 25. Januar
1999, 19. Juli 2001 und 21. Dezember 2013, wird durch einen Absatz mit 1999, 19. Juli 2001 und 21. Dezember 2013, wird durch einen Absatz mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
"Der König legt die Modalitäten fest, gemäß denen beim Arbeitsgericht "Der König legt die Modalitäten fest, gemäß denen beim Arbeitsgericht
Beschwerde gegen den Beschluss des Geschäftsführenden Ausschusses oder Beschwerde gegen den Beschluss des Geschäftsführenden Ausschusses oder
der mit der täglichen Geschäftsführung von Fedris beauftragten Person der mit der täglichen Geschäftsführung von Fedris beauftragten Person
eingereicht werden kann, was die Beantragung einer Herabsetzung des eingereicht werden kann, was die Beantragung einer Herabsetzung des
Beitrags für die Mitgliedschaft von Amts wegen betrifft." Beitrags für die Mitgliedschaft von Amts wegen betrifft."
Abschnitt 3 - Minderjährige und Entmündigte Abschnitt 3 - Minderjährige und Entmündigte
Art. 29 - In dasselbe Gesetz, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom Art. 29 - In dasselbe Gesetz, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
25. Dezember 2016, wird ein Artikel 17ter mit folgendem Wortlaut 25. Dezember 2016, wird ein Artikel 17ter mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
"Art. 17ter - Wenn einem Kind, das zum Zeitpunkt des Todes "Art. 17ter - Wenn einem Kind, das zum Zeitpunkt des Todes
minderjährig war, nach der endgültigen Abwicklung des Unfalls durch minderjährig war, nach der endgültigen Abwicklung des Unfalls durch
bestätigte Vereinbarung oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bestätigte Vereinbarung oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung
eine Rente gewährt wird und dies einen Einfluss auf die Rechte der eine Rente gewährt wird und dies einen Einfluss auf die Rechte der
anderen Berechtigten hat, so wirkt sich die Gewährung der Rente für anderen Berechtigten hat, so wirkt sich die Gewährung der Rente für
die Anwendung des vorliegenden Abschnitts erst ab dem Tag auf die die Anwendung des vorliegenden Abschnitts erst ab dem Tag auf die
Berechtigten aus, an dem die Änderung dieser Rechte durch eine neue Berechtigten aus, an dem die Änderung dieser Rechte durch eine neue
bestätigte Vereinbarung oder durch eine neue rechtskräftige bestätigte Vereinbarung oder durch eine neue rechtskräftige
gerichtliche Entscheidung festgelegt wird." gerichtliche Entscheidung festgelegt wird."
Art. 30 - Artikel 71 desselben Gesetzes wird aufgehoben. Art. 30 - Artikel 71 desselben Gesetzes wird aufgehoben.
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 30. September 2017 Gegeben zu Brüssel, den 30. September 2017
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
K. PEETERS K. PEETERS
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
Der Minister der Pensionen Der Minister der Pensionen
D. BACQUELAINE D. BACQUELAINE
Der Minister des Öffentlichen Dienstes Der Minister des Öffentlichen Dienstes
S. VANDEPUT S. VANDEPUT
Der Minister der Selbständigen Der Minister der Selbständigen
D. DUCARME D. DUCARME
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
Anlage 2 Anlage 2
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
23. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung der 23. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung der
Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfälle und die Berufskrankheiten Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfälle und die Berufskrankheiten
in Ausführung von Artikel 16 des Gesetzes vom 16. August 2016 über die in Ausführung von Artikel 16 des Gesetzes vom 16. August 2016 über die
Fusion des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Fusion des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für
Berufskrankheiten Berufskrankheiten
(...) (...)
TITEL 2 - Arbeitsunfälle im Privatsektor TITEL 2 - Arbeitsunfälle im Privatsektor
KAPITEL 1 - Abänderungen des Gesetzes vom 10. April 1971 über die KAPITEL 1 - Abänderungen des Gesetzes vom 10. April 1971 über die
Arbeitsunfälle Arbeitsunfälle
Art. 101 - 103 - Im Gesetz vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle Art. 101 - 103 - Im Gesetz vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle
werden die Begriffe "Fonds für Berufsunfälle", "Fonds", "dieser Fonds" werden die Begriffe "Fonds für Berufsunfälle", "Fonds", "dieser Fonds"
und "vorerwähnter Fonds" in all ihren Umgebungen außer in den Artikeln und "vorerwähnter Fonds" in all ihren Umgebungen außer in den Artikeln
96 bis 99, 101 und 104 durch die entsprechende Form des Wortes 96 bis 99, 101 und 104 durch die entsprechende Form des Wortes
"Fedris" ersetzt. "Fedris" ersetzt.
Art. 104 - In den folgenden Bestimmungen desselben Gesetzes werden die Art. 104 - In den folgenden Bestimmungen desselben Gesetzes werden die
Begriffe "Geschäftsführender Ausschuss des Fonds für Berufsunfälle", Begriffe "Geschäftsführender Ausschuss des Fonds für Berufsunfälle",
"Geschäftsführender Ausschuss des Fonds", "Geschäftsführender "Geschäftsführender Ausschuss des Fonds", "Geschäftsführender
Ausschuss des vorerwähnten Fonds" und "Geschäftsführender Ausschuss" Ausschuss des vorerwähnten Fonds" und "Geschäftsführender Ausschuss"
in all ihren Umgebungen durch die entsprechende Form des Begriffs in all ihren Umgebungen durch die entsprechende Form des Begriffs
"geschäftsführender Ausschuss für Arbeitsunfälle" ersetzt: "geschäftsführender Ausschuss für Arbeitsunfälle" ersetzt:
1. Artikel 49bis Absatz 5, ersetzt durch das Gesetz vom 13. Juli 2006, 1. Artikel 49bis Absatz 5, ersetzt durch das Gesetz vom 13. Juli 2006,
2. Artikel 49bis Absatz 6 Nr. 9, eingefügt durch das Gesetz vom 14. 2. Artikel 49bis Absatz 6 Nr. 9, eingefügt durch das Gesetz vom 14.
April 2011, April 2011,
3. Artikel 49quater Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 27. 3. Artikel 49quater Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 27.
Dezember 2006, Dezember 2006,
4. Artikel 50, 4. Artikel 50,
5. Artikel 51bis Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August 5. Artikel 51bis Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August
2008, 2008,
6. Artikel 54bis Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August 6. Artikel 54bis Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August
2001 und ersetzt durch das Gesetz vom 13. März 2016, 2001 und ersetzt durch das Gesetz vom 13. März 2016,
7. Artikel 58 § 1 Nr. 19, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 7. Artikel 58 § 1 Nr. 19, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember
2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2014, 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2014,
8. Artikel 60 Absatz 1, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 20. 8. Artikel 60 Absatz 1, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 20.
Juli 2006, Juli 2006,
9. Artikel 60bis § 2 Absatz 2, ersetzt durch das Gesetz vom 13. Juli 9. Artikel 60bis § 2 Absatz 2, ersetzt durch das Gesetz vom 13. Juli
2006, 2006,
10. Artikel 62 Absatz 3, ersetzt durch das Gesetz vom 24. Februar 10. Artikel 62 Absatz 3, ersetzt durch das Gesetz vom 24. Februar
2003, 2003,
11. Artikel 64quater, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August 2001, 11. Artikel 64quater, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August 2001,
12. Artikel 76 § 3, eingefügt durch das Gesetz vom 1. August 1985, 12. Artikel 76 § 3, eingefügt durch das Gesetz vom 1. August 1985,
13. Artikel 91 § 2 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 21. 13. Artikel 91 § 2 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 21.
Dezember 2013, Dezember 2013,
14. Artikel 91bis § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 29. 14. Artikel 91bis § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 29.
April 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. August 2001. April 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. August 2001.
Art. 105 - Artikel 57 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: Art. 105 - Artikel 57 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 57 - Fedris ist eine öffentliche Einrichtung für soziale "Art. 57 - Fedris ist eine öffentliche Einrichtung für soziale
Sicherheit, die durch das Gesetz vom 16. August 2016 über die Fusion Sicherheit, die durch das Gesetz vom 16. August 2016 über die Fusion
des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Berufskrankheiten des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Berufskrankheiten
geschaffen worden ist." geschaffen worden ist."
Art. 106 - In Artikel 88ter Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 106 - In Artikel 88ter Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 13. Juli 2006, werden die Wörter "des durch das Gesetz vom 13. Juli 2006, werden die Wörter "des
Geschäftsführenden Ausschusses und der Fachausschüsse des Fonds für Geschäftsführenden Ausschusses und der Fachausschüsse des Fonds für
Berufsunfälle" durch die Wörter "des geschäftsführenden Ausschusses Berufsunfälle" durch die Wörter "des geschäftsführenden Ausschusses
für Arbeitsunfälle, der Fachausschüsse für Arbeitsunfälle und des für Arbeitsunfälle, der Fachausschüsse für Arbeitsunfälle und des
Fachausschusses für Vorbeugung von Fedris" ersetzt. Fachausschusses für Vorbeugung von Fedris" ersetzt.
(...) (...)
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