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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
30 AOUT 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 | 30 AOUT 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 |
relatif au permis de conduire. - Traduction allemande | relatif au permis de conduire. - Traduction allemande |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
l'arrêté royal du 30 août 2008 modifiant l'arrêté royal du 23 mars | l'arrêté royal du 30 août 2008 modifiant l'arrêté royal du 23 mars |
1998 relatif au permis de conduire (Moniteur belge du 9 septembre | 1998 relatif au permis de conduire (Moniteur belge du 9 septembre |
2008). | 2008). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen | Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein |
Sire, | Sire, |
wir haben die Ehre, Eurer Majestät einen Entwurf eines Königlichen | wir haben die Ehre, Eurer Majestät einen Entwurf eines Königlichen |
Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 | Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 |
über den Führerschein zur Unterschrift vorzulegen. | über den Führerschein zur Unterschrift vorzulegen. |
Dieser Entwurf sieht vor, dass die theoretische Prüfung zur Erlangung | Dieser Entwurf sieht vor, dass die theoretische Prüfung zur Erlangung |
des Führerscheins in Sekundarschulen organisiert werden darf. | des Führerscheins in Sekundarschulen organisiert werden darf. |
Die Prüfungen werden vor den in Artikel 26 des Königlichen Erlasses | Die Prüfungen werden vor den in Artikel 26 des Königlichen Erlasses |
vom 23. März 1998 erwähnten Prüfern abgelegt, das heisst vor den | vom 23. März 1998 erwähnten Prüfern abgelegt, das heisst vor den |
Prüfern, die von den zugelassenen | Prüfern, die von den zugelassenen |
Kraftfahrzeugüberwachungseinrichtungen angeworben und entlohnt werden; | Kraftfahrzeugüberwachungseinrichtungen angeworben und entlohnt werden; |
diese Prüfer müssen vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der | diese Prüfer müssen vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der |
Strassenverkehr gehört, zugelassen sein. | Strassenverkehr gehört, zugelassen sein. |
In der Praxis begeben sich die Prüfer mit dem Informatikmaterial, über | In der Praxis begeben sich die Prüfer mit dem Informatikmaterial, über |
das die Zentren verfügen, in die Schulen, um die theoretischen | das die Zentren verfügen, in die Schulen, um die theoretischen |
Prüfungen unter den gleichen Bedingungen wie denen, die für die | Prüfungen unter den gleichen Bedingungen wie denen, die für die |
Prüfungszentren gelten, abzuhalten. | Prüfungszentren gelten, abzuhalten. |
Die Möglichkeit, die theoretischen Prüfungen in Sekundarschulen zu | Die Möglichkeit, die theoretischen Prüfungen in Sekundarschulen zu |
organisieren, ist Schulen vorbehalten, die ihren Schülern | organisieren, ist Schulen vorbehalten, die ihren Schülern |
theoretischen Fahrunterricht erteilen. | theoretischen Fahrunterricht erteilen. |
Der Staatsrat, befasst mit einem Antrag auf Begutachtung eines | Der Staatsrat, befasst mit einem Antrag auf Begutachtung eines |
Entwurfs eines Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des | Entwurfs eines Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des |
Ministeriellen Erlasses vom 20. Juni 2007 zur Festlegung der Anzahl, | Ministeriellen Erlasses vom 20. Juni 2007 zur Festlegung der Anzahl, |
des Niederlassungsortes und des Zuständigkeitsgebietes der | des Niederlassungsortes und des Zuständigkeitsgebietes der |
Prüfungszentren sowie der Regeln mit Bezug auf deren Organisation, an | Prüfungszentren sowie der Regeln mit Bezug auf deren Organisation, an |
dem die Regionen vorab beteiligt worden sind, ist der Ansicht, dass | dem die Regionen vorab beteiligt worden sind, ist der Ansicht, dass |
für die Organisation der theoretischen Führerscheinprüfungen in den | für die Organisation der theoretischen Führerscheinprüfungen in den |
Lehranstalten für Sekundarunterricht eine Abänderung des Königlichen | Lehranstalten für Sekundarunterricht eine Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein oder des Königlichen | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein oder des Königlichen |
Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der | Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der |
Klasse B erforderlich ist. | Klasse B erforderlich ist. |
Damit den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung getragen wird, werden | Damit den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung getragen wird, werden |
die im vorerwähnten Entwurf eines Ministeriellen Erlasses aufgeführten | die im vorerwähnten Entwurf eines Ministeriellen Erlasses aufgeführten |
Bestimmungen, durch die die Organisation der theoretischen Prüfungen | Bestimmungen, durch die die Organisation der theoretischen Prüfungen |
in den Lehranstalten für Sekundarunterricht genehmigt wird, im | in den Lehranstalten für Sekundarunterricht genehmigt wird, im |
vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses übernommen. | vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses übernommen. |
Soweit der Gegenstand des Entwurfs eines Erlasses, der Eurer Majestät | Soweit der Gegenstand des Entwurfs eines Erlasses, der Eurer Majestät |
zur Unterschrift vorgelegt wird. | zur Unterschrift vorgelegt wird. |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen und getreuen Diener | die ehrerbietigen und getreuen Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Premierminister | Der Premierminister |
Y. LETERME | Y. LETERME |
Der Staatssekretär für Mobilität | Der Staatssekretär für Mobilität |
E. SCHOUPPE | E. SCHOUPPE |
30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein | Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein |
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruss! | Unser Gruss! |
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die | Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die |
Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch | Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch |
die Gesetze vom 21. Juni 1985, 5. August 2003 und 20. Juli 2005, des | die Gesetze vom 21. Juni 1985, 5. August 2003 und 20. Juli 2005, des |
Artikels 21, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1976 und 18. | Artikels 21, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1976 und 18. |
Juli 1990, des Artikels 23, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli | Juli 1990, des Artikels 23, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli |
1976, 29. Februar 1984 und 18. Juli 1990, und des Artikels 26, | 1976, 29. Februar 1984 und 18. Juli 1990, und des Artikels 26, |
abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976; | abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den |
Führerschein, insbesondere des Artikels 25, abgeändert durch den | Führerschein, insbesondere des Artikels 25, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 1. September 2006; | Königlichen Erlass vom 1. September 2006; |
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; | Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.685/4 des Staatsrates vom 30. Juni | Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.685/4 des Staatsrates vom 30. Juni |
2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. | 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Premierministers und des Staatssekretärs für | Auf Vorschlag des Premierministers und des Staatssekretärs für |
Mobilität | Mobilität |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 25 § 1 des Königlichen Erlasses vom 23. März | Artikel 1 - In Artikel 25 § 1 des Königlichen Erlasses vom 23. März |
1998 über den Führerschein wird zwischen Absatz 1 und Absatz 2 ein | 1998 über den Führerschein wird zwischen Absatz 1 und Absatz 2 ein |
Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: | Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
« Die Bewerber, die einen theoretischen Unterricht für das Führen von | « Die Bewerber, die einen theoretischen Unterricht für das Führen von |
Fahrzeugen der Klasse B in einer Sekundarschule besucht haben, können | Fahrzeugen der Klasse B in einer Sekundarschule besucht haben, können |
die theoretische Prüfung der Klasse B in dieser Schule ablegen. » | die theoretische Prüfung der Klasse B in dieser Schule ablegen. » |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2008 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2008 in Kraft. |
Art. 3 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der | Art. 3 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der |
Strassenverkehr gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden | Strassenverkehr gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2008 | Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2008 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
[Der Premierminister | [Der Premierminister |
Y. LETERME | Y. LETERME |
Der Staatssekretär für Mobilität | Der Staatssekretär für Mobilität |
E. SCHOUPPE | E. SCHOUPPE |