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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction allemande | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction allemande |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE |
13 AOUT 2023. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 | 13 AOUT 2023. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 |
portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de | portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de |
droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit | droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit |
économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction | économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction |
allemande | allemande |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
l'arrêté royal du 13 août 2023 modifiant l'arrêté royal du 26 avril | l'arrêté royal du 13 août 2023 modifiant l'arrêté royal du 26 avril |
2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du | 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du |
Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code | Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code |
de droit économique aux titulaires d'une profession libérale (Moniteur | de droit économique aux titulaires d'une profession libérale (Moniteur |
belge du 31 août 2023). | belge du 31 août 2023). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
13. AUGUST 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 13. AUGUST 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 | Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 |
letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung | letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung |
von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler | von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter | Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter |
Absatz; | Absatz; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung |
von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in | von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in |
Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf | Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf |
Freiberufler; | Freiberufler; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung am 9. Juni 2023 durchgeführt worden ist; | Vereinfachung am 9. Juni 2023 durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Juli 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Juli 2023; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1; |
In der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische | In der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische |
Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt | Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt |
wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von | wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von |
Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 1 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 26. April | Artikel 1 - In Artikel 1 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 26. April |
2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des | 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des |
Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung von Buch XX des | Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung von Buch XX des |
Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter | Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter |
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der | "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der |
Liquidation" und das Wort "Insolvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort | Liquidation" und das Wort "Insolvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort |
"Liquidationsbearbeiter" ersetzt. | "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. |
Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" | 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" |
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines | durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines |
Insolvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der | Insolvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der |
Liquidation" ersetzt. | Liquidation" ersetzt. |
2. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort | 2. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort |
"Liquidationsbearbeiter" und das Wort "Insolvenzbearbeiterkandidaten" | "Liquidationsbearbeiter" und das Wort "Insolvenzbearbeiterkandidaten" |
durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt. | durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt. |
Art. 3 - In der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden | Art. 3 - In der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden |
die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter | die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter |
"Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. | "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. |
Art. 4 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben | Art. 4 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben |
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die | Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die |
Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. | Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. |
Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" | 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" |
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. | durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. |
2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" | 2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" |
durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. | durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. |
3. In § 3 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die | 3. In § 3 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die |
Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. | Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. |
Art. 6 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben | Art. 6 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben |
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die | Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die |
Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. | Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. |
Art. 7 - In Artikel 10 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 7 - In Artikel 10 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der | "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der |
Liquidation" und wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort | Liquidation" und wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort |
"Liquidationsbearbeiter" ersetzt. | "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. |
Art. 8 - In Artikel 12 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 8 - In Artikel 12 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der | "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der |
Liquidation" ersetzt. | Liquidation" ersetzt. |
Art. 9 - In Artikel 13 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 9 - In Artikel 13 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der | "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der |
Liquidation" ersetzt. | Liquidation" ersetzt. |
Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. [Abänderung des französischen Textes] | 1. [Abänderung des französischen Textes] |
2. In Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch | 2. In Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch |
die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im | die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im |
französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de | französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de |
justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt. | justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt. |
Art. 11 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben | Art. 11 - In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben |
Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die | Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die |
Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. | Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. |
Art. 12 - In Artikel 15 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 12 - In Artikel 15 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der | "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der |
Liquidation" ersetzt. | Liquidation" ersetzt. |
Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023 | Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |