← Retour vers "Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande "
| Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande | Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET | SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET |
| COOPERATION AU DEVELOPPEMENT | COOPERATION AU DEVELOPPEMENT |
| 5 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant les montants des rétributions | 5 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant les montants des rétributions |
| dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 |
| relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | relative à la classification, aux habilitations de sécurité, |
| attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public |
| réglementé. - Traduction allemande | réglementé. - Traduction allemande |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| l'arrêté royal du 5 décembre 2023 fixant les montants des rétributions | l'arrêté royal du 5 décembre 2023 fixant les montants des rétributions |
| dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 |
| relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | relative à la classification, aux habilitations de sécurité, |
| attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public |
| réglementé (Moniteur belge du 28 décembre 2023). | réglementé (Moniteur belge du 28 décembre 2023). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL |
| UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT | UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT |
| 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
| Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
| Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
| Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
| öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
| Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der | Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der |
| Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des | "Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des |
| Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
| Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
| Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu |
| entrichten sind. | entrichten sind. |
| Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark | Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark |
| gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 | gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 |
| unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren | unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren |
| für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen | für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen |
| werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren | werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren |
| Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der | Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der |
| Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische | Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische |
| Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen | Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen |
| befragt. | befragt. |
| Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen | Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen |
| Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und | Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und |
| kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen | kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen |
| Produkten hinzugefügt. | Produkten hinzugefügt. |
| Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland | Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland |
| angestellt. | angestellt. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
| Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
| H. LAHBIB | H. LAHBIB |
| Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
| A. BERTRAND | A. BERTRAND |
| 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
| Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
| Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
| Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
| öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
| Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
| Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel |
| 22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; | 22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der |
| Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender | Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender |
| Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel | Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel |
| 30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember | 30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember |
| 2008; | 2008; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
| Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
| Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
| und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
| Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
| Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
| vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
| Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; |
| Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten | Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten |
| akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD | akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD |
| Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; | Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; |
| Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
| 15. Juli 2023; | 15. Juli 2023; |
| Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel | Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel |
| 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
| verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; |
| Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig |
| Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in | Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in |
| Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 | Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
| worden ist; | worden ist; |
| Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, |
| der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der | der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der |
| Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin | Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin |
| für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat | für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat |
| darüber beraten haben, | darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen | KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen |
| und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde | und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde |
| Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
| natürliche Personen: | natürliche Personen: |
| 1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
| 2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
| 3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
| Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
| juristische Personen: | juristische Personen: |
| 1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
| 2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
| 3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
| Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
| für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. | für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. |
| Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
| Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: | Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: |
| 1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- | 1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- |
| und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" | und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" |
| oder "Streng geheim", | oder "Streng geheim", |
| 2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und | 2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und |
| Informationssystems. | Informationssystems. |
| Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
| von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
| 1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
| "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
| 2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
| "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
| 3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
| "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
| geheim", | geheim", |
| 4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
| "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
| geheim". | geheim". |
| Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
| "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung |
| von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
| 1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, | 1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, |
| 2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
| "Software", | "Software", |
| 3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
| "Hardware". | "Hardware". |
| Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden | Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden |
| jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für | jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für |
| den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der | den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der |
| des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den | des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den |
| nächsten unteren Zehner abgerundet. | nächsten unteren Zehner abgerundet. |
| KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen |
| Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
| Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
| Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
| und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
| Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
| Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
| vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
| Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird |
| aufgehoben. | aufgehoben. |
| Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. |
| Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz | Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz |
| zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, | zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, |
| der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige | der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige |
| Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige | Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige |
| Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des | Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
| Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
| H. LAHBIB | H. LAHBIB |
| Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
| A. BERTRAND | A. BERTRAND |