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Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande | Arrêté royal fixant les montants des rétributions dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 relative à la classification, aux habilitations de sécurité, attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public réglementé. - Traduction allemande |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET | SERVICE PUBLIC FEDERAL AFFAIRES ETRANGERES, COMMERCE EXTERIEUR ET |
COOPERATION AU DEVELOPPEMENT | COOPERATION AU DEVELOPPEMENT |
5 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant les montants des rétributions | 5 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant les montants des rétributions |
dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 |
relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | relative à la classification, aux habilitations de sécurité, |
attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public |
réglementé. - Traduction allemande | réglementé. - Traduction allemande |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
l'arrêté royal du 5 décembre 2023 fixant les montants des rétributions | l'arrêté royal du 5 décembre 2023 fixant les montants des rétributions |
dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 | dues en exécution de l'article 22octies de la loi du 11 décembre 1998 |
relative à la classification, aux habilitations de sécurité, | relative à la classification, aux habilitations de sécurité, |
attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public | attestations de sécurité, avis de sécurité et au service public |
réglementé (Moniteur belge du 28 décembre 2023). | réglementé (Moniteur belge du 28 décembre 2023). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL |
UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT | UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT |
5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur | der Erlassentwurf, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur |
Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der | Unterschrift vorzulegen, betrifft die Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Gebühren, die dem Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des | "Nationale Sicherheitsbehörde" in Ausführung von Artikel 22octies des |
Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst zu |
entrichten sind. | entrichten sind. |
Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark | Die verschiedenen bestehenden Indexe sind in letzter Zeit stark |
gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 | gestiegen, sodass auch bei den Gebührensätzen, die seit 2018 |
unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren | unverändert geblieben sind, eine Erhöhung notwendig ist. Die Gebühren |
für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen | für Sicherheitsermächtigungen für natürliche und juristische Personen |
werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren | werden erhöht, um den steigenden Betriebskosten aufgrund einer höheren |
Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der | Inflation Rechnung zu tragen und die zusätzlichen Befugnisse der |
Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische | Nationalen Sicherheitsbehörde zu finanzieren. Einige ausländische |
Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen | Sicherheitsbehörden wurden zudem zu den von ihnen angewandten Sätzen |
befragt. | befragt. |
Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen | Ferner werden Gebühren für die Genehmigung von physischen |
Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und | Einrichtungen, Kommunikations- und Informationssystemen und |
kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen | kryptografischen Produkten und für die Verteilung von kryptografischen |
Produkten hinzugefügt. | Produkten hinzugefügt. |
Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland | Für diese Beträge wurden Vergleiche mit ähnlichen Systemen im Ausland |
angestellt. | angestellt. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
H. LAHBIB | H. LAHBIB |
Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |
5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der | 5. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Beträge der |
Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. | Gebühren, die in Ausführung von Artikel 22octies des Gesetzes vom 11. |
Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, | Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, |
Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den | Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den |
öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind | öffentlichen regulierten Dienst zu entrichten sind |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die | Aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die |
Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und | Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und |
Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel | Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, Artikel |
22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; | 22octies, eingefügt durch das Gesetz vom 7. April 2023; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der |
Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender | Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender |
Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel | Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle, Artikel |
30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember | 30quater Nr. 1, eingefügt durch das Programmgesetz vom 22. Dezember |
2008; | 2008; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen; |
Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten | Aufgrund der Stellungnahmen der beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten |
akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD | akkreditierten Finanzinspektion vom 17. April 2023 und der beim FÖD |
Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; | Justiz akkreditierten Finanzinspektion vom 22. und 24. Mai 2023; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
15. Juli 2023; | 15. Juli 2023; |
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel | Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel |
8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig |
Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in | Tagen, der am 24. Juli 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in |
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 | Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
worden ist; | worden ist; |
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, |
der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der | der Ministerin der Landesverteidigung, der Ministerin des Innern, der |
Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin | Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Staatssekretärin |
für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat | für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat |
darüber beraten haben, | darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen | KAPITEL 1 - Gebühren für die Erteilung von Sicherheitsermächtigungen |
und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde | und Genehmigungen durch die Nationale Sicherheitsbehörde |
Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Artikel 1 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
natürliche Personen: | natürliche Personen: |
1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 200 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 250 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 300 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 2 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
juristische Personen: | juristische Personen: |
1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", | 1. 1.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Vertraulich", |
2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", | 2. 2.000 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Geheim", |
3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". | 3. 2.500 Euro für Sicherheitsermächtigungen der Stufe "Streng geheim". |
Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 3 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. | für physische Einrichtungen beträgt 500 Euro. |
Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 4 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr beträgt für |
Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: | Genehmigungen von Kommunikations- und Informationssystemen: |
1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- | 1. 250 Euro für die Genehmigung eines nicht vernetzten Kommunikations- |
und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" | und Informationssystems mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" |
oder "Streng geheim", | oder "Streng geheim", |
2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und | 2. 1.000 Euro für die Genehmigung eines vernetzten Kommunikations- und |
Informationssystems. | Informationssystems. |
Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 5 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für Genehmigungen |
von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 1. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 2. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Eingeschränkt", |
3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 3. 1.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Software" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
geheim", | geheim", |
4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts | 4. 2.000 Euro für die Genehmigung eines kryptografischen Produkts |
"Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng | "Hardware" mit Geheimhaltungsgrad "Vertraulich", "Geheim" oder "Streng |
geheim". | geheim". |
Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung | Art. 6 - Die vom Verwaltungsdienst mit autonomer Buchführung |
"Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung | "Nationale Sicherheitsbehörde" zu erhebende Gebühr für die Verteilung |
von kryptografischen Produkten beträgt: | von kryptografischen Produkten beträgt: |
1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, | 1. 250 Euro für die Verteilung von kryptografischem Material, |
2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 2. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
"Software", | "Software", |
3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten | 3. 500 Euro für die Verteilung von kryptografischen Produkten |
"Hardware". | "Hardware". |
Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden | Art. 7 - Die in den Artikeln 1 bis 6 erwähnten Gebühren werden |
jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für | jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Gesundheitsindexes für |
den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der | den Monat September des Vorjahres angepasst. Der Referenzindex ist der |
des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den | des Monats September 2023. Die so ermittelten Beträge werden auf den |
nächsten unteren Zehner abgerundet. | nächsten unteren Zehner abgerundet. |
KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 2 - Schlussbestimmungen |
Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der | Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 8. Mai 2018 zur Festlegung der |
Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der | Beträge der Gebühren für Sicherheitsermächtigungen, für von der |
Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen | Nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen |
und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für | und Sicherheitsgutachten und für von der Föderalagentur für |
Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der | Nuklearkontrolle ausgestellte Sicherheitsbescheinigungen und der |
Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes | Verteilerschlüssel gemäß Artikel 22septies Absatz 6 und 8 des Gesetzes |
vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die | vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die |
Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird | Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen wird |
aufgehoben. | aufgehoben. |
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. |
Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz | Art. 10 - Der für Finanzen zuständige Minister, der für Justiz |
zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, | zuständige Minister, der für Landesverteidigung zuständige Minister, |
der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige | der für Inneres zuständige Minister, der für Auswärtige |
Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige | Angelegenheiten zuständige Minister und der für Haushalt zuständige |
Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des | Staatssekretär sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten | Die Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten |
H. LAHBIB | H. LAHBIB |
Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |