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Circulaire
publié le 25 mai 2005

Circulaire relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité sociale. - Traduction allemande

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service public federal interieur
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2005000229
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25/05/2005
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


1er FEVRIER 2005. - Circulaire relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité sociale. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intégration sociale du 1er février 2005 relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité sociale (Moniteur belge du 15 mars 2005), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST SOZIALEINGLIEDERUNG, ARMUTSBEKÄMPFUNG UND SOZIALWIRTSCHAFT 1. FEBRUAR 2005 - Rundschreiben über die Eingliederung der ÖSHZ in das Netz der sozialen Sicherheit An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen Sozialhilfezentren Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, im Anschluss an mein Rundschreiben vom 18.Februar 2004 und an die provinzialen Informationstage im März 2004 zum oben erwähnten Zweck erlaube ich mir erneut, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit in der Regierungserklärung von Juli 2003 eine Vorrangstellung hat.

Ziel ist es, den Anschluss aller ÖSHZ an die Zentrale Datenbank innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zu gewährleisten, und zwar in kürzester Frist. Um diesen Anschluss voranzutreiben, wurde sich für die elektronische Übertragung von Daten bezüglich des Antrags auf die Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale Eingliederung zum FÖP Sozialeingliederung entschieden. Auf diese Art wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der Gewährung einer Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung in den vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen Sicherheit eingegliedert.

Der Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank bietet den ÖSHZ und den Leistungsempfängern folgende Vorteile: Die Vorteile für die ÖSHZ: - Das Risiko administrativer Fehler wird begrenzt; - auf administrativer Ebene wird die Erklärung einfacher; - bevor das Recht auf soziale Eingliederung bewilligt wird, können die ÖSHZ die Rechte auf Leistungen, die von einer oder mehreren Einrichtungen der sozialen Sicherheit gewährt werden, überprüfen oder fragen, welche Einkommen es in anderen Bereichen gibt; - die Anzahl der verschickten schriftlichen Bescheinigungen sinkt; - es besteht die Möglichkeit, die SIS-Karte der Sozialversicherten zu lesen; - es kann vermieden werden, dass ein und diesselbe Person gleichzeitig Zahlungen von verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit erhält; - durch die Einsichtnahme ins Nationalregister über die Zentrale Datenbank können die ÖSHZ die erhaltenen Daten elektronisch speichern und bearbeiten; - die von den ÖSHZ gewährten Vorschüsse können schneller als bisher von anderen Einrichtungen zurückgezahlt werden.

Die Vorteile für die Leistungsempfänger: - Der Sozialversicherte muss selbst weniger Daten übertragen; - es gibt eine automatische Verknüpfung der Zahlung des Eingliederungseinkommens mit erhöhten Leistungen (Krankenkasse, Kinderzulagen); - das ÖSHZ kann Entscheidungen schneller treffen; - die Garantie, dass der Anspruchsberechtigte die Rechte bekommt, auf die er Anspruch hat, ist besser.

Die Eingliederung kann auf 2 verschiedene Arten erfolgen: 1. Mit Hilfe eines Navigationsprogramms (die ÖSHZ könnten die schriftlichen Formulare, die sie zurzeit noch benutzen, durch einen Computerbildschirm ersetzen und die Formulare so über die Smals (Société mécanographique pour l'Application des lois sociales) und die ZDSS (Zentrale Datenbank der sozialenSicherheit) zum FÖP Sozialeingliederung schicken).Dazu benötigen die ÖSHZ einen Computer, einen Anschluss mit gesichertem Netz (Publilink oder VERA) und einen Sicherheitsberater. 2. via APPC (Advanced Programm-to-Programm Communications) (über den Informatikdienst Ihres Zentrums oder über eine Datenverarbeitungsfirma): Zu diesem Zweck gibt es 3 Versionen: A1 + IHFN, A1 + XML und full XML.Full XML ist die zukunftsorientierte Version und wird letzten Endes von jedermann verwendet werden.

Vermittler für die Integration und Übertragung ist der Informatikdienst der Smals-MvM. Die Web-Anwendung und die APPC-A1+IHFN-Anwendung sind seit dem 1. Juni 2004 in Produktion.

Die Web-Anwendung wird für Juni 2005 verbessert und benutzerfreundlicher gestaltet sein, aber sie kann schon in ihrer jetzigen Form benutzt werden.

Wenn Ihr Zentrum diese Anwendungen testen will, kann es sich an die Smals-MvM wenden, und zwar unter folgender E-Mail-Adresse: ocmw- cpas@smals-mvm.be.

Die Anwendungen A1 + XML und full XML sind seit Januar 2005 ebenfalls in Produktion.

Im Laufe des Jahres 2005 werden alle ÖSHZ schrittweise Zugriff auf eins der vier vorgestellten Verfahren haben können.

Achtung! Um Verwirrungen, doppelte Zahlungen und administrative Überbelastung zu vermeiden, werden die ÖSHZ, die bis dahin schon eines der 4 Verfahren verwenden, keine Daten mehr in herkömmlicher Form (auf Papier oder Diskette) verschicken können.

Die Verpflichtung hinsichtlich der Datenübertragung an den FÖP Sozialeingliederung über die Zentrale Datenbank für den Antrag auf die Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale Eingliederung wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

In einer weiteren Phase wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der Gewährung einer Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung im Rahmen des Gesetzes vom 2. April 1965 ebenfalls in den vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen Sicherheit eingegliedert.

Praktische Informationen: 1. Kosten: 1) Die Eingliederung erfordert keine kostenspieligen Investitionen: Die Web- Anwendung, die sicherlich bis Juni 2005 in der aktualisierten Version ausgearbeitet sein wird, wird gratis zur Verfügung gestellt und stellt eine interessante Alternative für die kleineren Zentren dar.Diese Anwendung erfordert nur einen Computer mit Internetanschluss via gesichertes Netz (Publilink, Vera,...). Die Kosten der anderen Verfahren (A1 + IHFN, A1+ XML und XML) hängen von der Informatikgesellschaft, mit der Ihr Zentrum zusammenarbeitet, ab und von mehreren Aspekten wie dem Ankauf oder der Anmietung von Software-Paketen durch Ihr Zentrum oder den Modulen, die Ihr Zentrum schon besitzt. Zu diesem Thema können Sie sich bei Ihrer Informatikgesellschaft erkundigen und die verschiedenen Aspekte mit ihr aushandeln. 2) Es muss ein Sicherheitsberater für die Eingliederung benannt werden, was aber nicht heisst, dass Ihr Zentrum automatisch eine zusätzliche Person einstellen muss.Dieser Auftrag kann auch an ein schon eingestelltes Personalmitglied erteilt werden. In den kleineren ÖSHZ mit weniger Personal, kann sogar der Sekretär diese Aufgabe zugewiesen bekommen. Mehrere ÖSHZ können auch einen einzigen Sicherheitsberater haben. Auf der Website www.mi-is.be finden Sie unter Intégration sociale via les C.P.A.S.' - Intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la sécurité sociale'/ Maatschappelijke integratie via de O.C.M.W.'s ' - Integratie van de O.C.M.W.'s in het netwerk van de Sociale Zekerheid' (Soziale Eingliederung über die ÖSHZ' - Integration der ÖSHZ in das Netz der sozialen Sicherheit') ein Dokument, das die Fragen beantwortet, die sich die ÖSHZ am häufigsten für die Benennung eines Sicherheitsberaters stellen. 2. Unterstützung: 1) Innerhalb des FÖP Sozialeingliederung wurde ein Sicherheitsbüro eingerichtet, um den ÖSHZ eine konkrete Unterstützung zu bieten hinsichtlich der Aspekte, die mit der Sicherheit der Eingliederung in die ZDSS zusammenhängen.Das Sicherheitsbüro besteht aus einem Sicherheitsberater und einem « helpdesk » von 4 Spezialisten. Die Hauptaufgaben dieses Büros bestehen darin: - die ÖSHZ vor Ort zu besuchen und konkrete Empfehlungen zu formulieren, - Informationssitzungen für die Zusammenschlüsse von ÖSHZ zu organisieren, - Hilfsmittel auszuarbeiten (Sicherheits-Kits mit konkreten Beispielen), - einen Telefondienst für Fragen und Probleme einzurichten: dienstags von 9 bis 17 Uhr (Tel. 02-509 8348). 2) Betreuung durch die Regionalabteilungen des Städte- und Gemeindeverbands Walloniens (SGVW): Ich habe sie gebeten, die Zentren während des Jahres 2005 vor Ort zu begleiten und regionale Arbeitsgruppen zu bilden, die die Prüfung eventueller Schwierigkeiten und den Austausch nützlicher Erfahrungen ermöglichen. 3) Weitere Informationen zu diesem Vorhaben finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit: http:/ksz-bcss.fgov.be.

Hochachtungsvoll Der Minister der Sozialen Eingliederung Ch. DUPONT

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