publié le 14 novembre 2017
Arrêté royal transposant la directive 2014/85/UE de la Commission du 1er juillet 2014 modifiant la directive 2006/126/CE du Parlement européen et du Conseil relative au permis de conduire. - Traduction allemande
21 JUILLET 2016. - Arrêté royal transposant la directive 2014/85/UE de la Commission du 1er juillet 2014 modifiant la directive 2006/126/CE du Parlement européen et du Conseil relative au permis de conduire. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 21 juillet 2016 transposant la directive 2014/85/UE de la Commission du 1er juillet 2014 modifiant la directive 2006/126/CE du Parlement européen et du Conseil relative au permis de conduire (Moniteur belge du 10 août 2016).
Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 21. JULI 2016 - Königlicher Erlass zur Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU der Kommission vom 1.Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 1 Absatz 1, Artikel 23 ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976 und abgeändert durch die Gesetze vom 29.
Februar 1984 und 18. Juli 1990 und Artikel 26 ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;
Aufgrund der Beratung im Konzertierungsausschuss vom 18. April 2016 in Anwendung von Artikel 6 § 4 Nr. 3 Absatz 2 des Sondergesetzes vom 8.
August 1980 zur Reform der Institutionen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. März 2016;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 24.
März 2016;
Aufgrund der Gutachten Nr. 57.238/4, 57.641/VR und 59.479/4 des Staatsrates vom 27. April 2015, 7. Juli 2015 und 22. Juni 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1. Der vorliegende Erlass setzt die Richtlinie 2014/85/EU der Kommission vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein um.
Art. 2.Im niederländischen Texte von Artikel 20 § 6 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 15. November 2013 werden die Wörter "D1+E of D" ersetzt durch die Wörter "D1+E, D of D+E".
Art. 3.In Artikel 21 § 1 desselben Erlasses werden folgende Änderungen vorgenommen: 1. in Absatz 2 werden die Wörter "C, C + E, D und D + E oder der Unterklassen C1, C1 + E, D1 und D1 + E" ersetzt durch die Wörter "C1, C, C1+E, C+E, D1, D, D1+E und D+E";2. in Absatz 3 werden die Wörter "Klassen C, C + E, D und D + E oder der Unterklassen C1, C1 + E, D1 und D1 + E oder gleichwertiger Klassen" ersetzt durch die Wörter "Klassen C1, C, C1+E, C+E, D1, D, D1+E und D+E" und die Wörter "oder Unterklassen" werden aufgehoben.
Art. 4.In Punkt II von Anlage 6 desselben Erlasses, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 5. September 2002, 10. September 2010, 2.
März 2011 und 28. April 2011, werden die folgenden Änderungen vorgenommen: 1. Punkt 4.1.1 wird durch den folgenden Satz vervollständigt: "Ein Bewerber, der an einem mittelschweren oder schweren Schlaf-Apnoe-Syndrom leidet, ist fahruntauglich."; 2. im Punkt 4.1.4 werden die Wörter "mittelschweren oder schweren" eingefügt zwischen den Wörtern "am" und "Schlaf-Apnoe-Syndrom"; 3. im Punkt 4.1.4 wird Absatz 1 vervollständigt durch die Wörter "Eine geeignete medizinische Betreuung und eine Therapietreue sind erforderlich."; 4. im Punkt 4.1.4 werden die Wörter "und erfolgt eine geeignete medizinische Betreuung und eine Therapietreue," eingefügt zwischen die Wörter "frei von Störungen oder Anomalien," und die Wörter "kann ein Tauglichkeitsattest ohne Beschränkung der Gültigkeitsdauer ausgestellt werden"; 5. Punkt 4.2.1 wird durch den folgenden Satz vervollständigt: "Ein Bewerber, der an einem mittelschweren oder schweren Schlaf-Apnoe-Syndrom leidet, ist fahruntauglich."; 6. im Punkt 4.2.2 werden die Wörter "mittelschweren oder schweren" eingefügt zwischen den Wörtern "am" und "Schlaf-Apnoe-Syndrom"; 7. im Punkt 4.2.2 werden die Wörter "Der günstige Bericht eines Neurologen ist" ersetzt durch die Wörter "Ein günstiger Bericht, eine geeignete medizinische Betreuung und eine Therapietreue sind"; 8. im Punkt 4.2.2 werden die Wörter "und erfolgt eine geeignete medizinische Betreuung und eine Therapietreue," eingefügt zwischen die Wörter "frei von Störungen oder Anomalien," und die Wörter "ist die in Artikel 44".
Art. 5.Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehr gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Juli 2016 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Mobilität Fr. BELLOT