Etaamb.openjustice.be
Arrêté Royal du 07 décembre 2005
publié le 13 janvier 2006

Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 janvier 2005 modifiant l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé et indemnités

source
service public federal interieur
numac
2005000768
pub.
13/01/2006
prom.
07/12/2005
ELI
eli/arrete/2005/12/07/2005000768/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

7 DECEMBRE 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 janvier 2005 modifiant l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé et indemnités


ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.

Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;

Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 janvier 2005 modifiant l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé et indemnités, établi par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;

Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 janvier 2005 modifiant l'arrêté royal du 14 septembre 1984 établissant la nomenclature des prestations de santé en matière d'assurance obligatoire soins de santé et indemnités.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.

Donné à Bruxelles, le 7 décembre 2005.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL

Bijlage FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 12. JANUAR 2005 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14.September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 35 § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995, 22. Februar 1998, 24. Dezember 1999, 10. August 2001, 22. August 2002, 5. August 2003, 22. Dezember 2003 und 9. Juli 2004, und § 2, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995 und 10. August 2001 und den Königlichen Erlass vom 25. April 1997;

Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 28 § 8, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 31.

August 1998 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 16. März 1999, 10. Juni 2001, 16. Juli 2001, 24. August 2001, 15. Oktober 2001, 16. Mai 2003, 28.September 2003 und 7. Juni 2004;

Aufgrund des Protokolls vom 31. März 2003 zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens in Bezug auf die Bewilligung einer Erstattung für oder einer Beteiligung an Hilfsmitteln, was Rollstühle betrifft, geschlossen zwischen der Föderalbehörde und den aufgrund der Artikel 127 bis 140 der Verfassung für die Politik im Bereich der Hilfsmittel für Personen mit Behinderung zuständigen Behörden - Politik zugunsten von Personen mit Behinderung;

Aufgrund des Vorschlags des Fachrates für Rollstühle vom 13. Juli 2004 und 7. Oktober 2004;

Aufgrund des Beschlusses der Abkommenskommission Bandagisten-Versicherungsträger vom 15. Juli 2004 und 12. Oktober 2004;

In der Erwägung, dass in Artikel 27 Absatz 4 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung vorgesehen ist, dass davon ausgegangen wird, dass die Stellungnahme des Dienstes für medizinische Evaluation und Kontrolle abgegeben wurde, wenn sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von fünf Werktagen abgegeben worden ist, und dass dies für die Vorschläge vom 13. Juli 2004 der Fall ist;

Aufgrund der Stellungnahme der Haushaltskontrollkommission vom 20.

Juli 2004;

Aufgrund der Stellungnahme des Dienstes für medizinische Evaluation und Kontrolle vom 12. Oktober 2004;

Aufgrund des Beschlusses des Gesundheitspflegeversicherungsausschusses vom 26. Juli 2004 und 18. Oktober 2004;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. September 2004;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 16.

Dezember 2004;

Aufgrund des Gutachtens 37.945/1 des Staatsrates vom 23. Dezember 2004, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14.

September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 31. August 1998 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 16. März 1999, 10. Juni 2001, 16. Juli 2001, 24. August 2001, 15. Oktober 2001, 16. Mai 2003, 28. September 2003 und 7. Juni 2004, wird durch die vorliegendem Erlass beigefügte Anlage ersetzt.

Art. 2 - § 1 - Vorliegender Erlass tritt zehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. § 2 - In Bezug auf das In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses gelten folgende Übergangsbestimmungen: 1. Leistungen, Anwendungsregeln und die damit einhergehende Liste der erstattungsfähigen Produkte, wie sie vor In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses festgelegt waren, bleiben bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der gemäss dem neuen Verzeichnis erstellten Liste anwendbar. Wenn die gemäss dem neuen Verzeichnis erstellte Liste der erstattungsfähigen Produkte nach dem 1. Januar 2005 in Kraft tritt, bleibt die am 1. Juli 2004 festgelegte Liste ohne Fortschreibung zum 1. Januar 2005 so lange anwendbar, bis die neue Liste in Kraft tritt. Für Produkte, die bis zum 31. Dezember 2004 vorläufig in die Liste aufgenommen wurden, wird die Eintragung bis zum In-Kraft-Treten der neuen Liste verlängert. 2. Anträge auf Beteiligung der Versicherung, die vor In-Kraft-Treten der ersten gemäss dem neuen Verzeichnis erstellten Liste eingereicht werden, werden bis spätestens sechs Monate nach dem Datum des In-Kraft-Tretens dieser Liste gemäss dem zum Zeitpunkt des Antrags anwendbaren Verzeichnis bearbeitet.Anträge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet worden sind, müssen gemäss dem Verfahren des neuen Verzeichnisses erneut eingereicht werden. 3. Für die Erneuerung eines Mobilitätshilfsmittels, das vor In-Kraft-Treten des neuen Verzeichnisses geliefert worden ist, werden Frist und anzuwendendes Erneuerungsverfahren auf der Grundlage der vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss gebilligten Konkordanztabelle festgelegt.Diese Konkordanztabelle betrifft nicht die Anpassungen.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in Artikel 28 § 8 römisch I Ziffer 3.3.4 aufgenommen. 4. Bei Einreichen der Antragsakten für die erste Liste, die nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses erstellt wird, kann der Antragsteller auf Unterlagen verweisen, die bereits in den Antragsakten vorhanden sind, die vor In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind, insofern diese Produkte bereits in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen sind und diese Unterlagen noch gültig sind. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller eine Liste erstellen, auf der deutlich folgende Angaben vermerkt sind: a) Aktennummer des neuen Antrags, b) Aktennummer der Antragsakte desselben Produkts, das bereits vor In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses in der Liste aufgenommen war, c) Unterlagen der in Buchstabe b) erwähnten Antragsakte. Diese Möglichkeit besteht nur für folgende Unterlagen: - Prüfbescheinigung, ausgestellt von einer europäischen Prüfstelle, - Bescheinigung über die Feuerbeständigkeit der Werkstoffe der Auskleidung, - EMC-Bescheinigung.

Das Sekretariat des Fachrates für Rollstühle überprüft, ob die Unterlagen der in Buchstabe b) erwähnten Antragsakte vorhanden sind und ob die Unterlagen noch gültig sind.

Das in Artikel 28 § 8 römisch I Ziffer 4.1 Buchstabe c) erwähnte Verfahren gilt ebenfalls für diese Antragsakten.

Art. 3 - Unser Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 12. Januar 2005 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit R. DEMOTTE

Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung Verzeichnis « Artikel 28 - § 8 - Folgende Bereiche gehören in den Kompetenzbereich der Bandagisten, die eigens zugelassen sind, um gemäss den von Uns festgelegten Kompetenzkriterien die in römisch II aufgenommenen Leistungen zu erbringen: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ZULASSUNGS- UND ERSTATTUNGSKRITERIEN 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allgemeines Für eine Beteiligung der Versicherung an einem in römisch II des vorliegenden Paragraphen aufgenommenen Mobilitätshilfsmittel kommen in Frage: Begünstigte mit eingeschränkter Mobilität. Diese eingeschränkte Mobilität ist Folge einer physischen, geistigen, kognitiven oder psychologischen Beeinträchtigung. Dadurch ist der Begünstigte nicht in der Lage, selbständig oder ohne Hilfe Aktivitäten oder Aufgaben auszuführen, und es ergeben sich Probleme in Bezug auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Einschränkungen der Mobilität können sich ergeben: - wenn die Person Probleme beim Gehen hat und Probleme hat, sich von einem Ort an einen anderen zu begeben, im häuslichen Bereich, in anderen Gebäuden als zu Hause oder im Aussenbereich, - wenn die Person Probleme hat, die Körperhaltung zu verändern oder beizubehalten: Probleme im Sitzen oder Stehen und/oder bei Lagewechsel.

Einschränkungen der Mobilität haben Auswirkungen auf allerlei Aktivitäten, wie Selbstversorgung, Haushalt, Ausbildung, Arbeit, Freizeitaktivitäten, kurzum auf das gesellschaftlichen Leben.

Einschränkungen der Mobilität ergeben sich ungeachtet der Ursache aus funktionellen Beeinträchtigungen des Fortbewegungssystems oder aus Beeinträchtigungen der anatomischen Strukturen.

Funktionelle Beeinträchtigungen des Fortbewegungssystems können auch Folge von Beeinträchtigungen der Funktionen anderer Körpersysteme sein, wie des Herz-Kreislauf-Systems, des Nervensystems, des respiratorischen Systems usw.

Einschränkungen der Mobilität müssen endgültig sein oder mindestens der festgelegten Erneuerungsfrist entsprechen.

Für eine Beteiligung der Versicherung an einem in römisch II des vorliegenden Paragraphen aufgenommenen Mobilitätshilfsmittel kommen nicht in Frage: Begünstigte, die sich in einem Krankenhaus aufhalten (in einer für akute und chronische Pflege zugelassenen Pflegeanstalt, wie in Artikel 34 Nr. 6 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegt), mit Ausnahme der Aufenthalte in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Beteiligung der Versicherung an einem Mobilitätshilfsmittel kann jedoch ausnahmsweise in einem Krankenhaus bewilligt werden - nach Billigung des Vertrauensarztes -, wenn die Entlassung des Begünstigten bekannt ist oder im Rahmen eines Rehabilitationsprogramms, das auf diese Entlassung vorbereitet. Unter Entlassung versteht man konkrete Vereinbarungen, die Entlassungsplanung, vermutliches Entlassungsdatum und Entlassungsverfahren betreffen.

Für Begünstigte, die in einer der folgenden Pflegeanstalten aufgenommen sind, nämlich einem Alten- und Pflegeheim, einem Altenheim, einem psychiatrischen Pflegeheim, einer Einrichtung für Personen mit Behinderung, werden nur Erstattungen geleistet, wenn der Rollstuhl für den individuellen und endgültigen Gebrauch notwendig ist.

Die verwendeten Definitionen beruhen auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation. Die Definitionen der im Verzeichnis verwendeten Begriffe werden auf Vorschlag des Fachrates für Rollstühle und nach Stellungnahme der Abkommenskommission Bandagisten-Versicherungsträger vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegt oder angepasst. 1.2 Spezifische Bestimmungen für Pflegeerbringer Pflegeerbringer müssen die Lieferung der in römisch II und III des vorliegenden Paragraphen aufgenommenen Produkte selbst ausführen.

Diese Produkte müssen bei Lieferung dem betreffenden Begünstigten angepasst werden.

Alle Anweisungen in Bezug auf Gebrauch und Unterhalt eines Produkts müssen den Begünstigten erteilt werden.

Pflegeerbringer müssen über die notwendige Ausrüstung und das Werkzeug verfügen, um die Leistungen anzupassen und kleine Reparaturen auszuführen, wie in Artikel 85bis des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegt.

Wenn ein Begünstigter, der eine ärztliche Verschreibung hat und sich nicht oder kaum fortbewegen kann, einen Pflegeerbringer herbeiruft, darf sich Letzterer zum Wohnsitz des Begünstigten begeben.

Ein Pflegeerbringer darf die in vorliegendem Artikel aufgenommenen Produkte weder auf Märkten, Handelsmessen oder an anderen öffentlichen Orten zum Kauf anbieten oder liefern noch mit ihnen hausieren.

Unter « zugelassenem Pflegeerbringer » im Sinne des vorliegenden Paragraphen ist ein Pflegeerbringer zu verstehen, der sich gemäss den Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums dort gesetzlich niedergelassen hat. 2. Definition der in vorliegendem Paragraphen erwähnten Mobilitätshilfsmittel Unter Mobilitätshilfsmittel versteht man: Rollstühle, Gehhilfen oder Therapiedreiräder und im weiteren Sinne Stehsysteme.Diese Mobilitätshilfsmittel sollen die Bewegungsfunktion unterstützen.

Rollstühle, Gehhilfen oder Therapiedreiräder sind Geräte, die speziell konzipiert sind, um Personen bei der Fortbewegung im Innen- oder Aussenbereich zu helfen. Stehsysteme sind Geräte, die Personen mit erheblicher oder vollständiger Einschränkung der Stehfunktion (stehen zu können) erlauben aufrecht zu stehen.

In Anwendung des Königlichen Erlasses vom 18. März 1999 über Medizinprodukte (Europäische Richtlinie 93/42/EWG) sind Rollstühle, Gehhilfen, Therapiedreiräder oder Stehsysteme als Medizinprodukte und gemäss der ISO9999-Norm als technische Hilfsmittel zu betrachten.

Produkte oder Technologien, die Menschen im täglichen Leben unterstützen, funktionelle Stimulatoren, kommunikationsunterstützende Systeme und Bedienungssysteme für die Umgebung fallen nicht unter die Definitionen der Mobilitätshilfsmittel. 3. Antragsverfahren 3.1 Einheitsakte Alle Unterlagen sind für das Einreichen eines Beteiligungsantrags für ein Mobilitätshilfsmittel mit individuellen Anpassungen sowohl bei der Gesundheitspflegepflichtversicherung als auch bei den Fonds für die soziale Eingliederung von Personen mit Behinderung bestimmt.

Der betreffende Begünstigte erklärt auf einer Unterlage, die vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss gebilligt worden ist, dass er einverstanden ist, dass der Beteiligungsantrag für ein Mobilitätshilfsmittel zusammen mit möglichen anderen damit verbundenen Unterstützungsanträgen dem Fonds für die soziale Eingliederung von Personen mit Behinderung übermittelt werden. Er unterzeichnet diese Unterlage mit dem Vermerk seines Einverständnisses.

Der Vertrauensarzt sendet dem Fonds für die soziale Eingliederung von Personen mit Behinderung im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche oder andere Beteiligung nur Akten, für die der betreffende Begünstigte sein Einverständnis für den Weiterversand gegeben hat. Die gesandte Akte enthält eine Kopie der Antragsunterlagen und des Beschlusses des Vertrauensarztes. Sobald der Versicherungsträger über die Lieferbescheinigung verfügt, wird eine Kopie davon an den Fonds gesendet.

Der Beschluss für die Grundleistung und die notwendigen Anpassungen, wie im Verzeichnis erwähnt und in der Liste der zugelassenen Produkte aufgenommen, ist sowohl im Rahmen der Gesundheitspflegepflichtversicherung als auch bei den Fonds für die soziale Eingliederung von Personen mit Behinderung verpflichtend. 3.2 Antrag auf einen Rollstuhl, ein Therapiedreirad oder ein Stehsystem und die notwendigen Anpassungen Die in römisch II und III des vorliegenden Paragraphen erwähnten Produkte dürfen nur auf ärztliche Verschreibung und nur in Übereinstimmung mit dieser Verschreibung geliefert werden. Die Verschreibung bleibt ab dem Datum der Verschreibung gültig für: - zwei Monate bei einem ersten Antrag, - sechs Monate bei einer Erneuerung.

Der zugelassene Pflegeerbringer richtet den Beteiligungsantrag für einen Rollstuhl, ein Therapiedreirad oder ein Stehsystem an den Vertrauensarzt.

Der zugelassene Pflegeerbringer teilt dem betreffenden Begünstigten mit, dass Letzterer im Fall einer Ablehnung seitens des Vertrauensarztes für beantragte Geräte und/oder Zubehör aufkommen muss, wenn die Lieferung auf seinen Antrag hin vorgenommen wurde, bevor der Beschluss des Vertrauensarztes bekannt ist.

Je nach erforderlichem Verfahren beurteilt der Vertrauensarzt den Antrag auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung, des Berichts über die Funktionsfähigkeit, des Begründungsberichts und des Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Der Vertrauensarzt geht innerhalb fünfzehn Werktagen auf den eingereichten Antrag ein. Folgende Beschlüsse können gefasst werden: - Der Antrag wird gebilligt. - Der Antrag wird auf der Grundlage einer ausführlichen Begründung abgelehnt. - Der Antrag ist unvollständig oder zusätzliche Informationen sind erforderlich. In diesem Fall stehen dem Vertrauensarzt ab dem Datum, an dem die vollständige Akte eingegangen ist, erneut fünfzehn Werktage zur Beschlussfassung zur Verfügung. - Der Begünstigte wird einer körperlichen Untersuchung unterzogen. Die Beschlussfassungsfrist des Vertrauensarztes wird um fünfundzwanzig Werktage verlängert.

In Ermangelung einer Antwort des Vertrauensarztes innerhalb der vorerwähnten Frist ist der eingereichte Antrag gebilligt.

Die Lieferung muss innerhalb einer Frist von fünfundsiebzig Werktagen ab dem Datum der Billigung des Vertrauensarztes erfolgen ausser bei nachweislichem Vorliegen höherer Gewalt.

Das Muster der erforderlichen Unterlagen wird auf Vorschlag des Fachrates für Rollstühle und nach Stellungnahme der Abkommenskommission Bandagisten-Versicherungsträger vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegt.

Dieses Verfahren gilt nicht für den Gehhilfeantrag (siehe Ziffer 3.3.11). 3.3 Spezifische Antragsverfahren 3.3.1 Grundverfahren Das Grundverfahren gilt für den Antrag auf einen Standardrollstuhl oder ein Therapiedreirad. Die Beteiligung der Versicherung wird auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung und des vom zugelassenen Pflegeerbringer eingereichten Antrags auf Beteiligung der Versicherung gebilligt.

Der Vertrauensarzt entscheidet über die Billigung der Akte. Er kann zusätzliche Auskünfte sowohl beim verschreibenden Arzt als auch beim zugelassenen Pflegeerbringer anfragen.

Der Antrag auf ein Therapiedreirad zusammen mit einem Rollstuhl muss gemäss den Regeln des erweiterten Antragsverfahrens (siehe Ziffer 3.3.2) gestellt werden. 3.3.2 Erweitertes Verfahren Das erweiterte Verfahren gilt für den Antrag auf einen Modularrollstuhl, einen Pflegerollstuhl, ein Sitzsystem oder ein Therapiedreirad zusammen mit einem Rollstuhl. Die Beteiligung der Versicherung wird auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung, des Begründungsberichts und des vom zugelassenen Pflegeerbringer eingereichten Antrags auf Beteiligung der Versicherung bewilligt.

Der Begründungsbericht wird vom zugelassenen Pflegeerbringer erstellt.

Der Vertrauensarzt entscheidet über die Billigung der Akte. Er kann zusätzliche Auskünfte sowohl beim verschreibenden Arzt als auch beim zugelassenen Pflegeerbringer anfragen. 3.3.3 Besonderes Verfahren Das besondere Verfahren gilt für den Antrag auf einen Kinderrollstuhl, einen Aktivrollstuhl, einen Elektrorollstuhl, ein Elektromobil oder ein Stehsystem.

Die Beteiligung der Versicherung wird auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung, des Berichts über die Funktionsfähigkeit, des Begründungsberichts und des vom zugelassenen Pflegeerbringer eingereichten Antrags auf Beteiligung der Versicherung bewilligt.

Der Bericht über die Funktionsfähigkeit muss multidisziplinär erstellt werden. Das multidisziplinäre Team muss mindestens aus einem Facharzt für physikalische Medizin und Rehabilitation oder einem Facharzt, der über ein zusätzliches Zeugnis im Bereich Rehabilitation für lokomotorische, neuromotorische und neurologische Erkrankungen verfügt, und einem Ergotherapeuten oder einem Heilgymnasten bestehen.

Das Team kann fakultativ um den Hausarzt, Krankenpfleger, Sozialarbeiter oder Sachverständigen, der zum Umfeld des Begünstigten gehört, erweitert werden. Der zugelassene Pflegeerbringer kann in die funktionelle Beurteilung einbezogen werden.

Der zugelassene Pflegeerbringer erstellt den Begründungsbericht und ist für die Wahl des Mobilitätshilfsmittels auf der Grundlage der funktionellen Beurteilung des multidisziplinären Teams verantwortlich.

Der Vertrauensarzt entscheidet über die Billigung der Akte. Er kann zusätzliche Auskünfte sowohl beim verschreibenden Arzt, beim multidisziplinären Team als auch beim zugelassenen Pflegeerbringer anfragen. 3.3.4 Verfahren bei Erneuerung eines Mobilitätshilfsmittels Das im Fall einer Erneuerung anzuwendende Verfahren wird durch das Mobilitätshilfsmittel und nicht durch die Anpassungen bestimmt.

Im Fall einer Erneuerung eines Mobilitätshilfsmittels durch eine Leistung derselben Haupt- und Untergruppe ist das Grundverfahren (siehe Ziffer 3.3.1) anwendbar, ungeachtet möglicher Änderungen bei den Anpassungen.

Im Fall einer Erneuerung eines Mobilitätshilfsmittels, Elektrorollstühle oder Elektromobile ausgenommen, durch eine Leistung einer anderen Haupt- oder Untergruppe ist das Verfahren des beantragten Mobilitätshilfsmittels anwendbar.

Im Fall einer Erneuerung eines Elektrorollstuhls oder Elektromobils durch einen Elektrorollstuhl beziehungsweise ein Elektromobil einer anderen Untergruppe ist das erweiterte Verfahren anwendbar. 3.3.5 Verfahren bei vorzeitiger Erneuerung eines Rollstuhls Wenn unvorhersehbare und bedeutende funktionelle Veränderungen des Fortbewegungssystems oder der anatomischen Struktur beim Begünstigten auftreten und sich somit eine vorzeitige Erneuerung als notwendig erweist, kann der zugelassene Pflegeerbringer zu diesem Zweck einen Antrag an den Vertrauensarzt richten.

Ein im Rahmen einer vorzeitigen Erneuerung eingereichter Antrag muss gemäss den Regeln des besonderen Antragsverfahrens (siehe Ziffer 3.3.3) gestellt werden.

Dieses Antragsverfahren ist nur bei Lieferung eines neuen Rollstuhls erlaubt. Rollstuhl und Anpassungen müssen in den in römisch II des vorliegenden Paragraphen erwähnten Leistungen vorgesehen sein und in der Liste der zugelassenen Produkte aufgenommen sein. 3.3.6 Antragsverfahren bei vorzeitigen Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls Wenn funktionelle Veränderungen des Fortbewegungssystems oder Beeinträchtigungen der anatomischen Struktur beim Begünstigten auftreten und sich somit vorzeitige Anpassungen als notwendig erweisen, kann der zugelassene Pflegeerbringer zu diesem Zweck einen Antrag an den Vertrauensarzt richten.

Ein Antrag auf vorzeitige Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls muss gemäss den Regeln des besonderen Antragsverfahrens (siehe Ziffer 3.3.3) gestellt werden, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Lieferung des Rollstuhls erfolgt. Wenn der Antrag nach einer Frist von zwei Jahren nach Lieferung des Rollstuhls erfolgt, wird das erweiterte Antragsverfahren (siehe Ziffer 3.3.2) angewandt.

Dieses Antragsverfahren ist nur für Anpassungen eines Rollstuhls erlaubt, für den eine Beteiligung seitens der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung bewilligt wurde. Die Anpassungen müssen in den in römisch II des vorliegenden Paragraphen erwähnten Leistungen vorgesehen sein und in der Liste der zugelassenen Produkte aufgenommen sein.

Bestehende Anpassungen dürfen nie vorzeitig erneuert werden. Reparatur und Unterhalt des Rollstuhls sind hier in keinem Fall zu berücksichtigen. 3.3.7 Verfahren für Pauschalbeteiligungen Der Vertrauensarzt kann einem Begünstigten, für den ein anderes Mobilitätshilfsmittel beantragt wird als das, auf das er aufgrund seiner funktionellen Indikationen Anspruch hat, eine Pauschalbeteiligung bewilligen.

Wenn dem Antrag auf ein spezifisches Mobilitätshilfsmittel, für das ein Begünstigter die funktionellen Indikationen nicht erfüllt, auf ausdrücklichen Wunsch dieses Begünstigten Folge geleistet wird, muss der zugelassene Pflegeerbringer das in seinem Begründungsbericht vermerken.

Bei einem ersten Antrag auf ein Mobilitätshilfsmittel muss immer das für das beantragte Mobilitätshilfsmittel vorgesehene Verfahren eingehalten werden. Wenn sich erweist, dass der Begünstigte den für das Mobilitätshilfsmittel seiner Wahl vorgesehenen funktionellen Indikationen nicht entspricht, kann in dem Begründungsbericht oder dem Bericht über die Funktionsfähigkeit angegeben werden, dass er mit einer Pauschalbeteiligung einverstanden ist.

Bei einer Erneuerung eines Mobilitätshilfsmittels, für das eine Pauschalbeteiligung bewilligt worden ist, kann diese Pauschalbeteiligung mit ausdrücklicher Zustimmung des Begünstigten direkt vom zugelassenen Pflegeerbringer beantragt werden. Dieser Antrag muss gemäss den Regeln des erweiterten Verfahrens gestellt werden. Wenn der Begünstigte nur den funktionellen Spezifikationen in Bezug auf einen Standardrollstuhl entspricht, darf der Antrag gemäss dem Grundverfahren gestellt werden.

Die Pauschalbeteiligung wird gemäss dem Betrag der Beteiligung für das Mobilitätshilfsmittel, für das ein Begünstigter die Indikationen erfüllt, festgelegt. Für Pauschalbeteiligungen einzuhaltende Regeln werden pro Mobilitätshilfsmittel in römisch II des vorliegenden Paragraphen festgelegt.

Das Mobilitätshilfsmittel, das geliefert wird, muss in römisch II des vorliegenden Paragraphen vorgesehen sein und in der Liste der zugelassenen Produkte aufgenommen sein. 3.3.8 Antragsverfahren für Sonderanfertigungen Wenn sich erweist, dass der Rollstuhl und die Anpassungen, auf die ein Begünstigter aufgrund seiner funktionellen Indikationen Anspruch hat, für ihn nicht geeignet sind, kann der zugelassene Pflegeerbringer einen Antrag auf individuelle Sonderanfertigung beim Vertrauensarzt einreichen.

Der Vertrauensarzt überprüft die Vollständigkeit der Akte und übermittelt sie zusammen mit seiner Stellungnahme dem Kollegium der Ärzte-Direktoren. Nach Einsicht der Stellungnahme des Fachrates für Rollstühle über diese individuelle Akte beschliesst das Kollegium über Bewilligung oder Ablehnung der Beteiligung für die beantragte Sonderanfertigung.

Unter Sonderanfertigung versteht man: jedes Produkt, das nach schriftlicher Verschreibung eines entsprechend qualifizierten Arztes unter dessen Verantwortung nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt wird und zur ausschliesslichen Anwendung bei einem festgelegten Benutzer bestimmt ist. Serienmässig hergestellte Produkte, die angepasst werden müssen, um den spezifischen Anforderungen des Arztes oder eines anderen berufsmässigen Anwenders zu entsprechen, gelten nicht als Sonderanfertigungen.

Eine Beteiligung der Versicherung für Sonderanfertigungen ist nur möglich, wenn kein alternatives Serienprodukt besteht.

Dieses Antragsverfahren ist nur bei Lieferung eines Rollstuhls zugelassen. Anpassungen einer in römisch II unter der Rubrik « Pauschalbeteiligung Steuerung/Antrieb » des vorliegenden Paragraphen erwähnten elektronischen Steuerung gelten nicht als besondere Sonderanfertigung.

Ein Antrag im Rahmen des Antragsverfahrens für Sonderanfertigungen muss gemäss den Regeln des besonderen Antragsverfahrens gestellt werden. Ein detaillierter Kostenvoranschlag und die notwendigen Pläne müssen der Akte beigefügt werden. 3.3.9 Antragsverfahren für ein Elektromobil für Begünstigte mit einem vergleichbaren Leiden, das bei den spezifischen Indikationen nicht aufgeführt ist Bei Begünstigten mit vergleichbaren schlimmen Leiden, die nicht den in römisch II Nr. 1 Hauptgruppe 3 Ziffer 1.2 « Spezifische Indikationen » erwähnten Pathologien zugeordnet werden können, muss folgendes Verfahren angewandt werden, damit eine Beteiligung bewilligt werden kann.

Dieser Antrag muss gemäss den Regeln des besonderen Verfahrens gestellt werden. Der Vertrauensarzt überprüft die Vollständigkeit der Akte und übermittelt sie zusammen mit seiner Stellungnahme dem Kollegium der Ärzte-Direktoren. Nach Einsicht der Stellungnahme des Fachrates für Rollstühle über diese individuelle Akte beschliesst das Kollegium über Bewilligung oder Ablehnung der Beteiligung für das Elektromobil. 3.3.10 Antragsverfahren für Begünstigte, für die die für die Zielgruppe vorgesehenen Mobilitätshilfsmittel nicht geeignet sind Eine Beteiligung der Versicherung kann Begünstigten, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den funktionellen Indikationen für einen Kinderrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in den Listen der Rollstühle aufgenommen ist, die in römisch II Nr. 1 Zielgruppe « Begünstigte ab achtzehn » vorgesehen sind.

Spezifische Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen von Kinderrollstühlen bleiben jedoch gültig.

Für Begünstigte ab achtzehn, die den funktionellen Indikationen der in römisch II Nr. 1 vorgesehenen Rollstühle entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in den Listen der Rollstühle aufgenommen ist, die in römisch II Nr. 2 Zielgruppe « Begünstigte, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben » vorgesehen sind.

Spezifische Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen und Beteiligungsbeträge für die in römisch II Nr. 1 vorgesehenen entsprechenden Rollstühle bleiben jedoch gültig. 3.3.11 Beteiligungsverfahren für eine Gehhilfe Um eine Beteiligung der Versicherung an den Kosten für eine Gehhilfe zu beziehen, ist keine Zustimmung des Vertrauensarztes notwendig. Die Beteiligung der Versicherung wird auf der Grundlage der ärztlichen Verschreibung und der vom zugelassenen Pflegeerbringer eingereichten Lieferbescheinigung bewilligt.

Die gelieferte Gehhilfe muss bei den in römisch II des vorliegenden Paragraphen vorgesehenen Leistungen aufgeführt sein und muss in der Liste der zugelassenen Produkte aufgenommen sein.

Gehhilfen dürfen nur auf ärztliche Verschreibung und nur in Übereinstimmung mit dieser Verschreibung geliefert werden. Die Verschreibung bleibt ab dem Datum der Verschreibung gültig für: - zwei Monate bei einer ersten Lieferung, - sechs Monate bei einer Erneuerung.

Die Lieferung muss innerhalb einer Frist von fünfundsiebzig Werktagen ab dem Datum der Aushändigung der Verschreibung an den Pflegeerbringer erfolgen ausser bei nachweislichem Vorliegen höherer Gewalt. 3.3.12 Erneuerungsfristen und Kumulierungsregeln Erneuerungsfristen und Kumulierungsregeln sind für jedes Mobilitätshilfsmittel in römisch II des vorliegenden Paragraphen festgelegt.

Eine Erneuerung wird nur für Hilfsmittel, die unbenutzbar geworden sind oder für die sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt, bewilligt. Die Erneuerungsfrist wird immer ab dem Datum der vorigen Leistung und gemäss dem Alter des Benutzers an diesem Datum berechnet.

Innerhalb einer festgelegten Erneuerungsfrist darf höchstens ein Rollstuhl, eine Gehhilfe, ein Stehsystem oder ein Therapiedreirad geliefert werden, mit Ausnahme der in römisch II des vorliegenden Paragraphen zugelassenen Kumulierungen. 3.4 Antragsunterlagen 3.4.1 Ärztliche Verschreibung In der ärztlichen Verschreibung beschreibt der verschreibende Arzt auf der Grundlage der Diagnose das Ausmass der funktionellen und anatomischen Beeinträchtigungen des Begünstigten und die Einschränkungen bei Aktivitäten und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei Teilhabe an diesen Aktivitäten.

Zu diesem Zweck beschreibt er detailliert eine Anzahl Funktionen des Fortbewegungssystems auf der Grundlage des ICF-Kodierungssystems. Auf der Grundlage hiervon bestimmt er für jede Funktion eine Kodierung.

Kodierungen (das heisst Ausmass der funktionellen Einschränkungen) > 0 KEINE Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten (keine, nicht vorhanden, unbedeutend 0-4 %) > 1 LEICHTE Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten (gering, schwach 5-24 %) > 2 MÄSSIGE Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten (nicht unwesentlich 25-49 %) > 3 ERHEBLICHE Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten (hoch, stark, beträchtlich 50-95 %) > 4 VOLLSTÄNDIGE Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten (vollständig 96-100 %) > 8 nicht spezifizierte Einschränkung oder Schwierigkeit bei Teilhabe an Aktivitäten > 9 nicht anwendbar Anhand der globalen Beurteilung der verschiedenen Funktionen wird bestimmt, ob der Begünstigte für das vorgeschlagene Mobilitätshilfsmittel in Frage kommt.

Das vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegte Muster muss für die Ausstellung der Verschreibung verwendet werden. 3.4.2 Bericht über die Funktionsfähigkeit Der Bericht über die Funktionsfähigkeit muss multidisziplinär erstellt werden und gehört zu den für das besondere Verfahren erforderlichen Unterlagen. Auf dieser Unterlage werden die funktionellen Einschränkungen des Begünstigten ausführlich beschrieben.

Das vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegte Muster muss für die Erstellung des Berichts über die Funktionsfähigkeit verwendet werden. 3.4.3 Begründungsbericht Im Begründungsbericht werden das beantragte Mobilitätshilfsmittel und die beantragten individuellen Anpassungen beschrieben und begründet auf der Grundlage der funktionellen Beeinträchtigungen des Begünstigten. Diese Unterlage muss immer vom zugelassenen Pflegeerbringer erstellt werden.

Das vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegte Muster muss für die Erstellung des Begründungsberichts verwendet werden. 3.4.4 Antrag auf Beteiligung der Versicherung Im Antrag auf Beteiligung der Versicherung beschreibt der zugelassene Pflegeerbringer das beantragte Mobilitätshilfsmittel und die beantragten individuellen Anpassungen. In diesem Vorschlag werden sowohl die im Verzeichnis aufgenommenen Leistungen als auch Anpassungen oder Elemente, die nicht von der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung erstattet werden können, beschrieben.

Dieser Vorschlag muss mit den Angaben, die in der Liste der zugelassenen Produkte auf dem Informationsbogen angegeben sind, übereinstimmen. Dem Begünstigten dürfen auf keinen Fall andere Kosten berechnet werden als die, die auf dem Vorschlag angegeben sind.

Das vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegte Muster muss für die Erstellung des Antrags auf Beteiligung der Versicherung verwendet werden. 3.5 Lieferbescheinigung Die Lieferbescheinigung wird in zwei Ausfertigungen vom zugelassenen Pflegeerbringer erstellt. Beide Unterlagen werden bei Lieferung vom Begünstigten oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Die Seriennummer der Grundausstattung muss auf diesem Formular angegeben werden.

Das vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegte Muster muss für die Erstellung der Lieferbescheinigung verwendet werden.

Die Beteiligung der Versicherung darf den endgültigen Verkaufspreis des Produkts und der Anpassungen, wie er auf dem in Ziffer 4.1 Buchstabe f) vorgesehenen Informationsbogen vermerkt ist, niemals übersteigen. 3.6 Rollstuhltest Bei Elektrorollstühlen muss ein Rollstuhltest ausgeführt werden, bei dem sich herausstellt, ob der Begünstigte fähig ist, das Elektrogerät zweckmässig zu benutzen. Aus einem vom zugelassenen Pflegeerbringer erstellten ausführlichen Bericht über die Ergebnisse des Tests, der am Wohnsitz des Begünstigten ausgeführt werden muss, muss hervorgehen, dass der Elektrorollstuhl zweckmässig benutzt wird. In diesem Test werden die physischen und kognitiven Fähigkeiten des Begünstigten in Bezug auf die Benutzung des Rollstuhls und die Möglichkeiten zur Benutzung des Rollstuhls vor Ort in der Praxis bewertet.

Der Bericht dieses Rollstuhltests wird dem Vertrauensarzt zusammen mit den in Ziffer 3.3.3 erwähnten Unterlagen vom Pflegeerbringer übermittelt. 4. Liste der erstattungsfähigen Produkte Mobilitätshilfsmittel müssen in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen sein, damit sie für eine Beteiligung der Versicherung an einem Mobilitätshilfsmittel berücksichtigt werden. Diese Liste wird vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung erstellt. 4.1 Zulassungskriterien a) Der Hersteller-Antragsteller oder der vom Hersteller bevollmächtigte Antragsteller, nachstehend Antragsteller genannt, muss zwecks Aufnahme in die Liste der erstattungsfähigen Produkte beim Dienst für Gesundheitspflege des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung - Sekretariat des Fachrates für Rollstühle eine ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung einreichen. Das Erklärungsmuster wird auf Vorschlag des Fachrates für Rollstühle vom Gesundheitspflegeversicherungsausschuss festgelegt.

In der Erklärung wird festgelegt: - wie die Beziehung zwischen Hersteller und Bevollmächtigtem ist und - dass der Hersteller gewährleistet, dass die Produkte, für die er einen Antrag zwecks Aufnahme in die Liste einreicht, im Europäischen Wirtschaftsraum verteilt werden und dass während der Eintragung seiner Produkte in der vorerwähnten Liste und während mindestens sechs Jahren nach ihrer Streichung von der Liste die Einzelteilbevorratung ab einem im Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen Lager möglich ist. b) Für den Antrag zwecks Aufnahme in die vorerwähnte Liste muss der Antragsteller die elektronische Antragsakte benutzen, die vom Sekretariat des Fachrates für Rollstühle zur Verfügung gestellt wird. Das Programm wird dem Antragsteller zur Verfügung gestellt, nachdem Letzterer die ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung beim betreffenden Dienst eingereicht hat. c) Der mit Gründen versehene und strukturierte Antrag wird auf Papier und auf Datenträger per Einschreiben beim Dienst für Gesundheitspflege des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung - Sekretariat des Fachrates für Rollstühle eingereicht. Einem Antrag auf einen Rollstuhl oder ein Elektromobil werden folgende Angaben und Unterlagen beigefügt: 1. EG-Konformitätserklärung, 2.Prüfbescheinigung, die von einer europäischen Prüfstelle wie in Buchstabe d) der Zulassungskriterien bestimmt ausgestellt worden ist, 3. Bescheinigung über die Feuerbeständigkeit der Werkstoffe der Auskleidung, die von einer europäischen Prüfstelle ausgestellt worden ist, 4.EMC-Bescheinigung (nur für Elektrorollstühle und Elektromobile) gemäss der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit, 5. Produktunterlagen in den drei Landessprachen, die zumindest eine Beschreibung, deutliche Abbildungen oder Fotos umfassen, 6.vollständige Gebrauchsanweisung in den drei Landessprachen gemäss der geltenden EWG-Richtlinie (93/42/EWG - Anlage I Nr. 13 des Königlichen Erlasses vom 18. März 1999 über Medizinprodukte), 7. endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen) für Rollstuhl oder Elektromobil und Standardanpassungen, 8.vollständige Preisliste des Produkts, für das der Antrag eingereicht wird, und seiner Anpassungen.

Einem Antrag auf Anpassung eines Rollstuhls werden folgende Angaben und Unterlagen beigefügt: 1. deutliche Dokumentation der Anpassung, 2.endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen).

Einem Antrag auf ein Therapiedreirad oder ein elektrisch einstellbares Stehgerät werden folgende Angaben und Unterlagen beigefügt: 1. EG-Konformitätserklärung, 2.Produktunterlagen in den drei Landessprachen, die zumindest eine Beschreibung, deutliche Abbildungen oder Fotos umfassen, 3. vollständige Gebrauchsanweisung in den drei Landessprachen gemäss der geltenden EWG-Richtlinie (93/42/EWG - Anlage I Nr.13 des Königlichen Erlasses vom 18. März 1999 über Medizinprodukte), 4. endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen) für die Grundausstattung, 5.vollständige Preisliste des Produkts, für das der Antrag eingereicht wird, und seiner Anpassungen.

Einem Antrag auf eine Gehhilfe werden folgende Angaben oder Unterlagen beigefügt: 1. Produktunterlagen in den drei Landessprachen, die zumindest eine Beschreibung, deutliche Abbildungen oder Fotos umfassen, 2.vollständige Gebrauchsanweisung in den drei Landessprachen gemäss der geltenden EWG-Richtlinie (93/42/EWG - Anlage I Nr. 13 des Königlichen Erlasses vom 18. März 1999 über Medizinprodukte), 3. endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen). Einem Antrag auf ein Antidekubituskissen oder ein modular anpassbares Rückensystem werden folgende Angaben oder Unterlagen beigefügt: 1. EG-Konformitätserklärung, 2.Bescheinigung über die Feuerbeständigkeit der Werkstoffe der Auskleidung, die von einer europäischen Prüfstelle ausgestellt worden ist, 3. wissenschaftliche Druckmessungstests und/oder in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichte klinische Prüfungen (nur für Antidekubituskissen), 4.Produktunterlagen in den drei Landessprachen, die zumindest eine Beschreibung, deutliche Abbildungen oder Fotos umfassen, 5. vollständige Gebrauchsanweisung in den drei Landessprachen gemäss der geltenden EWG-Richtlinie (93/42/EWG - Anlage I Nr.13 des Königlichen Erlasses vom 18. März 1999 über Medizinprodukte), 6. endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen). Der Antrag muss ordnungsgemäss ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein und alle beantragten Auskünfte und Unterlagen umfassen. Das Sekretariat überprüft, ob der Antrag vollständig ist. Ist er nicht vollständig, wird der Antragsteller innerhalb angemessener Frist über die fehlenden Angaben in Kenntnis gesetzt. Erst wenn die Akte vollständig ist, wird sie dem Fachrat für Rollstühle übermittelt.

Der Fachrat für Rollstühle ist jederzeit ermächtigt, um gleich welche zusätzlichen Auskünfte zu ersuchen, wenn er dies für notwendig erachtet.

Wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt wird, muss der Antragsteller den Dienst in bestmöglicher Frist darüber informieren. In diesem Fall bleibt das Produkt noch sechs Monate in der Liste eingetragen. d) Die Prüfbescheinigung muss von einer der folgenden europäischen Prüfstellen ausgestellt sein: TNO, TÜV, CERAH oder Handikappinstitut. Wenn die Prüfbescheinigung von einer anderen europäischen Prüfstelle ausgestellt wird, muss diese Stelle für Rollstuhltests zugelassen sein und müssen dem Fachrat für Rollstühle, der über die Zulassung dieser Stelle entscheidet, Nachweise über Seriosität und Zuverlässigkeit dieser Stelle erbracht werden. e) Der Fachrat für Rollstühle bestimmt auf der Grundlage der funktionellen Merkmale wie in der Antragsakte beschrieben, ob das Mobilitätshilfsmittel oder die Anpassungen unter der beantragten Verzeichnisnummer aufgenommen sind.Die funktionellen Spezifikationen je nach Rollstuhltyp wie in römisch II des vorliegenden Paragraphen festgelegt und je nach Anpassung wie in römisch III des vorliegenden Paragraphen festgelegt gelten für die Prüfung.

Der Fachrat für Rollstühle legt der Abkommenskommission Bandagisten-Versicherungsträger einen Vorschlag vor. Diese Kommission entscheidet über die Übermittlung dieses Vorschlags an den Gesundheitspflegeversicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung zwecks einer möglichen Eintragung des Produkts in die Liste der erstattungsfähigen Produkte. f) Wenn das Mobilitätshilfsmittel (Grundprodukt) und seine Anpassungen erstattungsfähig sind, wird ein Informationsbogen vom Fachrat für Rollstühle erstellt. Dieser Bogen beinhaltet folgende Informationen: Name des Grundprodukts (Marke/Typ) und seiner Anpassungen, Produktidentifizierung durch den Hersteller, Zulassungsnummer der Produkte, endgültiger Verkaufspreis (Mehrwertsteuer einbegriffen), Beteiligung der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, Y-Wert der Produkte und möglicher Zuschlag für den Begünstigten. g) Jährliche Fortschreibung der Liste Der Fachrat für Rollstühle kann den Antragsteller ersuchen, die Liste seiner Produkte fortzuschreiben.Um die Zulassung der Grundprodukte und ihrer Standardanpassungen beizubehalten, muss er die elektronische Antragsakte fortschreiben. Dabei berücksichtigt er den Einfluss der Streichung der Anpassungen auf die Zulassung der Grundprodukte. Diese Akte (auf Datenträger und Papier) muss spätestens einen Monat nach entsprechender Antragstellung per Einschreiben beim Dienst für Gesundheitspflege - Sekretariat des Fachrates für Rollstühle eingereicht werden.

In Ermangelung einer Antwort innerhalb der oben erwähnten Frist seitens des Antragstellers auf den Antrag auf Fortschreibung der Liste seiner Produkte wird ihm ein Erinnerungsschreiben zugesandt. In Ermangelung einer Antwort seitens des Antragstellers auf das Erinnerungsschreiben innerhalb einer Frist von zehn Werktagen werden seine Produkte von der Liste gestrichen. h) Im Fall einer Abänderung des Artikels 28 § 8 des Verzeichnisses muss der Antragsteller die vollständige Akte oder gegebenenfalls die Revision der bestehenden Akten spätestens einen Monat nach ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt einreichen, um bei Erstellung der nächstfolgenden Liste berücksichtigt zu werden. II. LEISTUNGEN IN BEZUG AUF MOBILITÄTSHILFSMITTEL UND IHRE ANPASSUNGEN Für nachstehend beschriebene Mobilitätshilfsmittel und Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass die funktionellen Indikationen und die spezifischen Bedingungen erfüllt sind. 1. Zielgruppe: Begünstigte ab achtzehn Begünstigte ab achtzehn werden in vorliegender Nummer « Benutzer » genannt. HAUPTGRUPPE 1: Manuelle Rollstühle Untergruppe 1:520015-520026 Manueller Standardrollstuhl . . . . . Y 665 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Standardrollstuhl ist für einen eingeschränkten täglichen Gebrauch bestimmt. Er wird benutzt, um sich auf eingeschränkte Weise im Innen- und Aussenbereich fortzubewegen. Der Rollstuhl ermöglicht die Teilhabe am Familienleben und am gesellschaftlichen Leben. 1.2 Spezifische Indikationen Der manuelle Standardrollstuhl ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen Fortbewegungsproblemen, jedoch mit ausreichender Sitzfunktion. Der Benutzer kann sich im Innenbereich nur mit Hilfe einer Stütze selbständig fortbewegen (Mindestkodierung 2) oder kann sich im Aussenbereich ohne Rollstuhl nur mit grosser Mühe über lange Distanzen fortbewegen (Mindestkodierung 3). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Standardrollstuhl ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Standardrollstuhl ist mit Armlehnen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die Armlehnen dienen als Stütze für die Unterarme des Benutzers und sind mit Seitenteilen, die als Kleiderschutz dienen, ausgestattet. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Standardrollstuhl ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. Bei Rollstühlen mit einer Sitzbreite zwischen 38 cm und 48 cm einschliesslich kann kein Aufpreis für dieses Mass berechnet werden. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Standardrollstuhl kann ein Schieberollstuhl oder ein Greifreifenrollstuhl sein. Beide Typen müssen mit Schiebegriffen für den Begleiter ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der manuelle Standardrollstuhl kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss faltbar sein, die Fuss- oder Beinstützen müssen abnehmbar oder abschwenkbar sein. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Standardrollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer oder Begleiter bedient werden kann.

Bordsteinheber oder Kipphilfen sind links und/oder rechts vorgesehen, damit der Begleiter den Rollstuhl leichter nach hinten kippen kann. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen 520634-520645Beinstützen (mechanisch - mit Längenausgleich und höhenverstellbar bis zur Horizontalen, pro Beinstütze) . . . . . Y 100 520671-520682Komfortable Beinstützen (mechanisch - mit Längenausgleich, pro Beinstütze) . . . . . Y 115 Die Leistungen Nr. 520634-520645 und 520671-520682 sind nicht miteinander kumulierbar. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) 521216-521220Anpassung des Rollstuhlrahmens, Sitzbreite von mehr als 48 cm bis 52 cm einschliesslich . . . . . Y 185 521231-521242Anpassung des Rollstuhlrahmens, Sitzbreite von mehr als 52 cm bis 58 cm einschliesslich . . . . . Y 400 3.4 Sicherheit Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.5 Steuerung/Antrieb Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Standardrollstuhl darf mit einem Therapiedreirad und/oder einer Gehhilfe kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Standardrollstühle (Leistung Nr. 520015-520026) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Standardrollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen manuellen Rollstühle, Elektrorollstühle, Elektromobile oder Stehrollstühle aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem manuellen Rollstuhl 521710-521721 - Y 665 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521732-521743 - Y 665 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektromobil 521754-521765 - Y 665 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Stehrollstuhl 521776-521780 - Y 665 Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Standardrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520236-520240 - Manueller Standardrollstuhl für Kinder 522174-522185 - Y 665 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.1 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Untergruppe 2:520030-520041 Manueller Modularrollstuhl . . . . . Y 685 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Modularrollstuhl ist für den endgültigen täglichen Gebrauch während eines Grossteils des Tages bestimmt. Dieser Rollstuhl ist in Funktion des Benutzers, seiner Sitzfunktion und seiner nachgewiesenen Bedürfnisse in Bezug auf seine Aktivitäten modular anpassbar. Anpassungen zur Unterstützung der Funktion der Arme, der Beine, der Sitzhaltung, des Antriebs und der Sicherheit des Benutzers bezwecken nur verloren gegangene oder beeinträchtigte Funktionen zu unterstützen oder zu ersetzen. Der Rollstuhl ermöglicht die Teilhabe am Familienleben und am gesellschaftlichen Leben. 1.2 Spezifische Indikationen Der manuelle Modularrollstuhl ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen erheblichen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3). Der Benutzer kann im Innenbereich weder stehen noch sich fortbewegen oder sich nur anhand einer Gehhilfe oder mit Unterstützung einer Person fortbewegen, der Benutzer kann dann seine Hände jedoch nicht benutzen, um Aktivitäten auszuüben (Mindestkodierung 3). Der Benutzer ist im Aussenbereich in der Fortbewegung ohne Rollstuhl sehr stark wenn nicht sogar vollständig eingeschränkt (Mindestkodierung 3). Am Rollstuhl vorgenommene Anpassungen sind auf funktioneller Ebene notwendig und diese Notwendigkeit muss immer ausführlich begründet werden. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Modularrollstuhl ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Modularrollstuhl ist mit Armlehnen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die Armlehnen dienen als Stütze für die Unterarme des Benutzers und sind mit Seitenteilen, die als Kleiderschutz dienen, ausgestattet. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Modularrollstuhl ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. Bei Rollstühlen mit einer Sitzbreite zwischen 38 cm und 48 cm einschliesslich kann kein Aufpreis für dieses Mass berechnet werden.

Der manuelle Modularrollstuhl muss mit einer abnehmbaren Sitzschale, einer abnehmbaren Rückenschale, einer verstellbaren Kopfstütze, Rückenpelotten, einem Abduktionskeil und einem Sicherheitsgurt ausgestattet werden können. Die Anpassungen sind nicht unbedingt dem Produkt eigen. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Modularrollstuhl kann ein Schieberollstuhl oder ein Greifreifenrollstuhl sein. Beide Typen müssen mit Schiebegriffen für den Begleiter ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der manuelle Modularrollstuhl kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss faltbar sein, die Fuss- oder Beinstützen müssen abnehmbar oder abschwenkbar sein und beim Greifreifenrollstuhl sind die Hinterräder abnehmbar (Steckachsen - Quick-Release-System). 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Modularrollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer oder Begleiter bedient werden kann.

Bordsteinheber oder Kipphilfen sind links und/oder rechts vorgesehen, damit der Begleiter den Rollstuhl leichter nach hinten kippen kann. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen 520634-520645Beinstützen (mechanisch - mit Längenausgleich und höhenverstellbar bis zur Horizontalen, pro Beinstütze) . . . . . Y 100 520671-520682Komfortable Beinstützen (mechanisch - mit Längenausgleich, pro Beinstütze) . . . . . Y 115 Die Leistungen Nr. 520634-520645 und 520671-520682 sind nicht miteinander kumulierbar. 520752-520763Winkeleinstellbare Fussplatten (pro Paar) (oder winkeleinstellbare einteilige Fussplatte) . . . . . Y 90 3.2 Obere Gliedmassen 520855-520866Armlehnen (höheneinstellbar) (pro Paar) . . . . . Y 241 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) 520892-520903Verstellbare Grundplatte für Antidekubituskissen . . . . . Y 87 520914-520925Sitzschale . . . . . Y 175 Die Leistungen Nr. 520892-520903 und 520914-520925 sind nicht miteinander kumulierbar. 520936-520940Rückenschale . . . . . Y 185 520951-520962Rückenlehnenwinkelverstellung (einstellbarer oder verstellbarer Rückenwinkel bis mindestens 30°) . . . . . Y 250 520973-520984Rückenlehnenwinkelverstellung (einstellbarer oder verstellbarer Rückenwinkel bis 90°) . . . . . Y 566 Die Leistungen Nr. 520951-520962 und 520973-520984 sind nicht miteinander kumulierbar. 521010-521021Sitzwinkelverstellung (einstellbarer Sitzwinkel) . . . . . Y 122 521135-521146Kopfstütze (höhen-, tiefen- und winkelverstellbar . . . . . Y 150 521150-521161Rückenpelotten (pro Stück) . . . . . Y 81 521172-521183Abduktionskeil . . . . . Y 62 521216-521220Anpassung des Rollstuhlrahmens, Sitzbreite von mehr als 48 cm bis 52 cm einschliesslich . . . . . Y 185 521231-521242Anpassung des Rollstuhlrahmens, Sitzbreite von mehr als 52 cm bis 58 cm einschliesslich . . . . . Y 400 521275-521286Anpassung bei Amputation . . . . . Y 87 Die Leistung Nr. 521275-521286 ist mit der Leistung Nr. 521393-521404 nicht kumulierbar. 521290-521301Rollstuhltisch oder Hemitisch . . . . . Y 160 3.4 Sicherheit 521334-521345Fersenhalter oder Fussband (pro Stück) . . . . . Y 11 521356-521360Sicherheitsgurt . . . . . Y 30 521371-521382Sitzhose . . . . . Y 69 Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nicht miteinander kumulierbar. 521393-521404Antikipp-System . . . . . Y 50 Die Leistung Nr. 521393-521404 ist mit der Leistung Nr. 521275-521286 nicht kumulierbar. 3.5 Steuerung/Antrieb 521430-521441Antriebs- und Steuerungssystem « Doppelgreifreifen » . . . . . Y 700 521452-521463Antriebs- und Steuerungssystem « Hebelsystem . . . . . Y 1000 521474-521485Anpassung der Sitzhöhe (Rollstuhl mit Pedalantrieb) . . . . . Y 157 Die Leistungen Nr. 521430-521441, 521452-521463 und 521474-521485 sind nicht miteinander kumulierbar. 521496-521500Anpassung des Greifreifens bei verminderter Greiffunktion . . . . . Y 75 521695-521706Bremsverlängerungen (pro Paar) . . . . . Y 15 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Modularrollstuhl darf mit einer Gehhilfe und/oder einem elektrisch einstellbaren Stehgerät kumuliert werden.

Der manuelle Modularrollstuhl darf mit einem Therapiedreirad kumuliert werden, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt.

Der manuelle Modularrollstuhl darf mit einem Antidekubituskissen kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Modularrollstühle (Leistung Nr. 520030-520041) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Modularrollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen manuellen Rollstühle, Elektrorollstühle, Elektromobile oder Stehrollstühle aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem manuellen Rollstuhl 521791-521802 - Y 685 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521813-521824 - Y 685 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektromobil 521835-521846 - Y 685 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Stehrollstuhl 521850-521861 - Y 685 Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Modularrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520236-520240 - Manueller Standardrollstuhl für Kinder 522196-522200 - Y 685 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.2 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Untergruppe 3:520052-520063 Manueller Pflegerollstuhl . . . . . Y 2165 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Pflegerollstuhl ist für Benutzer mit bleibender Pflegeabhängigkeit bestimmt, die durch Benutzung dieses Rollstuhls am Familienleben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Rollstuhl ist für den endgültigen täglichen Gebrauch während eines Grossteils des Tages bestimmt. Der Rollstuhl ist für pflegeabhängige Benutzer bestimmt, bei denen der Verlust oder die Beeinträchtigung der Funktionen oder der anatomischen Strukturen des Kopfes, der oberen und unteren Gliedmassen, des Rückens und des Gesässes eine angemessene Stütze erfordern. Der Rollstuhl erlaubt dem Benutzer, seine Körperhaltung zu verändern, von einer Sitzhaltung in eine halbliegende Haltung, unter anderem zur Dekubitusprophylaxe (Semi-Fowler-Position). 1.2 Spezifische Indikationen Der manuelle Pflegerollstuhl ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 4). Der Benutzer kann sich unmöglich ohne Rollstuhl fortbewegen. Darüber hinaus hat der Benutzer eine vollständig passive Sitzhaltung (Kodierung 4), die anhand von spezifischen Einstellungen am Rollstuhl ausgeglichen werden muss. Es liegt ein starker Verlust der Funktion der oberen Gliedmassen (Mindestkodierung 3) vor, wobei das Stützen, das Verändern der Sitzhaltung, das Aufstehen, das eigenständige Steuern und der eigene Antrieb des Rollstuhls während der Dauer der Benutzung nicht möglich sind. Ein selbständiger Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl ist völlig unmöglich (Kodierung 4). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Pflegerollstuhl ist mit Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl, der vom Begleiter vorgenommen wird, zu erleichtern. Die Beinstützen sind vom Begleiter höheneinstellbar. Die Beinstützen ermöglichen einen Längenausgleich, das heisst sie ermöglichen einen Ausgleich der Längenunterschiede der Beine bei Beugung und Ausdehnung des Kniegelenks. Die Beinstützen sind mit höhen- und breitenverstellbaren Wadenstützen und mit höhenverstellbaren und je nach Winkel des Fussgelenks einstellbaren Fussstützen (oder entsprechender Fussplatte) ausgestattet. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Pflegerollstuhl ist mit Armlehnen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die Armlehnen sind höheneinstellbar. Die Armlehnen stützen den Benutzer maximal bei Veränderung der Rückenposition. Die Armlehnen sind mit Seitenteilen, die als Kleiderschutz dienen, ausgestattet. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Pflegerollstuhl ist mit einem starren Sitz und einer starren Rückenlehne, Armlehnen, Beinstützen, einer Kopfstütze und einem Rollstuhltisch ausgestattet. Sitz und Rückenlehne müssen dem Benutzer genügend seitlichen Halt, Stabilität und Sicherheit bieten.

Sitzbreite und -tiefe sind in Funktion des Benutzers einstellbar. Sitz und Rückenlehne sind als Ganzes anhand einer Gasdruckfeder oder eines vergleichbaren Systems stufenlos kantelbar, um die Sitzhaltung des Benutzers zu variieren. Der Rückenlehnenwinkel kann vom Begleiter anhand einer Gasdruckfeder oder eines vergleichbaren Systems individuell und stufenlos bis mindestens 30° gekantelt werden. Der Sitzwinkel kann vom Begleiter anhand einer Gasdruckfeder oder eines vergleichbaren Systems individuell und stufenlos bis mindestens 15° gekantelt werden. Die Kopfstütze ist höhen- und tiefeneinstellbar und darüber hinaus winkeleinstellbar und abnehmbar.

Bei Rollstühlen mit einer Sitzbreite zwischen 38 cm und 48 cm einschliesslich kann kein Aufpreis für dieses Mass berechnet werden. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Pflegerollstuhl kann ein Schieberollstuhl oder ein Greifreifenrollstuhl sein. Beide Typen müssen mit Schiebegriffen oder einem Schiebebügel für den Begleiter ausgestattet sein. Diese Schiebegriffe oder dieser Schiebebügel muss in Funktion des Begleiters höhenverstellbar sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Es sind keine funktionellen Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke vorgesehen. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Pflegerollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer oder Begleiter bedient werden kann. Das Anbringen eines Rollstuhltischs muss möglich sein. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) 521150-521161Rückenpelotten (pro Stück) . . . . . Y 81 3.4 Sicherheit 521356-52136 Sicherheitsgurt . . . . . Y 30 521371-521382Sitzhose . . . . . Y 69 Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nicht miteinander kumulierbar. 3.5 Steuerung/Antrieb 521496-521500Anpassung des Greifreifens bei verminderter Greiffunktion . . . . . Y 75 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Pflegerollstuhl darf nur mit einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Pflegerollstühle (Leistung Nr. 520052-520063) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Pflegerollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521872-521883 - Y 2165 Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Pflegerollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520192-520203 - Manueller Modularrollstuhl für Kinder 522211-522222 - Y 2165 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.2 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Untergruppe 4:520074-520085 Manueller Aktivrollstuhl . . . . . Y 1610 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Aktivrollstuhl ist für aktive und selbständige Rollstuhlbenutzer bestimmt. Dieser Rollstuhl muss den Benutzern, die sich intensiv an Selbstversorgung, Haushalt, Ausbildung, Arbeit, Freizeitaktivitäten, kurzum am gesellschaftlichen Leben beteiligen, ermöglichen sich im Innen- und Aussenbereich verschiedenartig, aktiv und selbständig fortzubewegen. Aus diesem Grund muss der Rollstuhl leicht und wendig und schnell und leicht transportierbar sein. Dieser Rollstuhl ist für den täglichen Gebrauch während eines Grossteils des Tages bestimmt. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der manuelle Aktivrollstuhl ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Der Benutzer kann im Innenbereich weder stehen noch gehen (Kodierung 4). Es ist dem Benutzer unmöglich, sich im Aussenbereich ohne Rollstuhl fortzubewegen (Kodierung 4).

Orientierung in Zeit und Raum, kognitive Funktionen, Verhaltensweise und Sinne sind nicht beeinträchtigt (Kodierung 0). Der Benutzer hat ein aktives Fahrverhalten. Er verfügt über eine gute Sitzhaltung (Höchstkodierung 1) und über genügend Kraft, Koordination und Ausdauer der oberen Gliedmassen, um den Rollstuhl aktiv und selbständig anzuschieben und zu steuern (Höchstkodierung 3). b) Für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese wird die Kodierung in Bezug auf Fortbewegungsprobleme, Stehen oder Gehen im Innenbereich und Fortbewegung im Aussenbereich ohne Rollstuhl auf die Mindestkodierung 3 reduziert.Für diese Benutzer muss der Nachweis erbracht werden, dass sie diesen Rollstuhl tatsächlich gebrauchen können. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Aktivrollstuhl ist mit Fussstützen ausgestattet. Die Fussstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Aktivrollstuhl ist mit einem Kleiderschutz oder Armlehnen ausgestattet. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Aktivrollstuhl ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. Die Spannung der Rückenbespannung ist verstellbar.

Bei manuellen Aktivrollstühlen muss die Sitzhaltung einstellbar sein, damit die Fahreigenschaften, unter anderem Antrieb, Steuerung und Wendigkeit des Rollstuhls, maximiert werden. Der Rollstuhl ist mit einer in Funktion der gewünschten Sitzhaltung des Benutzers horizontal und vertikal verstellbaren Hinterradachse ausgestattet; aus diesem Grund sind die Gabelköpfe der Vorderräder einstellbar. Der Rollstuhl kann auch mit einem Sitz, der in Bezug auf die Hinterradachse separat horizontal und vertikal einstellbar ist, ausgestattet sein. Bei manuellen Aktivrollstühlen kann die Rückenlehne in Funktion des Benutzers in positivem oder negativem Winkel eingestellt werden.

Die Sturzeinstellung der Hinterräder muss bei Lieferung möglich sein.

Bei Rollstühlen mit einer Sitzbreite zwischen 38 cm und 48 cm einschliesslich kann kein Aufpreis für dieses Mass berechnet werden. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Aktivrollstuhl ist ein Greifreifenrollstuhl. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der manuelle Aktivrollstuhl kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss faltbar sein oder die Rückenlehne muss zusammenklappbar oder abnehmbar sein. Beim manuellen Aktivrollstuhl sind die Hinterräder abnehmbar (Steckachsen - Quick-Release-System). 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Aktivrollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen. Die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Antriebsrädern ausgestattet. Die Bremsen müssen vom Benutzer selbst bedient werden können. Der manuelle Aktivrollstuhl darf höchstens 13 kg wiegen, damit die Eigenschaften des aktiven Fahrverhaltens, unter anderem Antrieb, Steuerung und Wendigkeit des Rollstuhls, beibehalten werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistung Nr. 520855-520866 ist nur für Benutzer, die zu der in den spezifischen Indikationen in Ziffer 1.2 Buchstabe b) erwähnten Zielgruppe gehören, erstattungsfähig. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nur für die in Ziffer 1.2 Buchstabe b) erwähnten Benutzer erstattungsfähig.

Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Aktivrollstuhl darf mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät kumuliert werden.

Der manuelle Aktivrollstuhl darf mit einem Therapiedreirad und/oder einer Gehhilfe kumuliert werden, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt.

Der manuelle Aktivrollstuhl darf mit einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 und/oder einem modular anpassbaren Rückensystem kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Aktivrollstühle (Leistung Nr. 520074-520085) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Aktivrollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle oder Elektromobile aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521894-521905 - Y 1610 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektromobil 521916-521920 - Y 1610 Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen manuellen Aktivrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520251-520262 - Manueller Aktivrollstuhl für Kinder 522233-522244 - Y 1610 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

HAUPTGRUPPE 2: Elektrorollstühle Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist für Benutzer bestimmt, die sich mit diesem Rollstuhl hauptsächlich im Innenbereich fortbewegen und die sich mit einem manuellen Rollstuhl nicht fortbewegen können. Der Gebrauch des Elektrorollstuhls für den Innenbereich muss dem Benutzer ermöglichen, bei gleich welcher Einschränkung der Aktivitäten auf Ebene unter anderem der Selbstversorgung, des Haushalts und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so selbständig und aktiv wie möglich zu sein. Ein endgültiger täglicher Gebrauch während eines Grossteils des Tages ist notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Der Benutzer kann weder stehen noch gehen (Kodierung 4). Beim selbständigen Lagewechsel vom Rollstuhl auf einen Stuhl, in einen Sessel oder ins Bett und umgekehrt ist der Benutzer ohne Hilfe eines Dritten stark eingeschränkt (Mindestkodierung 3).

Der Benutzer verfügt in den oberen Gliedmassen nicht über die notwendige Kraft, Koordination oder Ausdauer, um selbständig einen manuellen Rollstuhl anzuschieben und zu steuern (Kodierung 4). Das Steuern eines Elektrorollstuhls hingegen ist möglich.

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle und kognitive Fähigkeiten und über genügend Ausdauer, um den Rollstuhl auf sichere und vernünftige Weise im Innen- und Aussenbereich zu benutzen. b) Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, die den spezifischen funktionellen Indikationen eines manuellen Modularrollstuhls entsprechen unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen, an einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung teilnehmen, arbeiten oder eine Berufstätigkeit als Selbständige ausüben.Diese Aktivitäten sind ohne die Benutzung eines Elektrorollstuhls nicht möglich. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. c) Für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese wird die Kodierung in Bezug auf Fortbewegungsprobleme, Stehen oder Gehen im Innenbereich und Fortbewegung im Aussenbereich ohne Rollstuhl auf die Mindestkodierung 3 reduziert.Für diese Benutzer muss der Nachweis erbracht werden, dass sie diesen Rollstuhl tatsächlich gebrauchen können. d) Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, denen bei vorheriger Lieferung eines Elektrorollstuhls eine Beteiligung der Versicherung unter den in Buchstabe b) erwähnten Bedingungen bewilligt worden ist und für die die Erneuerungsfrist des vorigen Rollstuhls verstrichen ist. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen und/oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern.

Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit höheneinstellbaren Armlehnen ausgestattet, damit die Arme des Benutzers angemessen unterstützt werden. Die Armlehnen können abgenommen oder abgeschwenkt werden, sodass der Begleiter den Benutzer beim Lagewechsel unterstützen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich wird durch zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind. Der Rollstuhl ist mit einer Joystick-Steuerung ausgestattet. Der Rollstuhl ist mit einer Steuerung mit Bedienungselementen ausgestattet, die dem Benutzer ermöglichen müssen, alle Funktionen des Rollstuhls zu betätigen und ihn zu steuern. Die Elektronik, unter anderem Reaktionsgeschwindigkeit des Joysticks, Geschwindigkeit des Rollstuhls, progressive Beschleunigung usw., muss in Funktion des Benutzers individuell programmierbar sein.

Die Steuerung ist (eventuell zusammen mit der Armlehne) abschwenkbar, sodass der Benutzer an einem Tisch oder Bürotisch Platz nehmen kann.

Serienmässig wird die elektronische Steuerung rechts oder links auf Höhe der Armlehnen angebracht, damit der Benutzer sie bedienen kann, wenn er mit dem Rücken gegen die Rückenlehne sitzt und den Unterarm auf die Armlehne stützt. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Innenbereich konzipiert und kann nur sehr begrenzt auf hartem Gelände im Aussenbereich benutzt werden. Durch den Antrieb über zwei Elektromotoren ist der Rollstuhl sehr wendig. Der Rollstuhl ist kompakt und der Wenderadius ist kleiner als 150 cm. Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist faltbar und sehr gut zerlegbar, damit der Benutzer ihn bequem im Auto mitnehmen kann.

Die Geschwindigkeit des Elektrorollstuhls für den Innenbereich ist programmierbar und verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich des Rollstuhls beträgt mindestens 20 km, sodass sich der Benutzer auf kontinuierliche, sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. Der Rollstuhl ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit Vorder- und Hinterrädern mit Luft- oder Vollgummireifen und mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Der Rollstuhl verfügt über einen Leerlauf, sodass er manuell vom Begleiter fortbewegt werden kann. Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520634-520645, 520671-520682 und 520715-520726 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520892-520903 und 520914-520925 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521511-521522, 521533-521544, 521555-521566, 521570-521581, 521592-521603, 521614-521625, 521636-521640, 521651-521662 und 521673-521684 sind nicht miteinander kumulierbar. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich darf mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektrorollstühle für den Innenbereich (Leistung Nr. 520096-520100) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen Elektrorollstuhl für den Innenbereich entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520273-520284 Elektrorollstuhl für den Innenbereich für Kinder 522255-522266 - Y 4500 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist für Benutzer bestimmt, die sich mit diesem Rollstuhl hauptsächlich im Innenbereich, aber auch im Aussenbereich fortbewegen und die sich mit einem manuellen Rollstuhl nicht fortbewegen können. Der Gebrauch des Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich muss dem Benutzer ermöglichen, bei gleich welcher Einschränkung der Aktivitäten auf Ebene unter anderem der Selbstversorgung, des Haushalts und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so selbständig und aktiv wie möglich zu sein. Ein endgültiger täglicher Gebrauch während eines Grossteils des Tages ist notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Der Benutzer kann weder stehen noch gehen (Kodierung 4). Beim selbständigen Lagewechsel vom Rollstuhl auf einen Stuhl, in einen Sessel oder ins Bett und umgekehrt ist der Benutzer ohne Hilfe eines Dritten stark eingeschränkt (Mindestkodierung 3).

Der Benutzer verfügt in den oberen Gliedmassen nicht über die notwendige Kraft, Koordination oder Ausdauer, um selbständig einen manuellen Rollstuhl anzuschieben und zu steuern (Kodierung 4). Das Steuern eines Elektrorollstuhls hingegen ist möglich.

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle und kognitive Fähigkeiten und über genügend Ausdauer, um den Rollstuhl auf sichere und vernünftige Weise im Innen- und Aussenbereich zu benutzen. b) Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, die den spezifischen funktionellen Indikationen eines manuellen Modularrollstuhls entsprechen unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen, an einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung teilnehmen, arbeiten oder eine Berufstätigkeit als Selbständige ausüben.Diese Aktivitäten sind ohne die Benutzung eines Elektrorollstuhls nicht möglich. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. c) Für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese wird die Kodierung in Bezug auf Fortbewegungsprobleme, Stehen oder Gehen im Innenbereich und Fortbewegung im Aussenbereich ohne Rollstuhl auf die Mindestkodierung 3 reduziert.Für diese Benutzer muss der Nachweis erbracht werden, dass sie diesen Rollstuhl tatsächlich gebrauchen können. d) Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, denen bei vorheriger Lieferung eines Elektrorollstuhls eine Beteiligung der Versicherung unter den in Buchstabe b) erwähnten Bedingungen bewilligt worden ist und für die die Erneuerungsfrist des vorigen Rollstuhls verstrichen ist. Anpassungen Eine Anpassung eines Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich mit elektrisch verstellbaren Beinstützen oder einem elektrisch kantelbaren Sitz oder einer elektrisch winkelverstellbaren Rückenlehne ist nur zugelassen, wenn der Benutzer eine unzureichende Sitzhaltung hat (Mindestkodierung 3), die anhand einer spezifischen Einstellung am Rollstuhl unterstützt werden muss. Eine ständige Veränderung der allgemeinen Sitzhaltung ist auf medizinischer Ebene notwendig oder ist zur Prophylaxe von Dekubitus indiziert, der entsteht, wenn der Benutzer lange Zeit in derselben Position sitzt. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen und/oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit höheneinstellbaren Armlehnen ausgestattet, damit die Arme des Benutzers angemessen unterstützt werden können. Die Armlehnen können abgenommen oder abgeschwenkt werden, sodass der Begleiter den Benutzer beim Lagewechsel unterstützen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Rückenlehnenwinkel des Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich muss in Funktion des Benutzers einstellbar sein. Die Sitzhaltung wird durch eine Sitz- und eine Rückenschale unterstützt. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich wird durch ein oder zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind. Der Rollstuhl ist mit einer Joystick-Steuerung ausgestattet. Der Rollstuhl ist mit einer Steuerung mit Bedienungselementen ausgestattet, die dem Benutzer ermöglichen müssen, alle Funktionen des Rollstuhls zu betätigen und ihn zu steuern. Die Elektronik, unter anderem Reaktionsgeschwindigkeit des Joysticks, Geschwindigkeit des Rollstuhls, progressive Beschleunigung usw., muss in Funktion des Benutzers individuell programmierbar sein. Die Steuerung ist (eventuell zusammen mit der Armlehne) abschwenkbar, sodass der Benutzer an einem Tisch oder Bürotisch Platz nehmen kann. Serienmässig wird die elektronische Steuerung rechts oder links auf Höhe der Armlehnen angebracht, damit der Benutzer sie im Sitzen bedienen kann, wenn er mit dem Rücken gegen die Rückenlehne sitzt und den Unterarm auf die Armlehne stützt. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Innenbereich und auf ebenem Gelände im Aussenbereich konzipiert. Die Geschwindigkeit des Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich ist programmierbar und verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innen- und Aussenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich des Rollstuhls beträgt mindestens 30 km, sodass sich der Benutzer in beachtlichem Umkreis der Wohnung oder Einrichtung auf sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. Der Rollstuhl ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit Vorder- und Hinterrädern mit Luft- oder Vollgummireifen und mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Der Rollstuhl verfügt über einen Leerlauf, sodass er manuell vom Begleiter fortbewegt werden kann. Der Rollstuhl muss mit Blinkern, Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet sein, damit gemäss den belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr die Sichtbarkeit des Benutzers im Verkehr gewährleistet ist. Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520634-520645, 520671-520682 und 520715-520726 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521076-521080 und 521113-521124 sind nicht miteinander kumulierbar.

Die Leistung Nr. 521113-521124 ist mit der Leistung Nr. 520310-520321 (elektrisch einstellbares Stehgerät) nicht kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521511-521522, 521533-521544, 521555-521566, 521570-521581, 521592-521603, 521614-521625, 521636-521640, 521651-521662 und 521673-521684 sind nicht miteinander kumulierbar. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich darf mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektrorollstühle für den Innen- und Aussenbereich (Leistung Nr. 520111-520122) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für einen Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von weniger als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520295-520306 Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich für Kinder 522270-522281 - Y 5750 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist für Benutzer bestimmt, die sich mit diesem Rollstuhl hauptsächlich im Aussenbereich fortbewegen und die sich mit einem manuellen Rollstuhl nicht fortbewegen können. Der Rollstuhl ist somit hauptsächlich dazu vorgesehen, um aktiv längere und nützliche Fortbewegungen im Aussenbereich zu ermöglichen.

Der Gebrauch des Elektrorollstuhls für den Aussenbereich muss dem Benutzer ermöglichen, bei gleich welcher Einschränkung der Aktivitäten auf Ebene unter anderem der Selbstversorgung, des Haushalts und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so selbständig und aktiv wie möglich zu sein.

Ein endgültiger täglicher Gebrauch während eines Grossteils des Tages ist notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Der Benutzer kann weder stehen noch gehen (Kodierung 4). Beim selbständigen Lagewechsel vom Rollstuhl auf einen Stuhl, in einen Sessel oder ins Bett und umgekehrt ist der Benutzer ohne Hilfe eines Dritten stark eingeschränkt (Mindestkodierung 3).

Der Benutzer verfügt in den oberen Gliedmassen nicht über die notwendige Kraft, Koordination oder Ausdauer, um selbständig einen manuellen Rollstuhl anzuschieben und zu steuern (Kodierung 4). Das Steuern eines Elektrorollstuhls hingegen ist möglich.

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle und kognitive Fähigkeiten und über genügend Ausdauer, um den Rollstuhl auf sichere und vernünftige Weise im Aussenbereich im Verkehr zu benutzen.

Der Benutzer hat gegebenenfalls nach Anpassungen an der Sitzhaltung ein ausreichendes Sitzgleichgewicht, um sich während längerer Zeit und über grössere Distanzen selbständig fortbewegen zu können. b) Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, die den spezifischen funktionellen Indikationen eines manuellen Modularrollstuhls entsprechen unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen, an einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung teilnehmen, arbeiten oder eine Berufstätigkeit als Selbständige ausüben.Diese Aktivitäten sind ohne die Benutzung eines Elektrorollstuhls nicht möglich. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. c) Für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese wird die Kodierung in Bezug auf Fortbewegungsprobleme, Stehen oder Gehen im Innenbereich und Fortbewegung im Aussenbereich ohne Rollstuhl auf die Mindestkodierung 3 reduziert.Für diese Benutzer muss der Nachweis erbracht werden, dass sie diesen Rollstuhl tatsächlich gebrauchen können. d) Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, denen bei vorheriger Lieferung eines Elektrorollstuhls eine Beteiligung der Versicherung unter den in Buchstabe b) erwähnten Bedingungen bewilligt worden ist und für die die Erneuerungsfrist des vorigen Rollstuhls verstrichen ist. Anpassungen Eine Anpassung eines Elektrorollstuhls für den Aussenbereich mit elektrisch verstellbaren Beinstützen oder einem elektrisch kantelbaren Sitz oder einer elektrisch winkelverstellbaren Rückenlehne ist nur zugelassen, wenn der Benutzer eine unzureichende Sitzhaltung hat (Mindestkodierung 3), die anhand einer spezifischen Einstellung am Rollstuhl unterstützt werden muss. Eine ständige Veränderung der allgemeinen Sitzhaltung ist auf medizinischer Ebene notwendig oder ist zur Prophylaxe von Dekubitus indiziert, der entsteht, wenn der Benutzer lange Zeit in derselben Position sitzt. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen und/oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern.

Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist mit höheneinstellbaren Armlehnen ausgestattet, damit die Arme des Benutzers angemessen unterstützt werden können. Die Armlehnen können abgenommen oder abgeschwenkt werden, sodass der Begleiter den Benutzer beim Lagewechsel unterstützen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Rückenlehnenwinkel des Elektrorollstuhls für den Aussenbereich muss in Funktion des Benutzers einstellbar sein. Die Sitzhaltung wird durch eine Sitz- und eine Rückenschale unterstützt. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich wird durch ein oder zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind. Der Rollstuhl wird anhand der grösseren Vorderräder angetrieben und verfügt über steuerbare oder schwenkbare Hinterräder. Der Rollstuhl ist mit einer Joystick-Steuerung ausgestattet. Der Rollstuhl ist mit einer Steuerung mit Bedienungselementen ausgestattet, die dem Benutzer ermöglichen müssen, alle Funktionen des Rollstuhls zu betätigen und ihn zu steuern. Die Elektronik, unter anderem Reaktionsgeschwindigkeit des Joysticks, Geschwindigkeit des Rollstuhls, progressive Beschleunigung usw., muss in Funktion des Benutzers individuell programmierbar sein. Die Steuerung ist (eventuell zusammen mit der Armlehne) abschwenkbar, sodass der Benutzer an einem Tisch oder Bürotisch Platz nehmen kann.

Serienmässig wird die elektronische Steuerung rechts oder links auf Höhe der Armlehnen angebracht, damit der Benutzer sie im Sitzen bedienen kann, wenn er mit dem Rücken gegen die Rückenlehne sitzt und den Unterarm auf die Armlehne stützt. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Aussenbereich konzipiert.

Der Rollstuhl verfügt über ausreichend grosse Räder, sodass eine Stufe oder ein Hindernis von mindestens 9 cm überwunden werden kann. Die Reifen sind breit genug, um auf verschiedenen Geländearten im Aussenbereich benutzt werden zu können. Am Rollstuhl ist mindestens eine Federung vorgesehen. Die Geschwindigkeit des Elektrorollstuhls für den Aussenbereich ist programmierbar und verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innen- und Aussenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich des Rollstuhls beträgt mindestens 50 km, sodass sich der Benutzer in beachtlichem Umkreis der Wohnung oder Einrichtung auf sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. Der Rollstuhl ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich ist mit Vorder- und Hinterrädern mit Luft- oder Vollgummireifen und mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Der Rollstuhl verfügt über einen Leerlauf, sodass er manuell vom Begleiter fortbewegt werden kann. Der Rollstuhl muss mit Blinkern, Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet sein, damit gemäss den belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr die Sichtbarkeit des Benutzers im Verkehr gewährleistet ist. Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520634-520645, 520671-520682 und 520715-520726 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521511-521522, 521533-521544, 521555-521566, 521570-521581, 521592-521603, 521614-521625, 521636-521640, 521651-521662 und 521673-521684 sind nicht miteinander kumulierbar. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Elektrorollstuhl für den Aussenbereich darf mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektrorollstühle für den Aussenbereich (Leistung Nr. 520133-520144) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

HAUPTGRUPPE 3: Elektromobile Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich ist hauptsächlich für den Gebrauch über längere Distanzen im Aussenbereich und für den gelegentlichen Gebrauch im Innenbereich bestimmt. Mit diesem Elektromobil kann sich der Benutzer fortbewegen, um aktiv am gesellschaftlichen Leben und am Familienleben teilzuhaben und die Selbständigkeit zu Hause zu wahren. Es muss dem Benutzer ermöglichen, seine Besorgungen zu erledigen. 1.2 Spezifische Indikationen a) Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Verletzungen der unteren Gliedmassen.Die Fortbewegungsfunktion im Innenbereich ist eingeschränkt, der Benutzer kann nur mit Hilfe einer Stütze, einer Gehhilfe oder eines Dritten gehen (Mindestkodierung 3).

Der Benutzer verfügt nicht über die notwendige Kraft und Ausdauer, um sich im Aussenbereich mit einem mechanischen Hilfsmittel über längere Distanzen fortzubewegen (Kodierung 4).

Der Benutzer kann selbständig und ohne Hilfe auf dem Elektromobil Platz nehmen.

Der Benutzer hat höchstens eine leicht eingeschränkte Sitzfunktion und Sitzhaltung und ein leicht eingeschränktes Sitzgleichgewicht (Höchstkodierung 1). Die Funktion der oberen Gliedmassen ist höchstens leicht eingeschränkt (Höchstkodierung 1). Ist eine der oberen Gliedmassen nicht funktionsfähig, ist die noch funktionsfähige Gliedmasse nicht eingeschränkt (Kodierung 0).

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle, sensorische und kognitive Fähigkeiten, um das Elektromobil auf sichere und vernünftige Weise sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich auf öffentlicher Strasse zu benutzen.

Darüber hinaus muss der Benutzer an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Gehirnlähmung, an nicht angeborenen Gehirnschäden, an Multipler Sklerose oder an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden. Für vergleichbare erhebliche Leiden, die in der oben erwähnten Liste der Krankheiten nicht aufgeführt werden, kann zwecks Erhalts einer eventuellen Beteiligung das in römisch I Ziffer 3.3.9 vorgesehene Verfahren angewandt werden. b) Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, die den spezifischen funktionellen Indikationen eines manuellen Modularrollstuhls entsprechen unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen, an einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung teilnehmen, arbeiten oder eine Berufstätigkeit als Selbständige ausüben.Diese Aktivitäten sind ohne die Benutzung eines Elektromobils nicht möglich. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf das Elektromobil 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich ist mit einer horizontalen Platte ausgestattet, die die Füsse stützt und auf der eine formbeständige Sitzeinheit befestigt ist. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Die Lenksäule des Elektromobils für den Innen- und Aussenbereich muss in der horizontalen Ebene verstellbar sein, damit der Benutzer das Lenkrad bequem benutzen kann und leicht einen Lagewechsel von und auf das Elektromobil vornehmen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich hat eine höheneinstellbare formbeständige Sitzeinheit. Die Sitzeinheit muss mit abschwenkbaren oder abnehmbaren Armlehnen ausgestattet sein. Damit der Benutzer leicht und sicher auf dem Elektromobil Platz nehmen oder einen Lagewechsel ausführen kann, kann die Sitzeinheit um mindestens 180° auf der Befestigungsachse gedreht werden und ist sie mit einem Verriegelungssystem ausgestattet. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich wird durch ein oder zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind, und wird mechanisch anhand einer Lenksäule gesteuert. Das Elektromobil ist mit einer Steuerung ausgestattet, auf der sich die Bedienungselemente befinden. Die Steuerung ist auf dem Lenkrad befestigt oder darin eingebaut. Die Geschwindigkeit des Elektromobils muss in Funktion des Benutzers verstellbar sein. Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich kann mit drei oder vier Rädern ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Innenbereich und hauptsächlich für den Gebrauch auf ebenem Gelände im Aussenbereich konzipiert. Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich muss in zwei oder mehr Teile zerlegt werden können, sodass es im Koffer eines Autos mitgenommen werden kann. Der Wenderadius des Elektromobils beträgt höchstens 250 cm, um Fortbewegungen im Innenbereich zu optimieren. Das Elektromobil ist mit Antikipprädern und mit einem Vorder- und Hinterschutz oder einer Schutzleiste ausgestattet. Das Elektromobil ist mit einem Einkaufskorb ausgestattet. Die Geschwindigkeit des Elektromobils ist verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innen- und Aussenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich beträgt mindestens 15 km, sodass sich der Benutzer auf sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich verfügt über einen Leerlauf. Das Elektromobil muss mit Blinkern, Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet sein, damit gemäss den belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr die Sichtbarkeit des Benutzers im Verkehr gewährleistet ist. Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich darf mit einer Gehhilfe kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektromobile für den Innen- und Aussenbereich (Leistung Nr. 520155-520166) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Elektromobil in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für ein Elektromobil für den Innen- und Aussenbereich entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521931-521942 - Y 2200 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Elektromobils ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Das Elektromobil für den Aussenbereich ist nur für den Gebrauch über längere Distanzen im Aussenbereich bestimmt. Mit diesem Elektromobil kann sich der Benutzer fortbewegen, um aktiv am gesellschaftlichen Leben und am Familienleben teilzuhaben und die Selbständigkeit zu Hause zu wahren. Es muss dem Benutzer ermöglichen, seine Besorgungen zu erledigen. 1.2 Spezifische Indikationen a) Das Elektromobil für den Aussenbereich ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Verletzungen der unteren Gliedmassen.Die Fortbewegungsfunktion im Innenbereich ist eingeschränkt, der Benutzer kann nur mit Hilfe einer Stütze, einer Gehhilfe oder eines Dritten gehen (Mindestkodierung 3).

Der Benutzer verfügt nicht über die notwendige Kraft und Ausdauer, um sich im Aussenbereich mit einem mechanischen Hilfsmittel über längere Distanzen fortzubewegen (Kodierung 4).

Der Benutzer kann selbständig und ohne Hilfe auf dem Elektromobil Platz nehmen.

Der Benutzer hat höchstens eine leicht eingeschränkte Sitzfunktion und Sitzhaltung und ein leicht eingeschränktes Sitzgleichgewicht (Höchstkodierung 1). Ist eine der oberen Gliedmassen nicht funktionsfähig, ist die noch funktionsfähige Gliedmasse nicht eingeschränkt (Kodierung 0).

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle, sensorische und kognitive Fähigkeiten, um das Elektromobil auf sichere und vernünftige Weise sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich auf öffentlicher Strasse zu benutzen.

Darüber hinaus muss der Benutzer an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Gehirnlähmung, an nicht angeborenen Gehirnschäden, an Multipler Sklerose oder an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden. Für vergleichbare erhebliche Leiden, die in der oben erwähnten Liste der Krankheiten nicht aufgeführt werden, kann zwecks Erhalts einer eventuellen Beteiligung das in römisch I Ziffer 3.3.9 vorgesehene Verfahren angewandt werden. b) Das Elektromobil für den Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Benutzer, die den spezifischen funktionellen Indikationen eines manuellen Modularrollstuhls entsprechen unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen, an einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung teilnehmen, arbeiten oder eine Berufstätigkeit als Selbständige ausüben.Diese Aktivitäten sind ohne die Benutzung eines Elektromobils nicht möglich. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf das Elektromobil 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Das Elektromobil für den Aussenbereich ist mit einer horizontalen Platte ausgestattet, die die Füsse stützt und auf der eine formbeständige Sitzeinheit befestigt ist. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Die Lenksäule des Elektromobils für den Aussenbereich muss in der horizontalen Ebene verstellbar sein, damit der Benutzer das Lenkrad bequem benutzen kann und leicht einen Lagewechsel von und auf das Elektromobil vornehmen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Das Elektromobil für den Aussenbereich hat eine höheneinstellbare formbeständige Sitzeinheit. Die Sitzeinheit muss mit abschwenkbaren oder abnehmbaren Armlehnen ausgestattet sein. Damit der Benutzer leicht und sicher auf dem Elektromobil Platz nehmen oder einen Lagewechsel ausführen kann, kann die Sitzeinheit um mindestens 180° auf der Befestigungsachse gedreht werden und ist sie mit einem Verriegelungssystem ausgestattet. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Das Elektromobil für den Aussenbereich wird durch ein oder zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind, und wird mechanisch anhand einer Lenksäule gesteuert. Das Elektromobil ist mit einer Steuerung ausgestattet, auf der sich die Bedienungselemente befinden. Die Steuerung ist auf dem Lenkrad befestigt oder darin eingebaut. Die Geschwindigkeit des Elektromobils muss in Funktion des Benutzers verstellbar sein. Das Elektromobil für den Aussenbereich kann mit drei oder vier Rädern ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Das Elektromobil für den Aussenbereich ist spezifisch für den Gebrauch auf verschiedenen Geländearten im Aussenbereich konzipiert. Das Elektromobil muss zerlegt werden können, sodass es mitgenommen werden kann. Die Bodenfreiheit beträgt mindestens 10 cm, um Hindernisse bei der Fortbewegung im Aussenbereich zu überwinden. Das Elektromobil ist mit Antikipprädern und mit einem Vorder- und Hinterschutz oder einer Schutzleiste ausgestattet. Das Elektromobil ist für den Benutzer, der sich mit Hilfe von Krücken fortbewegt, mit einem Stockhalter ausgerüstet.

Das Elektromobil ist mit einem Einkaufskorb ausgestattet. Die Geschwindigkeit des Elektromobils ist verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 12 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Aussenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich beträgt mindestens 30 km, sodass sich der Benutzer auf sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Das Elektromobil für den Aussenbereich verfügt über einen Leerlauf.

Das Elektromobil muss mit Blinkern, Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet sein, damit gemäss den belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr die Sichtbarkeit des Benutzers im Verkehr gewährleistet ist. Das Elektromobil für den Aussenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das Elektromobil für den Aussenbereich darf mit einer Gehhilfe kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektromobile für den Aussenbereich (Leistung Nr. 520170-520181) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Elektromobil in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Benutzern, die den Bedingungen für ein Elektromobil für den Aussenbereich entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl 521953-521964 - Y 2200 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Elektromobils ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar. 2. Zielgruppe: Begünstigte, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben In dieser Nummer wird der Begünstigte, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, « Kind » genannt. HAUPTGRUPPE 4: Manuelle Rollstühle für Kinder Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der Standardschieberollstuhl ist für Kinder zwischen drei und achtzehn Jahren bestimmt und ist für jede Fortbewegung im Aussenbereich mit dem Kind notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen Der Standardschieberollstuhl ist nur erstattungsfähig für Kinder mit verspäteter psychomotorischer Entwicklung, die die Gehfunktion noch nicht ausreichend erworben haben, oder für Kinder mit nachgewiesenen endgültigen erheblichen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3).

Die Fortbewegungsfunktion im Innenbereich ist mässig beeinträchtigt (Mindestkodierung 2). Die Fortbewegungsfunktion im Aussenbereich ist erheblich beeinträchtigt (Mindestkodierung 3).

Das Kind kann sich im Aussenbereich ohne Schieberollstuhl unmöglich über lange Distanzen fortbewegen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Standardschieberollstuhl ist mit Fussstützen ausgestattet. Die Fussstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung einstellbar sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Es sind keine funktionellen Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen vorgesehen. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Standardschieberollstuhl ist mindestens mit einer beweglichen Sitzbespannung und einer starren Rückenbespannung ausgestattet. Der Standardschieberollstuhl muss in verschiedenen Dimensionen (Sitzbreite, Sitztiefe, Rückenhöhe) lieferbar sein, sodass er an das Kind angepasst werden kann. Die Rückenlehne ist bis zu einem Winkel von mindestens 15° einstellbar. Sitz- und Rückenlehne unterstützen die vollständige Länge des Brustkorbs (bis mindestens auf Schulterhöhe) und bieten dem Kind ausreichend Seitenstütze, Stabilität und Sicherheit. Sitz- und Rückenlehne müssen mit einem weichen Material überzogen sein oder mit Schutzkissen ausgestattet sein. Die Seitenflächen unterstützen die vollständige Länge des Brustkorbs (bis mindestens auf Schulterhöhe). 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Standardschieberollstuhl ist mit Schiebegriffen oder einem Schiebebügel ausgestattet. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Standardschieberollstuhl muss faltbar oder zerlegbar sein, damit er möglichst leicht mitgenommen werden kann. Der Standardschieberollstuhl ist mit einem Vierpunktgurt, mit dem das Kind möglichst sicher angeschnallt werden kann, und mit einem Bremssystem, das der Begleiter bedienen kann, ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Standardschieberollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen. Das Höchstgewicht (kg) muss deutlich in der Informationsbroschüre angegeben sein. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.5 Steuerung/Antrieb Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Standardschieberollstuhl darf mit einer Gehhilfe und/oder einem Therapiedreirad kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Standardschieberollstühle haben Kinder, die zum Zeitpunkt der Lieferung zwischen drei und achtzehn Jahre alt sind, Anspruch auf eine Beteiligung der Versicherung.

Für Standardschieberollstühle (Leistung Nr. 520192-520203) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Kindern, die den Bedingungen für einen Standardschieberollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen manuellen Rollstühle für Kinder oder Elektrorollstühle für Kinder aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem manuellen Rollstuhl für Kinder 521975-521986 - Y 1050 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl für Kinder 521990-522001 - Y 1050 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der Modularschieberollstuhl ist für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren bestimmt und ist für jede Fortbewegung im Aussenbereich mit dem Kind notwendig. Dieser Schieberollstuhl ist spezifisch mit einem anpassbaren Sitzsystem ausgestattet, das das Kind in der Sitzhaltung unterstützt. 1.2 Spezifische Indikationen Der Modularschieberollstuhl ist nur erstattungsfähig für Kinder mit nachgewiesenen endgültigen erheblichen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3).

Die Fortbewegungsfunktion im Innenbereich ist erheblich beeinträchtigt (Mindestkodierung 3). Die Fortbewegungsfunktion im Aussenbereich ist vollständig beeinträchtigt (Kodierung 4).

Das Kind hat eine erheblich beeinträchtigte Sitzfunktion, die anhand von Anpassungen unterstützt werden muss (Mindestkodierung 3). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Modularschieberollstuhl ist mit Fussstützen ausgestattet. Die Fussstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung mechanisch höheneinstellbar und stufenlos bis zur Horizontalen (Kniewinkel) einstellbar sein. Der Winkel der Fussplatte muss in Bezug auf Plantar- und Dorsalflexion auf mindestens 10° einstellbar sein, um eine Abweichung des Kniegelenks auszugleichen oder berichtigen zu können. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Es sind keine funktionellen Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen vorgesehen. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Modularschieberollstuhl ist mindestens mit einer starren Rücken- und Sitzbespannung ausgestattet. Die Seitenflächen des Sitzsystems sind formbeständig, um dem Kind ausreichend Seitenstütze, Stabilität und Sicherheit zu bieten. Die Seitenflächen der Sitz- und Rückenlehne sind mit einem weichen Material überzogen oder mit Schutzkissen ausgestattet. Um dem Wachstum des Kindes zu folgen, müssen Sitztiefe (mindestens 5 cm), Sitzbreite (mindestens 8 cm) und Rückenhöhe einstellbar sein. Der Schieberollstuhl ist mit einer verlängerten Rückenlehne ausgestattet, die den Kopf unterstützt, oder mit einer separaten Kopfstütze. Das Sitzsystem ist vollständig kantelbar, damit die Sitzhaltung des Kindes bis zu einem Winkel von mindestens 15° verändert werden kann. Der Rückenwinkel kann vom Begleiter bis zu einem Winkel von mindestens 30° separat verstellt werden. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Modularschieberollstuhl ist mit Schiebegriffen oder einem Schiebebügel ausgestattet, die/der in Funktion des Begleiters höheneinstellbar oder -verstellbar ist. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Modularschieberollstuhl muss faltbar oder zerlegbar sein, damit er möglichst leicht mitgenommen werden kann. Der Modularschieberollstuhl ist mit einem Vierpunktgurt, mit dem das Kind möglichst sicher angeschnallt werden kann, und mit einem Bremssystem, das der Begleiter bedienen kann, ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Modularschieberollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Das Höchstgewicht (kg) muss deutlich in der Informationsbroschüre angegeben sein. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.5 Steuerung/Antrieb Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Modularschieberollstuhl darf mit keinem anderen Mobilitätshilfsmittel kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Modularschieberollstühle haben Kinder, die zum Zeitpunkt der Lieferung zwischen zwei und achtzehn Jahre alt sind, Anspruch auf eine Beteiligung der Versicherung.

Für Modularschieberollstühle (Leistung Nr. 520214-520225) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Kindern, die den Bedingungen für einen Modularschieberollstuhl entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen manuellen Rollstühle für Kinder oder Elektrorollstühle für Kinder aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem manuellen Standardrollstuhl für Kinder 522012-522023 - Y 1000 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem manuellen Aktivrollstuhl für Kinder 522034-522045 - Y 1610 - Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem Elektrorollstuhl für Kinder 522056-522060 - Y 1750 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Standardrollstuhl ist für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren für einen eingeschränkten täglichen Gebrauch bestimmt.

Er wird benutzt, um sich auf eingeschränkte Weise im Innen- und Aussenbereich fortzubewegen. Der Rollstuhl ermöglicht die Teilhabe am Familienleben und am gesellschaftlichen Leben. 1.2 Spezifische Indikationen Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder ist nur erstattungsfähig für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren mit nachgewiesenen endgültigen erheblichen Fortbewegungsproblemen, jedoch mit ausreichender Sitzfunktion.

Das Kind kann sich im Innenbereich nur mit Hilfe einer Stütze selbständig fortbewegen (Mindestkodierung 2) oder kann sich im Aussenbereich ohne Rollstuhl nur mit grosser Mühe über lange Distanzen fortbewegen (Mindestkodierung 3).

Am Rollstuhl vorgenommene Anpassungen sind auf funktioneller Ebene notwendig und diese Notwendigkeit muss immer ausführlich begründet werden.

Anpassungen der Rollstuhlräder sind nur möglich bei verminderter Greiffunktion (Mindestkodierung 3). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Kind oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein.

Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder ist mit Armlehnen ausgestattet, die vom Kind oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die Armlehnen dienen als Stütze für die Unterarme des Kindes und sind mit Seitenteilen, die als Kleiderschutz dienen, ausgestattet. Die Armlehnen müssen höheneinstellbar sein. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet.

Der manuelle Standardrollstuhl muss mit einer abnehmbaren Sitzschale, einer abnehmbaren Rückenschale, einer verstellbaren Kopfstütze, Rückenpelotten, einem Abduktionskeil und einem Sicherheitsgurt ausgestattet werden können. Die Anpassungen sind nicht unbedingt dem Produkt eigen. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder kann ein Schieberollstuhl oder ein Greifreifenrollstuhl sein. Beide Typen müssen mit höheneinstellbaren Schiebegriffen für den Begleiter ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss faltbar sein, die Fuss- oder Beinstützen müssen abnehmbar oder abschwenkbar sein und beim Greifreifenrollstuhl sind die Hinterräder abnehmbar (Steckachsen - Quick-Release-System). 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Kind oder Begleiter bedient werden kann. Bordsteinheber oder Kipphilfen sind links und/oder rechts vorgesehen, damit der Begleiter den Rollstuhl leichter nach hinten kippen kann. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520656-520660 und 520693-520704 sind nicht miteinander kumulierbar. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520892-520903 und 520914-520925 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521172-521183 und 521194-521205 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521430-521441 und 521452-521463 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Standardrollstuhl für Kinder darf mit einer Gehhilfe und/oder einem Therapiedreirad kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Standardrollstühle haben Kinder, die zum Zeitpunkt der Lieferung zwischen zwei und achtzehn Jahre alt sind, Anspruch auf eine Beteiligung der Versicherung.

Für manuelle Standardrollstühle (Leistung Nr. 520236-520240) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Kindern, die den funktionellen Indikationen für einen Kinderrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520030-520041 - Manueller Modularrollstuhl für Erwachsene 522292-522303 - Y 1000 - Liste 520052-520063 - Manueller Pflegerollstuhl für Erwachsene 522314-522325 - Y 1000 - Liste 520074-520085 - Manueller Aktivrollstuhl für Erwachsene 522336-533340 - Y 1000 Die spezifischen Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen von Kinderrollstühlen bleiben jedoch gültig.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Kindern, die den Bedingungen für einen manuellen Standardrollstuhl für Kinder entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle für Kinder oder Elektrorollstühle für Erwachsene aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung für Kinder an einem Elektrorollstuhl 522071-522082 - Y 1000 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren für den endgültigen täglichen Gebrauch während eines Grossteils des Tages bestimmt.

Der Rollstuhl ist in Funktion des Kindes, seiner Sitzfunktion und seiner nachgewiesenen Bedürfnisse des Kindes in Bezug auf seine Aktivitäten anpassbar.

Anpassungen zur Unterstützung der Funktion der Arme, der Beine, der Sitzhaltung, des Antriebs und der Sicherheit des Kindes bezwecken nur verloren gegangene oder beeinträchtigte Funktionen zu unterstützen oder zu ersetzen. 1.2 Spezifische Indikationen Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist nur erstattungsfähig für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren mit nachgewiesenen endgültigen erheblichen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3).

Das Kind kann sich im Innenbereich nur mit Hilfe einer Stütze selbständig fortbewegen (Mindestkodierung 3) oder kann sich im Aussenbereich ohne Rollstuhl unmöglich über lange Distanzen fortbewegen (Mindestkodierung 4).

Am Rollstuhl vorgenommene Anpassungen müssen auf funktioneller Ebene notwendig sein und diese Notwendigkeit muss immer ausführlich begründet werden.

Anpassungen der Rollstuhlräder sind nur möglich bei verminderter Greiffunktion (Mindestkodierung 3). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist mit Armlehnen oder Kleiderschutz ausgestattet. Die Armlehnen müssen höheneinstellbar sein. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. Die Spannung der Rückenbespannung ist verstellbar.

Bei manuellen Aktivrollstühlen muss die Sitzhaltung einstellbar sein, damit die Fahreigenschaften, unter anderem Antrieb, Steuerung und Wendigkeit des Rollstuhls, maximiert werden.

Der Rollstuhl ist mit einer in Funktion der gewünschten Sitzhaltung des Kindes horizontal und vertikal verstellbaren Hinterradachse ausgestattet; aus diesem Grund sind die Gabelköpfe der Vorderräder einstellbar. Der Rollstuhl kann auch mit einem Sitz, der in Bezug auf die Hinterradachse separat horizontal und vertikal einstellbar ist, ausgestattet sein. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder ist ein Greifreifenrollstuhl.

Der Rollstuhl ist mit Schiebegriffen oder einem Schiebebügel ausgestattet, die/der in Funktion des Begleiters höheneinstellbar oder -verstellbar sind. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss vertikal oder horizontal faltbar sein. Die Hinterräder sind abnehmbar (Steckachsen - Quick-Release-System). 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen. Der Rollstuhl ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet. Die Bremsen müssen vom Kind selbst bedient werden können. Bordsteinheber oder Kipphilfen sind links und/oder rechts vorgesehen, damit der Begleiter den Rollstuhl leichter nach hinten kippen kann. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520656-520660 und 520693-520704 sind nicht miteinander kumulierbar. 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520892-520903 und 520914-520925 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521172-521183 und 521194-521205 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521356-521360 und 521371-521382 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521430-521441 und 521452-521463 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder darf mit einer Gehhilfe und/oder einem Therapiedreirad und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 und/oder einem modular anpassbaren Rückensystem kumuliert werden.

Für Kinder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m darf der manuelle Aktivrollstuhl für Kinder auch mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für manuelle Aktivrollstühle für Kinder haben Kinder, die zum Zeitpunkt der Lieferung zwischen zwei und achtzehn Jahre alt sind, Anspruch auf eine Beteiligung der Versicherung.

Für manuelle Aktivrollstühle für Kinder (Leistung Nr. 520251-520262) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Kindern, die den funktionellen Indikationen für einen Kinderrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520030-520041 - Manueller Modularrollstuhl für Erwachsene 522351-522362 - Y 1610 - Liste 520052-520063 - Manueller Pflegerollstuhl für Erwachsene 522373-522384 - Y 1610 - Liste 520074-520085 - Manueller Aktivrollstuhl für Erwachsene 522395-522406 - Y 1610 Die spezifischen Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen von Kinderrollstühlen bleiben jedoch gültig.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung kann Kindern, die den Bedingungen für einen manuellen Aktivrollstuhl für Kinder entsprechen, die aber einen anderen Rollstuhltyp wählen, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der zugelassenen Elektrorollstühle für Kinder oder Elektrorollstühle für Erwachsene aufgenommen ist. Zu diesem Zweck muss das in römisch I Ziffer 3.3.7 erwähnte Antragsverfahren angewandt werden. - Pauschalbeteiligung der Versicherung für Kinder an einem Elektrorollstuhl 522115-522126 - Y 1610 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

HAUPTGRUPPE 5: Elektrorollstühle für Kinder Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren bestimmt, die sich mit diesem Rollstuhl hauptsächlich im Innenbereich fortbewegen und die sich mit einem manuellen Rollstuhl nicht fortbewegen können.

Der Gebrauch des Elektrorollstuhls für den Innenbereich muss dem Kind ermöglichen, bei gleich welcher Einschränkung der Aktivitäten so selbständig und aktiv wie möglich zu sein.

Ein endgültiger täglicher Gebrauch während eines Grossteils des Tages ist notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist nur erstattungsfähig für Kinder mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Das Kind kann nicht gehen (Kodierung 4).

Das Kind verfügt in den oberen Gliedmassen nicht über die notwendige Kraft, Koordination oder Ausdauer, um selbständig einen manuellen Rollstuhl anzuschieben und zu steuern (Kodierung 4). Das Steuern eines Elektrorollstuhls hingegen ist möglich.

Das Kind verfügt über genügend intellektuelle, sensorische und kognitive Fähigkeiten und über genügend Ausdauer, um den Rollstuhl auf sichere und vernünftige Weise zu benutzen.

Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Kinder mit endgültigen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3), die keine längeren Distanzen gehen können (Mindestkodierung 3) und unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen oder an einer beruflichen Ausbildung teilnehmen und dass diese Aktivitäten ohne die Benutzung eines Elektrorollstuhls nicht möglich sind. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. b) Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Kinder, denen bei vorheriger Lieferung eines Elektrorollstuhls eine Beteiligung der Versicherung unter den in Buchstabe a) Absatz 4 erwähnten Bedingungen bewilligt worden ist und für die die Erneuerungsfrist des vorigen Rollstuhls verstrichen ist. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Kind oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen und/oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit höheneinstellbaren Armlehnen ausgestattet, damit die Arme des Kindes angemessen unterstützt werden können. Die Armlehnen können abgenommen oder abgeschwenkt werden, sodass der Begleiter das Kind beim Lagewechsel unterstützen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich wird durch zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind. Der Rollstuhl ist mit einer Joystick-Steuerung ausgestattet, auf der sich die Bedienungselemente befinden, die dem Kind ermöglichen müssen, alle Funktionen des Rollstuhls zu betätigen und ihn zu steuern. Die Elektronik, unter anderem Reaktionsgeschwindigkeit des Joysticks, Geschwindigkeit des Rollstuhls, progressive Beschleunigung usw., muss in Funktion des Kindes individuell programmierbar sein. Die Steuerung ist (eventuell zusammen mit der Armlehne) abschwenkbar, sodass das Kind an einem Tisch oder einem Bürotisch Platz nehmen kann. Serienmässig wird die elektronische Steuerung rechts oder links auf Höhe der Armlehnen angebracht, damit das Kind sie im Sitzen bedienen kann, wenn es mit dem Rücken gegen die Rückenlehne sitzt und den Unterarm auf die Armlehne stützt. Der Rollstuhl muss mit Schiebegriffen für den Begleiter ausgestattet sein. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Innenbereich konzipiert und kann nur sehr begrenzt auf hartem Gelände im Aussenbereich benutzt werden. Durch den Antrieb über zwei Elektromotoren ist der Rollstuhl sehr wendig. Der Rollstuhl ist kompakt und der Wenderadius ist kleiner als 150 cm. Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist faltbar und sehr gut zerlegbar, damit er bequem im Auto mitgenommen werden kann. Die Geschwindigkeit des Elektrorollstuhls für den Innenbereich ist programmierbar und verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich des Rollstuhls beträgt mindestens 20 km, sodass sich das Kind auf kontinuierliche, sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. Der Rollstuhl ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich ist mit Vorder- und Hinterrädern mit Luft- oder Vollgummireifen und mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Der Rollstuhl verfügt über einen Leerlauf, sodass er manuell vom Begleiter fortbewegt werden kann. Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520656-520660, 520693-520704 und 520730-520741 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521511-521522, 521533-521544, 521555-521566, 521570-521581, 521592-521603, 521614-521625, 521636-521640, 521651-521662 und 521673-521684 sind nicht miteinander kumulierbar. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Elektrorollstuhl für den Innenbereich für Kinder darf mit einem Therapiedreirad und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden.

Für Kinder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m darf der Elektrorollstuhl für den Innenbereich auch mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektrorollstühle für den Innenbereich für Kinder (Leistung Nr. 520273-520284) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Kindern, die den funktionellen Indikationen für einen Kinderrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520096-520100 Elektrorollstuhl für den Innenbereich für Erwachsene 522410-522421 - Y 4500 - Liste 520111-520122 Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich für Erwachsene 522432-522443 - Y 5750 - Liste 520133-520144 - Elektrorollstuhl für den Aussenbereich für Erwachsene 522454-522465 - Y 8000 Die spezifischen Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen von Kinderrollstühlen bleiben jedoch gültig. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Kinder 1.1 Verwendungszweck Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist für Kinder zwischen zwei und achtzehn Jahren bestimmt, die sich mit diesem Rollstuhl hauptsächlich im Innenbereich, aber auch im Aussenbereich fortbewegen und die sich mit einem manuellen Rollstuhl nicht fortbewegen können.

Der Gebrauch des Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich muss dem Kind ermöglichen, bei gleich welcher Einschränkung der Aktivitäten so selbständig und aktiv wie möglich zu sein.

Ein endgültiger täglicher Gebrauch während eines Grossteils des Tages ist notwendig. 1.2 Spezifische Indikationen a) Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist nur erstattungsfähig für Kinder mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4).Das Kind kann nicht gehen (Kodierung 4).

Das Kind verfügt in den oberen Gliedmassen nicht über die notwendige Kraft, Koordination oder Ausdauer, um selbständig einen manuellen Rollstuhl anzuschieben und zu steuern (Kodierung 4). Das Steuern eines Elektrorollstuhls hingegen ist möglich.

Das Kind verfügt über genügend intellektuelle, sensorische und kognitive Fähigkeiten und über genügend Ausdauer, um den Rollstuhl auf sichere und vernünftige Weise zu benutzen.

Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Kinder mit endgültigen Fortbewegungsproblemen (Mindestkodierung 3), die keine längeren Distanzen gehen können (Mindestkodierung 3) und unter der Bedingung, dass sie zur Schule gehen oder an einer beruflichen Ausbildung teilnehmen und dass diese Aktivitäten ohne die Benutzung eines Elektrorollstuhls nicht möglich sind. Das muss aus dem multidisziplinären Begründungsbericht hervorgehen. b) Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist ebenfalls erstattungsfähig für Kinder, denen bei vorheriger Lieferung eines Elektrorollstuhls eine Beteiligung der Versicherung unter den in Buchstabe a) Absatz 4 erwähnten Bedingungen bewilligt worden ist und für die die Erneuerungsfrist des vorigen Rollstuhls verstrichen ist. Anpassungen Eine Anpassung eines Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich mit elektrisch verstellbaren Beinstützen oder einem elektrisch kantelbaren Sitz oder einer elektrisch winkelverstellbaren Rückenlehne ist nur zugelassen, wenn das Kind eine unzureichende Sitzhaltung hat (Mindestkodierung 3), die anhand einer spezifischen Einstellung am Rollstuhl unterstützt werden muss. Eine ständige Veränderung der allgemeinen Sitzhaltung ist auf medizinischer Ebene notwendig, insbesondere um Schmerzen zu lindern, Dekubitus vorzubeugen oder in Funktion der Aktivitäten notwendige Haltungsänderungen zu ermöglichen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit Fuss- oder Beinstützen ausgestattet, die vom Kind oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen und/oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern.

Fuss- oder Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Kindes und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein.

Wenn der Rollstuhl mit Fussstützen ausgestattet ist, muss an jeder Fussstütze ein Wadenband, ein Fersenhalter oder ein alternatives System vorhanden sein. Wenn der Rollstuhl mit Beinstützen ausgestattet ist, muss an jeder Beinstütze eine Wadenstütze vorhanden sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit höheneinstellbaren Armlehnen ausgestattet, damit die Arme des Kindes angemessen unterstützt werden können. Die Armlehnen können abgenommen oder abgeschwenkt werden, sodass der Begleiter das Kind beim Lagewechsel unterstützen kann. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Rückenlehnenwinkel des Elektrorollstuhls für den Innen- und Aussenbereich muss in Funktion des Kindes einstellbar sein. Die Sitzhaltung wird durch eine Sitz- und eine Rückenschale unterstützt. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich wird durch ein oder zwei Elektromotoren angetrieben, die mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet sind. Der Rollstuhl ist mit einer Joystick-Steuerung ausgestattet, auf der sich die Bedienungselemente befinden, die dem Kind ermöglichen müssen, alle Funktionen des Rollstuhls zu betätigen und ihn zu steuern. Die Elektronik, unter anderem Reaktionsgeschwindigkeit des Joysticks, Geschwindigkeit des Rollstuhls, progressive Beschleunigung usw., muss in Funktion des Kindes individuell programmierbar sein. Die Steuerung ist (eventuell zusammen mit der Armlehne) abschwenkbar, sodass das Kind an einem Tisch oder einem Bürotisch Platz nehmen kann.

Serienmässig wird die Steuerung rechts oder links auf Höhe der Armlehnen angebracht, damit das Kind sie im Sitzen bedienen kann, wenn es mit dem Rücken gegen die Rückenlehne sitzt und den Unterarm auf die Armlehne stützt. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist spezifisch für den Gebrauch im Innenbereich und auf ebenem Gelände im Aussenbereich konzipiert. Die Geschwindigkeit des Elektrorollstuhls ist programmierbar und verstellbar und beträgt mindestens 0 bis 6 km/h, sodass die Geschwindigkeit im Innen- und Aussenbereich angepasst werden kann. Der Aktionsradius oder der Fahrbereich des Rollstuhls beträgt mindestens 30 km, sodass sich das Kind auf sichere und selbständige Weise fortbewegen kann. Der Rollstuhl ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich ist mit Vorder- und Hinterrädern mit Luft- oder Vollgummireifen und mit einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Der Rollstuhl verfügt über einen Leerlauf, sodass er manuell vom Begleiter fortbewegt werden kann. Der Rollstuhl muss mit Blinkern, Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet sein, damit gemäss den belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr die Sichtbarkeit des Kindes im Verkehr gewährleistet ist. Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich muss mit Batterien und einem Ladegerät geliefert werden. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520656-520660, 520693-520704 und 520730-520741 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521076-521080 und 521091-521102 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image 3.5 Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 521511-521522, 521533-521544, 521555-521566, 521570-521581, 521592-521603, 521614-521625, 521636-521640, 521651-521662 und 521673-521684 sind nicht miteinander kumulierbar. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für alle Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich für Kinder darf mit einem Therapiedreirad und/oder einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden.

Für Kinder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m darf der Elektrorollstuhl für Kinder auch mit einem elektrisch einstellbaren Stehgerät kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Elektrorollstühle für den Innen- und Aussenbereich für Kinder (Leistung Nr. 520295-520306) und die beantragten individuellen Anpassungen kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Eine Beteiligung der Versicherung kann Kindern, die den funktionellen Indikationen für einen Kinderrollstuhl entsprechen, für die jedoch ein Rollstuhl mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm notwendig ist, bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl aufgenommen ist in: - Liste 520096-520100 Elektrorollstuhl für den Innenbereich für Erwachsene 522410-522421 - Y 4500 - Liste 520111-520122 Elektrorollstuhl für den Innen- und Aussenbereich für Erwachsene 522432-522443 - Y 5750 - Liste 520133-520144 - Elektrorollstuhl für den Aussenbereich für Erwachsene 522454-522465 - Y 8000 Die spezifischen Bedingungen für Erneuerungsfristen, zugelassene Kumulierungen und vorzeitige Erneuerungen von Kinderrollstühlen bleiben jedoch gültig. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar. 3. Zielgruppe: In Nr.1 und 2 erwähnte Begünstigte Begünstigte werden in vorliegender Nummer « Benutzer » genannt.

HAUPTGRUPPE 6: Stehgeräte Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Das elektronisch einstellbare Stehgerät ist für Benutzer ab achtzehn Jahre oder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m bestimmt. Das elektrisch einstellbare Stehgerät unterstützt den Benutzer auf stabile und sichere Weise beim Stehen. Ein elektrisch einstellbares Stehgerät ist für den täglichen Gebrauch im Innenbereich bestimmt. 1.2 Spezifische Indikationen Die Funktion der oberen Gliedmassen ist vollständig beeinträchtigt (Kodierung 4). Der Benutzer kann nicht selbständig stehen und bewegt sich ständig mit einem Rollstuhl fort.

Ein elektrisch einstellbares Stehgerät ist aus medizinischen Gründen notwendig. Ein elektrisch einstellbares Stehgerät bezweckt, Problemen, die durch langes Sitzen entstehen, entgegenzuwirken. Kontrakturen können eingedämmt werden. Das Gleichgewicht kann trainiert werden oder physiologische Körperfunktionen des Benutzers können stimuliert werden, zum Beispiel: Stimulation von Blutkreislauf, Verdauung und Nierenfunktion oder Erleichterung der Atmung. Durch die Belastung des Skeletts kann zudem gegen Osteoporose vorgegangen werden. Diese Notwendigkeit muss aus der ärztlichen Verschreibung hervorgehen. 2. Funktionelle Spezifikationen des elektrisch einstellbaren Stehgeräts Ein elektrisch einstellbares Stehgerät muss individuell anpassbar sein und muss den Benutzer beim Stehen maximal unterstützen, indem der Köper anhand von Stützen an verschiedenen Körperstellen stabilisiert wird. Das elektrisch einstellbare Stehgerät muss ausgestattet sein: - mit Tisch und Brustkorbstütze, höhen- und tiefeneinstellbar, - mit Hüft- oder Beckengurt, höhen- und tiefeneinstellbar, - mit ein- oder zweiteiliger Kniestütze, höhen- und tiefeneinstellbar.

Die Kniestütze verhindert Ad- oder Abduktion der Hüften, - mit Fussstütze, breiten- und tiefeneinstellbar.

Das elektrisch einstellbare Stehgerät ist mit einem elektrischen Hebelift ausgestattet, sodass der Benutzer sich vollständig selbständig oder mit minimaler körperlicher Anstrengung stellen kann.

Das elektrisch einstellbare Stehgerät ist mit einem fast schwellenlosen Trittbrett ausgestattet, um dem Benutzer das selbständige Aufstehen aus dem Rollstuhl zu erleichtern. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Für Benutzer ab achtzehn Jahre oder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m beträgt die Erneuerungsfrist zehn Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das elektrisch einstellbare Stehgerät darf mit folgenden Mobilitätshilfsmitteln kumuliert werden, die vorgesehen sind: - unter Nr. 1: manueller Modularrollstuhl, manueller Aktivrollstuhl oder Elektrorollstuhl, - unter Nr. 2: manueller Aktivrollstuhl für Kinder mit einer Körpergrösse ab 1,50 m.

Das elektrisch einstellbare Stehgerät ist mit der Leistung Nr. 521113-521124 (elektrische Stehfunktion) nicht kumulierbar. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für elektrisch einstellbare Stehgeräte (Leistung Nr. 520310-520321) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Stehgerät in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist.

Elektrisch einstellbare Stehgeräte können nur geliefert werden, wenn die Person zu Hause bleibt. Elektrisch einstellbare Stehgeräte können nicht in Pflegeanstalten geliefert werden. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der Aufrichtrollstuhl ist für aktive und selbständige Rollstuhlbenutzer ab fünfzehn Jahre bestimmt.

Der Rollstuhl muss den Benutzern ermöglichen, sich im Innen- und Aussenbereich verschiedenartig und selbständig fortzubewegen. Der Rollstuhl muss leicht transportierbar sein.

Die Aufrichtfunktion ist notwendig, um dem Benutzer zu ermöglichen, selbständig den Haushalt zu führen, eine Berufstätigkeit auszuüben, an einer beruflichen Ausbildung teilzunehmen oder zur Schule zu gehen.

Dieser Rollstuhl ist für den täglichen Gebrauch während eines Grossteils des Tages bestimmt.

Der Aufrichtrollstuhl ist mit einem mechanischen oder elektrischen Liftsystem ausgestattet, das den Benutzer im Rollstuhl vom Sitz in den Stand befördert, um dem Benutzer zu Hause oder auf der Arbeit einen grösseren Handlungsbereich zu verschaffen, unter anderem um höher gelegene Schränke oder Regale zu erreichen. 1.2 Spezifische Indikationen Der Aufrichtrollstuhl ist nur erstattungsfähig für Benutzer mit nachgewiesenen endgültigen vollständigen Fortbewegungsproblemen (Kodierung 4) sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich. Der Benutzer kann weder stehen noch gehen.

Orientierung in Zeit und Raum, kognitive Funktionen, Verhalten und Sinne sind nicht beeinträchtigt (Kodierung 0). Der Benutzer hat ein aktives Fahrverhalten.

Er verfügt über eine gute Sitzhaltung (Höchstkodierung 1) und über genügend Kraft, Koordination und Ausdauer der oberen Gliedmassen, um den Rollstuhl aktiv und selbständig anzuschieben und zu steuern (Höchstkodierung 2). 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rollstuhl 2.1 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Aufrichtrollstuhl ist mit Fussstützen ausgestattet. Die Fussstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Aufrichtrollstuhl ist mit Armlehnen oder Kleiderschutz ausgestattet. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Aufrichtrollstuhl ist mit einem mechanischen oder elektrischen Liftsystem ausgestattet. Der Rollstuhl ist mit einer einstellbaren Kniestütze und mit einer Brustkorbstütze oder einem Brustkorbgurt ausgestattet.

Der Aufrichtrollstuhl ist mindestens mit einer beweglichen Sitz- und Rückenbespannung ausgestattet. Die Spannung der Rückenbespannung ist verstellbar.

Die Sitzhaltung muss einstellbar sein, damit die Fahreigenschaften, unter anderem Antrieb, Steuerung und Wendigkeit des Rollstuhls, maximiert werden. Der Rollstuhl ist mit einer in Funktion der gewünschten Sitzhaltung des Benutzers horizontal und vertikal verstellbaren Hinterradachse ausgestattet; aus diesem Grund sind die Gabelköpfe der Vorderräder einstellbar. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Aufrichtrollstuhl ist ein Greifreifenrollstuhl. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Aufrichtrollstuhl kann zerlegt werden, damit er im Auto mitgenommen werden kann. Der Rollstuhl muss faltbar sein oder die Rückenlehne muss faltbar oder abnehmbar sein. Beim Aufrichtrollstuhl sind die Hinterräder abnehmbar (Steckachsen - Quick-Release-System). 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Aufrichtrollstuhl verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen. Die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rollstuhl ist serienmässig mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet. Die Bremsen müssen vom Benutzer selbst bedient werden können. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das fünfundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre.

Für die Erneuerung eines Aufrichtrollstuhls ist immer eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung erforderlich. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Aufrichtrollstuhl darf nur mit einem Antidekubituskissen der Untergruppe 1, 3 oder 4 kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für mechanisch betriebene Aufrichtrollstühle (Leistung Nr. 520332-520343) oder elektrisch betriebene Aufrichtrollstühle (Leistung Nr. 520354-520365) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rollstuhl in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des multidisziplinär erstellten Berichts über die Funktionsfähigkeit, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.3 aufgenommen.

HAUPTGRUPPE 7:Therapiedreiräder Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Das Therapiedreirad ist für Fortbewegungen im Aussenbereich und für Benutzer ab drei Jahre mit erwiesenen Mobilitätsproblemen bestimmt, aufgrund deren sie sich nur mit einem Therapiedreirad über längere Distanzen fortbewegen können. 1.2 Spezifische Indikationen Der Benutzer hat ein gestörtes Gleichgewicht oder eine eingeschränkte Sitzhaltung (Mindestkodierung 2) oder benötigt ein Therapiedreirad, das den Beeinträchtigungen der unteren oder oberen Gliedmassen angepasst ist (Mindestkodierung 2).

Zusätzliche Anpassungen müssen anhand der Beeinträchtigungen der unteren und oberen Gliedmassen und der Sitzhaltung begründet werden.

Der Benutzer verfügt über genügend intellektuelle, sensorische und kognitive Fähigkeiten, um das Therapiedreirad auf sichere und vernünftige Weise sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich auf öffentlicher Strasse zu benutzen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf das Dreirad Das Therapiedreirad muss mit einem mechanischen Antriebssystem ausgestattet sein.Wenn das Antriebssystem mit einer Kette oder einem Riemen ausgestattet ist, dann muss die Spannung der Kette oder des Riemens einstellbar sein.

Das Therapiedreirad ist mit zwei Vorder- oder zwei Hinterrädern ausgestattet. Das zweite Hinterrad dreht im Freilauf oder die Achse ist mit einem Differential ausgestattet.

Am Therapiedreirad müssen Pedale, ein Gepäckträger, eine verstellbare Lenkstange und ein verstellbarer Sitz vorhanden sein.

Das Therapiedreirad ist serienmässig mit einem festen Ritzel oder mit einer Schaltung ausgestattet.

Das Therapiedreirad muss den Bedingungen der belgischen Rechtsvorschriften über den Strassenverkehr entsprechen. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.5 Steuerung/Antrieb Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. - Für Benutzer ab achtzehn Jahre beträgt die Erneuerungsfrist acht Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das Therapiedreirad darf kumuliert werden mit: - einer Gehhilfe, - folgenden in Nr. 1 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer ab achtzehn Jahre: - einem manuellen Standardrollstuhl oder einem manuellen Modularrollstuhl oder einem manuellen Aktivrollstuhl, - folgenden in Nr. 2 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: - einem Standardschieberollstuhl oder einem manuellen Standardrollstuhl oder einem manuellen Aktivrollstuhl oder einem Elektrorollstuhl für Kinder. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Therapiedreiräder (Leistung Nr. 520376-520380 oder 520391-520402) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Therapiedreirad in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.1 aufgenommen.

HAUPTGRUPPE 8: Gehhilfen 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Eine Gehhilfe unterstützt den Benutzer auf stabile und sichere Weise beim Stehen oder Gehen. Eine Gehhilfe ist für den häufigen täglichen Gebrauch bestimmt und wird benutzt, damit der Benutzer sich eingeschränkt im Innen- oder Aussenbereich fortbewegen kann. Die Gehhilfe ist für Benutzer ab drei Jahre bestimmt. 1.2 Spezifische Indikationen Der Benutzer kann im Innenbereich nicht selbständig und sicher stehen oder gehen. Er kann sich im Innenbereich nur mit Hilfe einer Stütze selbständig fortbewegen (Mindestkodierung 2) oder kann sich im Aussenbereich ohne Gehhilfe nur mit grosser Mühe fortbewegen (Mindestkodierung 2). Der Benutzer benötigt beim Gehen oder Stehen eine stabile und sichere Stütze. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Gehhilfe Pour la consultation du tableau, voir image Die Gehhilfe mit festen Stützen (ohne Räder) ist für Fortbewegungen im Innenbereich bestimmt.Die Gehhilfe ist mit Handgriffen ausgestattet.

Die Stützen oder Handgriffe der Gehhilfe müssen höhenverstellbar sein, damit sich der Benutzer maximal auf der Gehhilfe abstützen kann. Die Gehhilfe hat ein geringes Gewicht, sodass der Benutzer sie mit geringem Kraftaufwand fortbewegen und mitnehmen kann. Wenn der Benutzer geht oder die Beine nach vorne bewegt, muss die Gehhilfe stabil auf dem Boden stehen. Die Gehhilfe wird vom Benutzer durch Aufheben und Absetzen fortbewegt.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Gehhilfe - Typ Rollator - ist mit zwei Rädern im vorderen Bereich und zwei festen Stützen im hinteren Bereich ausgestattet, ohne Sitz.

Die Gehhilfe ist für Fortbewegungen im Innenbereich bestimmt. Die Gehhilfe ist mit Handgriffen ausgestattet. Die Stützen oder Handgriffe der Gehhilfe müssen höhenverstellbar sein, damit sich der Benutzer maximal auf der Gehhilfe abstützen kann. Die Gehhilfe hat ein geringes Gewicht, sodass der Benutzer sie mit geringem Kraftaufwand fortbewegen und mitnehmen kann. Wenn der Benutzer geht oder die Beine nach vorne bewegt, muss die Gehhilfe stabil auf dem Boden stehen; hierfür sorgen die festen Stützen. Anhand der Vorderräder und durch Aufheben der festen Stützen kann der Benutzer die Gehhilfe fortbewegen.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Gehhilfe - Typ Rollator - ist mit zwei Rädern im vorderen Bereich und zwei festen Stützen im hinteren Bereich ausgestattet, mit Sitz.

Die Gehhilfe ist für Fortbewegungen im Innenbereich bestimmt. Die Gehhilfe ist mit Handgriffen ausgestattet. Die Stützen oder Handgriffe der Gehhilfe müssen höhenverstellbar sein, damit sich der Benutzer maximal auf der Gehhilfe abstützen kann. Die Gehhilfe hat ein geringes Gewicht, sodass der Benutzer sie mit geringem Kraftaufwand fortbewegen und mitnehmen kann. Wenn der Benutzer geht oder die Beine nach vorne bewegt, muss die Gehhilfe stabil auf dem Boden stehen; hierfür sorgen die festen Stützen. Anhand der Vorderräder und durch Aufheben der festen Stützen kann der Benutzer die Gehhilfe fortbewegen.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Gehhilfe - Typ Rollator - mit mindestens drei Rädern mit oder ohne Sitz ist für Fortbewegungen im Innen- und Aussenbereich bestimmt. Die Gehhilfe ist mit Handgriffen ausgestattet. Die Stützen oder Handgriffe der Gehhilfe müssen höhenverstellbar sein, damit sich der Benutzer maximal auf der Gehhilfe abstützen kann. Die Gehhilfe hat ein geringes Gewicht, sodass der Benutzer sie mit geringem Kraftaufwand fortbewegen und mitnehmen kann. Die Gehhilfe muss mit einem Bremssystem ausgestattet sein. Der Benutzer muss das Bremssystem bedienen können, während er sich beim Fortbewegen mit beiden Händen auf der Gehhilfe abstützt. Wenn der Benutzer geht oder die Beine nach vorne bewegt, muss die Gehhilfe stabil auf dem Boden stehen. Die Gehhilfe ist aufgrund der Räder fahrbar. Wenn die Gehhilfe mit einem Sitz ausgestattet ist, muss die Gehhilfe zur Sicherheit des Benutzers über eine Handbremse verfügen. Bei Fortbewegungen im Aussenbereich muss der Benutzer kleine Hindernisse und Stufen überwinden können, zum Beispiel Schwellen oder Bordsteinkanten.

Pour la consultation du tableau, voir image Die Gehhilfe ist mit festen Stützen oder Rädern und mit Unterstützung der Stehfunktion ausgestattet. Der Benutzer kann nicht selbständig und sicher stehen und braucht eine Unterstützung der Steh- und der Gehfunktion. Der Benutzer stützt sich beim Gehen oder Stehen auf einer Sitz-, Unterarm- und Achselstütze ab. Die Gehhilfe ist für den Gebrauch im Innenbereich bestimmt. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. - Für Benutzer ab achtzehn und bis fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist vier Jahre. - Für Benutzer ab fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist sechs Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Die Gehhilfe darf kumuliert werden mit: - einem Therapiedreirad, - folgenden in Nr. 1 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer ab achtzehn Jahre: - einem manuellen Standardrollstuhl oder einem manuellen Modularrollstuhl oder einem Elektromobil oder - einem manuellen Aktivrollstuhl, sofern eine auf der Grundlage des Berichts über die Funktionsfähigkeit erstellte ausführliche Begründung vorliegt, - folgenden in Nr. 2 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: - einem manuellen Standardschieberollstuhl oder einem manuellen Standardrollstuhl oder einem manuellen Aktivrollstuhl. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Gehhilfen (Leistung Nr. 520413-520424, 520435-520446, 520450-520461, 520472-520483 oder 520494-520505) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass die Gehhilfe in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.11 aufgenommen. 4. Zielgruppe: In Nr.1 und 2 erwähnte Begünstigte, für die eine besondere Sitzanpassung erforderlich ist Begünstigte werden in vorliegender Nummer « Benutzer » genannt.

HAUPTGRUPPE 9: Sitzkissen zur Dekubitusprophylaxe 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Das Sitzkissen zur Dekubitusprophylaxe ist für Benutzer ab zwei Jahre bestimmt, die während einer langen Dauer ununterbrochen im Rollstuhl sitzen. Der Benutzer ist für alle Fortbewegungen sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich vollständig auf den Rollstuhl angewiesen. Das Sitzen im Rollstuhl während einer langen Dauer stellt für den Benutzer ein mässiges oder hohes Dekubitusrisiko dar oder der Benutzer wurde bereits wegen Dekubituswunden behandelt oder hat Dekubituswunden. 1.2 Spezifische Indikationen Ein Sitzkissen zur Dekubitusprophylaxe kann nur in Kombination mit einem Rollstuhl indiziert werden für: Zielgruppe 1: Benutzer mit mässigem Dekubitusrisiko - Der Benutzer ist an den Rollstuhl gebunden, kann sich jedoch selbständig und regelmässig (ungefähr alle 15 Minuten) anheben, um das Kreuzbein zu entlasten. Der Benutzer verfügt noch über einen gewissen Tonus in den Gesässmuskeln (auch wenn als Folge von Spastizität) und ist in einem der folgenden Bereiche erheblich beeinträchtigt oder eingeschränkt: Essstörung, Inkontinenz (urinal oder fäkal), Nicht-Wahrnehmen von Druck auf der Haut, wodurch die Möglichkeit einer Reaktion auf ein Unbehagen eingeschränkt ist, oder Beeinträchtigung der Funktion der Herz- und Blutgefässe. - Oder bei Feststellung von Dekubituswunden ab Grad 1: anhaltende Rötung der intakten Haut. Diese kann mit einer Verfärbung der Haut, Hitze, Ödemen oder einer Verhärtung des Gewebes einhergehen.

Zielgruppe 2: Benutzer mit hohem Dekubitusrisiko - Diese Benutzer können sich unmöglich selbständig und regelmässig (ungefähr alle 15 Minuten) anheben, um das Kreuzbein zu entlasten. Das kann durch Beeinträchtigungen oder funktionelle Einschränkungen der oberen oder der unteren Gliedmassen oder durch geistige oder kognitive Beeinträchtigungen verursacht werden. - Es werden ebenfalls berücksichtigt: Benutzer mit einer schlaffen Lähmung oder einem erheblichen Gesässmuskelschwund, Benutzer mit einem nachgewiesenen Hautproblem in Nähe des Kreuzbeins, unter anderem ausgebreiteten Narben, Brandwunden, Radiodermatitis usw. - Oder Benutzer, die bereits Dekubituswunden ab Grad 3 erlitten haben.

Zielgruppe 3: Benutzer mit hohem Dekubitusrisiko und mit erheblichen Beeinträchtigungen der anatomischen Eigenschaften des Beckengürtels - Benutzer mit hohem Dekubitusrisiko. - Der Benutzer hat zudem eines der nachstehenden Probleme: Es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung (Mindestkodierung 3) der anatomischen Eigenschaften der Knochen, Artikulationen oder Muskeln des Beckengürtels, sodass das Becken bei langem Sitzen nur mit grosser Mühe in einer korrekten Haltung gehalten werden kann, unter anderem infolge einer abnormalen Ad- oder Abduktion, einer abnormalen internen oder externen Rotation, einer abnormalen Flexion oder Extension der Hüfte, einer Beckenneigung nach vorn oder nach hinten, eines Beckenschiefstands, einer Rotation des Beckens usw. Oder diese Probleme der Sitzhaltung sind kurzfristig infolge einer spezifischen fortschreitenden Erkrankung vorauszusehen. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf das Antidekubituskissen Das Antidekubituskissen muss beim Rollstuhlbenutzer den Druck und die Reibung, die Dekubitus verursachen können, reduzieren. Das Antidekubituskissen muss dem Rollstuhlgebrauch angepasst sein.

Form und Grösse des Kissens müssen mit den Massen des Rollstuhls übereinstimmen: Das Kissen muss der Sitzbreite und -tiefe des Rollstuhls angepasst sein. Das Kissen muss in verschiedenen Abmessungen erhältlich sein. Das Antidekubituskissen darf keinen « bottoming out »-Effekt (Durchsitzen) haben, weder bei fettleibigen noch bei dünnen Benutzern. « Bottoming out » bedeutet, dass bei Kontrolle mit der Hand unter dem Antidekubituskissen die knöchernen Extremitäten (zum Beispiel: Steissbein) des Benutzers fühlbar sind; ist dies der Fall, ist die Wirksamkeit des verwendeten Materials gefährdet.

Der Überzug muss elastisch sein, um einem « Hängematteneffekt » vorzubeugen. Eine Kombination mit einer elastischen antiallergischen Inkontinenzhose muss möglich sein. Das Antidekubituskissen wird mit dem notwendigen Zubehör geliefert.

Das Antidekubituskissen kann nur in die Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen werden, wenn der Antrag anhand von wissenschaftlichen Druckmessungstests und/oder anhand von klinischen Prüfungen, die in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht wurden, untermauert wird. Dabei müssen die vorbeugenden Eigenschaften des Sitzkissens bei Gebrauch in einem Rollstuhl nachgewiesen werden.

Pour la consultation du tableau, voir image Zielgruppe 1: Benutzer mit mässigem Dekubitusrisiko Die verwendeten Materialien müssen eine gute Druckverteilung gewährleisten. Das Sitzkissen wird auf den beweglichen oder starren Sitz des Rollstuhls gelegt oder darauf angebracht.

Das Grundmaterial des Antidekubituskissens besteht aus: - viskoelastischem Schaumstoff, - Luft. Das Antidekubituskissen besteht aus unabhängigen Einheiten oder miteinander verbundenen Bändern oder Zellen, - Polymer- oder Elastomergel, - oder einer Kombination aus Materialien mit einem der oben erwähnten Grundmaterialien, die zudem die Kontaktfläche mit den Körperteilen bildet.

Pour la consultation du tableau, voir image Zielgruppe 1: Benutzer mit mässigem Dekubitusrisiko In den Rollstuhl integrierter oder eingebauter Sitz, der die bewegliche oder starre Sitzschale ersetzt. Der Antidekubitussitz besteht aus Materialien, die eine gute Druckverteilung gewährleisten.

Das Grundmaterial des Antidekubituskissens besteht aus: - viskoelastischem Schaumstoff, - Luft. Das Antidekubituskissen besteht aus unabhängigen Einheiten oder miteinander verbundenen Bändern oder Zellen, - Polymer- oder Elastomergel, - oder einer Kombination aus Materialien mit einem der oben erwähnten Grundmaterialien, die zudem die Kontaktfläche mit den Körperteilen bildet.

Pour la consultation du tableau, voir image Zielgruppe 2: Benutzer mit hohem Dekubitusrisiko Die verwendeten Materialien müssen eine gute Druckverteilung gewährleisten und müssen zudem einen angemessenen Schutz gegen Dekubitus verursachende Reibungen bieten. Das Antidekubituskissen muss individuell an den Benutzer angepasst werden können, zum Beispiel durch Wegnehmen oder Hinzufügen von druckregulierendem Grundmaterial oder zusätzlichen Unterstützungselementen.

Das Grundmaterial des Antidekubituskissens besteht aus: - Luft. Das Antidekubituskissen besteht aus unabhängigen Einheiten oder miteinander verbundenen Bändern oder Zellen, - Polymer- oder Elastomergel, - oder einer Kombination aus Materialien mit einem der oben erwähnten Grundmaterialien, die zudem die Kontaktfläche mit den Körperteilen bildet.

Pour la consultation du tableau, voir image Zielgruppe 3: Benutzer mit hohem Dekubitusrisiko UND mit einer erheblichen Beeinträchtigung der anatomischen Eigenschaften des Beckengürtels Die verwendeten Materialien müssen eine gute Druckverteilung gewährleisten und müssen zudem einen angemessenen Schutz gegen Dekubitus verursachende Reibungen bieten. Das Antidekubituskissen muss individuell an den Benutzer angepasst werden können, zum Beispiel durch Wegnehmen oder Hinzufügen von druckregulierendem Grundmaterial oder zusätzlichen Unterstützungselementen.

Das Grundmaterial des Antidekubituskissens besteht aus: - Luft. Das Antidekubituskissen besteht aus unabhängigen Einheiten oder miteinander verbundenen Bändern oder Zellen, - Flow-Fluid-Gel, - oder einer Kombination aus Materialien mit einem der oben erwähnten Grundmaterialien, die zudem die Kontaktfläche mit den Körperteilen bildet.

Bei Luftkissen handelt es sich um Kissen mit Zellstruktur mit mindestens zwei Kammern, sodass eine angemessene Unterstützung der Sitzhaltung möglich ist. Das Antidekubituskissen muss sowohl vorne, hinten als auch seitlich (links/rechts) die Sitzhaltung des Benutzers unterstützen. Das Antidekubituskissen muss: - verschiedene Zellhöhen oder -formen und mindestens zwei Kammern aufweisen, wenn es anatomisch vorgeformt ist, - mindestens drei Kammern aufweisen, damit es die oben beschriebene Unterstützung bietet, wenn es nicht anatomisch vorgeformt ist.

Das Gelkissen hat eine ausreichend hohe profilierte Schaumstoffgrundlage mit einer Kammer, in der sich eine dicke Flow-Fluid-Tasche befindet. Diese Flow-Fluid-Tasche ist unterteilt.

Die Grundlage unterstützt das Becken, während die Flow-Fluid-Tasche die Kontaktfläche mit den knöchernen Extremitäten und dem Gesäss des Benutzers bildet. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für ein nicht individuell anpassbares Antidekubituskissen (Leistung Nr. 520516-520520) beträgt die Erneuerungsfrist zwei Jahre. - Für einen nicht individuell anpassbaren anatomisch geformten Antidekubitussitz (Leistung Nr. 520531-520542) ist die Erneuerungsfrist dieselbe wie für den Rollstuhl. - Für individuell anpassbare Antidekubituskissen (Leistung Nr. 520553-520564) beträgt die Erneuerungsfrist: - drei Jahre für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - vier Jahre für Benutzer ab achtzehn Jahre. - Für individuell anpassbare Antidekubituskissen Typ Luftkissen mit Zellstruktur oder Gelkissen Typ Flow-Fluid (Leistung Nr. 520575-520586) beträgt die Erneuerungsfrist: - drei Jahre für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - vier Jahre für Benutzer ab achtzehn Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das Antidekubituskissen (Leistung Nr. 520516-520520, 520553-520564 oder 520575-520586) darf kumuliert werden mit: - folgenden in Nr. 1 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer ab achtzehn Jahre: - einem manuellen Modularrollstuhl oder einem manuellen Aktivrollstuhl oder einem Aufrichtrollstuhl, - einem manuellen Pflegerollstuhl für Benutzer, die an einer fortschreitenden neuromuskulären Krankheit, an fortschreitender Myopathie, an Multipler Sklerose, an chronischer autoimmuner entzündlicher Polyarthritis gemäss den von der Königlichen Belgischen Vereinigung für Rheumatologie angenommenen Definitionen (rheumatoide Arthritis, Spondyloarthropathie, juvenile chronische Arthritis, systemischer Lupus erythematodes und Sklerodermie) leiden, oder für Benutzer mit Tetraparese oder Quadriparese, - folgenden in Nr. 2 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: - einem manuellen Aktivrollstuhl für Kinder oder einem Elektrorollstuhl für Kinder oder einem Aufrichtrollstuhl.

Das Antidekubituskissen (Leistung Nr. 520531-520542) darf kumuliert werden mit: - folgenden in Nr. 1 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer ab achtzehn Jahre: - einem manuellen Modularrollstuhl, - folgenden in Nr. 2 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: - einem manuellen Modularrollstuhl für Kinder. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für Antidekubituskissen zur Dekubitusprophylaxe (Leistung Nr. 520516-520520, 520531-520542, 520553-520564 oder 520575-520586) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Kissen in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist und dass der Benutzer eine Beteiligung der Versicherung für einen neuen Rollstuhl beantragt oder über einen Rollstuhl verfügt, für den ihm in der Vergangenheit eine Beteiligung der Versicherung bewilligt wurde, wobei die Erneuerungsfrist für diesen Rollstuhl nicht abgelaufen sein darf.

Eine Pauschalbeteiligung der Versicherung an einem « individuell anpassbaren Antidekubituskissen » (Leistung Nr. 520553-520564) oder einem « individuell anpassbaren Antidekubituskissen Typ Luftkissen mit Zellstruktur » (Leistung Nr. 520575-520586) kann Benutzern mit mässigem Dekubitusrisiko bewilligt werden unter der Bedingung, dass das Kissen in der Liste der Antidekubituskissen aufgenommen ist. - Pauschalbeteiligung der Versicherung für ein individuell anpassbares Antidekubituskissen: 522130-522141 - Y 100 - Pauschalbeteiligung der Versicherung für ein individuell anpassbares Antidekubituskissen Typ Luftkissen mit Zellstruktur: 522152-522163 - Y 100 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.2 aufgenommen.

HAUPTGRUPPE 10: Modular anpassbare Systeme zur Unterstützung der Sitzhaltung Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Ein System zur Unterstützung der Sitzhaltung von Benutzern ist für Benutzer bestimmt, die während einer langen Dauer ununterbrochen im Rollstuhl sitzen. Der Benutzer hat eine völlig unstabile Sitzhaltung im Rollstuhl mit hohem Risiko von Gleichgewichtsstörungen.

Das Sitzsystem bezweckt die Stabilisierung des Körpers des Benutzers, die Unterstützung des Körpers und das Reduzieren des Drucks und des Abgleitens. Anhand des die Haltung unterstützenden Systems wird der aktive Gebrauch des Rollstuhls gefördert. 1.2 Spezifische Indikationen Der Benutzer ist in Bezug auf alle Fortbewegungen vollständig an den Rollstuhl gebunden und benutzt den manuellen Rollstuhl ständig (mindestens 8 Stunden täglich). Bei Fortbewegungen im Innen- und Aussenbereich ist der Benutzer vollständig eingeschränkt (Kodierung 4).

Es besteht eine vollständige Beeinträchtigung (Kodierung 4) der anatomischen Eigenschaften der Wirbelsäule oder der Muskeln des Rumpfes - eventuell auch des Schultergürtels oder des Kopfes und des Nackens -, sodass der Rumpf bei dauerhaftem Sitzen unmöglich in korrekter Haltung bleibt, auch nicht wenn eine starre Rückenschale zusammen mit Rückenpelotten benutzt wird. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf das Rückensystem Das modular anpassbare Rückensystem wird verwendet, wenn eine aktive Unterstützung der Sitzhaltung des Benutzers notwendig ist.Das Rückensystem muss den Benutzer bei anatomischen Abweichungen des Rumpfes, des Schultergürtels oder des Kopfes und Nackens unterstützen.

Das Rückensystem kann auf der Grundlage der verwendeten Materialien und Techniken individuell an die Form des Rückens und die Sitzhaltung des Benutzers angepasst werden. Zweck des Rückensystems ist das Erreichen einer korrekten Sitzhaltung im Rollstuhl, wobei auf den Komfort des Benutzers und auch auf die Dekubitusprophylaxe geachtet wird. Das Rückensystem muss in den Rollstuhl eingebaut werden können und ersetzt die normale Rückenbespannung (beweglich, flach oder starr vorgeformt) des Rollstuhls. 3. Anpassungen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist Die Erneuerungsfrist für das modular anpassbare Rückensystem ist dieselbe wie für den Rollstuhl. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Das modular anpassbare Rückensystem (Leistung Nr. 520590-520601) darf kumuliert werden mit: - folgenden in Nr. 1 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer ab achtzehn Jahre: - einem manuellen Aktivrollstuhl, - folgenden in Nr. 2 vorgesehenen Mobilitätshilfsmitteln für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben: - einem manuellen Aktivrollstuhl für Kinder.

Ein manueller Aktivrollstuhl (Leistung Nr. 520074-520085 oder 520251-520262), der mit einem modular anpassbaren Rückensystem ausgestattet ist, darf auch mit einem Antidekubituskissen, das in Leistung Nr. 520516-520520, 520553-520564 oder 520575-520586 aufgenommen ist, kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für ein modular anpassbares Rückensystem zur Unterstützung der Sitzhaltung (Leistung Nr. 520590-520601) kann eine Beteiligung der Versicherung nur bewilligt werden unter der Bedingung, dass das System zum selben Zeitpunkt wie der Rollstuhl beantragt wird und in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.2 aufgenommen.

HAUPTGRUPPE 11: Rahmen für Sitzmulden Pour la consultation du tableau, voir image 1. Funktionelle Indikationen für Benutzer 1.1 Verwendungszweck Der Rahmen ist für die Befestigung einer Sitzmulde bestimmt und wird für Benutzer ab zwei Jahre zur Fortbewegung im Innen- und Aussenbereich verwendet. 1.2 Spezifische Indikationen Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde ist nur erstattungsfähig für Benutzer, die eine Sitzmulde brauchen und sich ohne diesen Rahmen nicht fortbewegen können. 2. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf den Rahmen 2.1. Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die unteren Gliedmassen Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde kann mit Beinstützen oder abschwenkbaren Beinstützen mit winkelverstellbarer Fussstütze, die an dem neigungsverstellbaren Teil des Rahmens befestigt sind, ausgestattet werden, die vom Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar oder verstellbar sein. 2.2 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die oberen Gliedmassen Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde ist mit Armlehnen ausgestattet, die vom Benutzer oder Begleiter abgenommen werden können, um den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern.

Die Armlehnen dienen als Stütze für die Unterarme des Benutzers. Sie sind höhen- und breitenverstellbar. 2.3 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die allgemeine Sitzhaltung und die Positionierung Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde ist mit einem sicheren Befestigungssystem ausgestattet, das Kopplung und Entkopplung der Sitzmulde durch den Begleiter ohne Gebrauch eines Werkzeugs erlaubt.

Der Sitzwinkel kann anhand einer Gasdruckfeder oder eines vergleichbaren Systems bis mindestens 15° eingestellt werden. Der Rückenlehnenwinkel ist bis mindestens 30° einstellbar. 2.4 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf Antrieb/Steuerung Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde kann vom Typ Schieberollstuhl oder vom Typ Greifreifenrollstuhl sein. Beide Typen sind mit Schiebegriffen oder einem vom Begleiter höhenverstellbaren Schiebebügel ausgestattet. 2.5 Funktionelle Spezifikationen in Bezug auf die Verwendungszwecke Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde kann so zerlegt werden, dass er im Auto mitgenommen werden kann. 2.6 Funktionelle Spezifikationen - technische Aspekte Der Rahmen für die Befestigung einer Sitzmulde verfügt über Vorder- und Hinterräder mit Luft- oder Vollgummireifen; die Vorderräder sind schwenkbar. Der Rahmen ist mit einem Bremssystem an den beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer oder Begleiter bedient werden kann. 3. Anpassungen 3.1 Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Die Leistungen Nr. 520634-520645 und 520671-520682 sind nicht miteinander kumulierbar.

Pour la consultation du tableau, voir image 3.2 Obere Gliedmassen Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.3 Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image 3.4 Sicherheit Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 3.5 Steuerung/Antrieb Es sind keine Anpassungen vorgesehen. 4. Spezifische Bedingungen 4.1 Erneuerungsfrist - Für Benutzer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erneuerungsfrist drei Jahre. - Für Benutzer ab achtzehn bis fünfundsechzig Jahre beträgt die Erneuerungsfrist fünf Jahre. 4.2 Zugelassene Kumulierungen Der Rahmen für eine Sitzmulde kann nicht mit einem Rollstuhl kumuliert werden.

Der Rahmen für eine Sitzmulde darf nicht mit der Leistung Nr. 646494 von Artikel 29 § 1 in Kapitel XI des Verzeichnisses kumuliert werden. 4.3 Beteiligung der Versicherung Für einen Rahmen für eine Sitzmulde (Leistung Nr. 520612-520623) kann eine Beteiligung der Versicherung bewilligt werden unter der Bedingung, dass der Rahmen in der Liste der erstattungsfähigen Produkte aufgenommen ist. 4.4 Beteiligungsantrag Die Beteiligung der Versicherung kann nur bewilligt werden: - aufgrund der vom verschreibenden Arzt ausgefüllten ärztlichen Verschreibung, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Begründungsberichts, - aufgrund des vom zugelassenen Pflegeerbringer ausgefüllten Antrags auf Beteiligung der Versicherung.

Das anzuwendende Antragsverfahren ist in römisch I Ziffer 3.3.2 aufgenommen.

Für den Antrag auf vorzeitige Erneuerung eines Rollstuhls oder auf zusätzliche Anpassungen eines bereits gelieferten Rollstuhls ist das in römisch I Ziffer 3.3.5 oder römisch I Ziffer 3.3.6 aufgenommene Antragsverfahren anwendbar.

III. SPEZIFIKATIONEN IN BEZUG AUF DIE ANPASSUNGEN DER IN TEIL II VORGESEHENEN MOBILITÄTSHILFSMITTEL 1. Untere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Beinstützen.Die Beinstützen müssen vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. An jeder Beinstütze muss eine Wadenstütze vorhanden sein. Die Beinstützen müssen mechanisch längeneinstellbar sein und stufenlos bis zur Horizontalen (Kniewinkel) einstellbar sein.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit komfortablen Beinstützen. Die komfortablen Beinstützen müssen mit einem Längenausgleich ausgestattet sein, das heisst sie müssen automatisch die Längenunterschiede der Beine, die bei Flexion und Extension des Kniegelenks auftreten, ausgleichen. Die komfortablen Beinstützen müssen vom Benutzer oder Begleiter abgenommen oder abgeschwenkt werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen oder den Lagewechsel in und aus dem Rollstuhl zu erleichtern. Die komfortablen Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung individuell einstellbar sein. An jeder komfortablen Beinstütze muss eine einstellbare Wadenstütze vorhanden sein.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit elektrisch verstellbaren komfortablen Beinstützen für Benutzer, für die ein regelmässiger Lagewechsel der unteren Gliedmassen medizinisch indiziert ist. Die elektrisch verstellbaren komfortablen Beinstützen müssen mit einem Längenausgleich ausgestattet sein, das heisst sie müssen automatisch die Längenunterschiede der Beine, die bei Flexion und Extension des Kniegelenks auftreten, ausgleichen.

Die elektrischen komfortablen Beinstützen müssen in Funktion der Unterschenkellänge des Benutzers und der allgemeinen Sitzhaltung einstellbar sein. An jeder Beinstütze muss eine einstellbare Wadenstütze vorhanden sein. Die elektrisch verstellbaren komfortablen Beinstützen müssen anhand einer Steuerung vom Benutzer selbständig bedient werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit winkeleinstellbaren Fussplatten oder einer einteiligen winkeleinstellbaren Fussplatte. Die Fussplatten oder die einteilige Fussplatte sind höhenverstellbar und sind je nach Winkel des Fussgelenks einstellbar.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Pedals des Therapiedreirads mit einem Halterungssystem für den Fuss.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Pedals des Therapiedreirads mit einer Fussplatte, die den ganzen Fuss unterstützt. Als zusätzliche Stütze kann der Rand der Fussplatte erhöht sein. Die Fussplatte ist mit einem Gegengewicht ausgestattet, damit das Pedal immer horizontal nach oben gerichtet bleibt.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Pedals eines Therapiedreirads mit einer Knöchel-/Fussschiene, um das Fussgelenk zu befestigen. Fussplatte und Fusshalterungssystem sind einbegriffen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Länge der Pedalkurbel des Therapiedreirads. 2. Obere Gliedmassen Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit höheneinstellbaren Armlehnen.Die Armlehnen sind abnehmbar oder abschwenkbar.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Therapiedreirads mit einem Steuer mit besonderer Form, das Beeinträchtigungen der oberen Gliedmassen speziell angepasst ist. 3. Positionierung (Sitz-Rücken) Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit verstellbarer Grundplatte für ein Antidekubituskissen. Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit abnehmbarer Sitzschale oder anatomisch starrem Sitz (mit starrer Schale oder starrer Auspolsterung).

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit abnehmbarer Rückenschale oder anatomisch starrer Rückenlehne (mit starrer Schale oder starrer Auspolsterung).

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit einstellbarem oder verstellbarem Rückenwinkel bis mindestens 30°.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit einstellbarem oder verstellbarem Rückenwinkel bis 90°.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls für Kinder mit einstellbarem Rückenwinkel bis mindestens 10° oder verstellbarem Rückenwinkel bis mindestens 30°.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit einstellbarem Sitzwinkel bis mindestens 5°.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit fester Sitzunterstützung, die elektrisch und stufenlos kantelbar ist, um die Sitzhaltung des Benutzers zu variieren. Der Sitz kann getrennt von der Rückenlehne und stufenlos elektrisch bis zu mindestens 10° verstellt werden. Die elektrische Sitzkantelung muss anhand einer Steuerung selbständig vom Benutzer bedient werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit fester Rückenunterstützung, die elektrisch und stufenlos verstellbar ist, um die Sitzhaltung des Benutzers zu variieren. Die Rückenlehne kann getrennt vom Sitz und stufenlos elektrisch bis zu mindestens 30° verstellt werden. Die elektrische Rückenverstellung muss anhand einer Steuerung selbständig vom Benutzer bedient werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls für Benutzer, die in einer nicht angepassten Wohnung leben oder selbständig wohnen oder am Arbeitsplatz diese Anpassung benötigen, um an die verschiedenen Einrichtungselemente der Wohnung oder des Arbeitsplatzes (Schränke usw.) zu kommen.

Elektrisch stufenlos höhenverstellbare Sitzeinheit: Der sitzende Benutzer wird anhand eines Liftsystems mit der vollständigen Sitzeinheit mindestens 20 cm höher als die normale Höhe der Sitzeinheit befördert. Die elektrisch höhenverstellbare Sitzeinheit muss anhand einer Steuerung vom Benutzer selbständig benutzt werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls für Kinder, die in einer nicht angepassten Wohnung leben oder die in der Schule diese Anpassung benötigen, um an die verschiedenen Einrichtungselemente der Wohnung oder der Schule (Schränke usw.) zu kommen.

Elektrisch stufenlos höhenverstellbare und bis zum Boden verstellbare Sitzeinheit: Das sitzende Kind wird anhand eines Liftsystems mit der vollständigen Sitzeinheit mindestens 20 cm höher als die normale Höhe der Sitzeinheit oder von der normalen Sitzhöhe auf die Höhe des Bodens befördert. Die elektrisch höhenverstellbare Sitzeinheit muss anhand einer Steuerung vom Kind selbständig bedient werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls für Benutzer, die in einer nicht angepassten Wohnung leben oder die selbständig wohnen oder am Arbeitsplatz diese Anpassung benötigen, um an die verschiedenen Einrichtungselemente der Wohnung oder des Arbeitsplatzes (Schränke usw.) zu kommen.

Elektrisch stufenlos verstellbare Sitzeinheit mit Aufrichtfunktion: Der Benutzer wird im Rollstuhl anhand eines Liftsystems mit der vollständigen Sitzeinheit von der sitzenden in die stehende Haltung befördert. Die elektrische Aufrichtfunktion muss anhand einer Steuerung vom Benutzer selbständig benutzt werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit höhen- und tiefenverstellbarer Kopfstütze, die Kopfstütze ist ebenfalls winkelverstellbar.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Pelotten, die den Brustkorb des Benutzers unterstützen. Die Pelotten müssen am Rollstuhl befestigt werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Abduktionskeil zur Unterstützung oder Berichtigung der Position der Beine des Benutzers. Der Abduktionskeil muss am Rollstuhl befestigt werden können.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhlrahmens für eine Sitzbreite von mehr als 48 cm bis maximal 52 cm.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhlrahmens für eine Sitzbreite von mehr als 52 cm bis maximal 58 cm.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls in Funktion des Sitzgleichgewichts nach Amputation einer oder der beiden unteren Gliedmassen des Benutzers.

Mit der Anpassung wird die Verlängerung der Hinterachse um mindestens 4 cm ermöglicht.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit einem Rollstuhltisch oder Hemitisch, der am Rollstuhl angebracht werden kann. Dieser Tisch muss abnehmbar oder abschwenkbar sein.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Schieberollstuhls mit einer Sitzbreite von mehr als 36 cm.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls für Kinder mit Abduktionsrahmen; der Abduktionswinkel muss einstellbar sein.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Therapiedreirads mit Lendenstütze zur Befestigung oder Unterstützung des Benutzers. Die Lendenstütze ist mit einem Befestigungsgurt ausgestattet. 4. Sicherheit Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Fersenhalter oder Fussband, um die Füsse des Benutzers auf den Fussstützen zu befestigen. Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Sicherheitsgurt.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Sitzhose, um ein Nachvornegleiten zu verhindern.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit abnehmbarem oder abschwenkbarem Antikipp-System.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Bordsteinheber, sodass der Benutzer selbständig und auf sichere Art und Weise im Aussenbereich Stufen überwinden kann. 5. Steuerung/Antrieb Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit mechanischem Antriebs- und Steuerungssystem für eine einseitige Bedienung anhand eines doppelten Antriebsreifens, der auf den grossen Hinterreifen angebracht ist. Dieses System ist für Benutzer bestimmt, die eine der oberen Gliedmassen nicht mehr benutzen können und die den Rollstuhl mit Standardantriebsreifen weder anschieben noch steuern können. Sowohl einseitiger Antrieb als auch einseitige Steuerung des Rollstuhls müssen anhand des Systems möglich sein. Der manuelle Modularrollstuhl ist im Rahmen dieser Anwendung mit einem Bremssystem an beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer mit nur einer Hand bedient werden kann.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit mechanischem Antriebs- und Steuerungssystem für eine einseitige Bedienung anhand eines Hebelsystems. Dieses System ist für Benutzer bestimmt, die eine der oberen Gliedmassen nicht mehr benutzen können und die den Rollstuhl mit Standardantriebsreifen weder anschieben noch steuern können.

Sowohl einseitiger Antrieb als auch einseitige Steuerung des Rollstuhls müssen anhand des Systems möglich sein. Der manuelle Modularrollstuhl ist im Rahmen dieser Anwendung mit einem Bremssystem an beiden Hinterrädern ausgestattet, das vom Benutzer mit nur einer Hand bedient werden kann.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls durch Senkung der Sitzhöhe, um den Rollstuhl mit Hilfe eines Fusses beziehungsweise der Füsse anzutreiben. Diese Anpassung ist für Benutzer bestimmt, die eine der oberen Gliedmassen nicht mehr benutzen können und die den Rollstuhl mit Standardantriebsreifen weder anschieben noch steuern können, oder für Benutzer, bei denen der Abstand zwischen Kniefalte und Ferse kürzer als 35 cm ist. Diese Anpassung darf nicht durch Anpassung der Hinterradachse (Axialscheibe) und der Gabelköpfe der Vorderräder erfolgen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit angepassten Greifreifen bei verminderter Greiffunktion.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines Joysticks, der im Rollstuhltisch eingebaut ist, vom Benutzer gesteuert wird. Die Steuerung muss in den Rollstuhltisch eingezogen (über/unter den Rollstuhltisch) oder vom Rollstuhltisch abgenommen werden können.

Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Anhand der Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglicht werden.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines zusätzlichen externen Joysticks vom Benutzer gesteuert wird, der dem Benutzer ermöglicht, trotz minimaler Muskelfunktionen den Rollstuhl zu steuern. Diese Anpassung ermöglicht dem Benutzer anhand von minimalen oder schlecht koordinierten Bewegungen den Rollstuhl zu kontrollieren.

Der zusätzliche Joystick kann in den Rollstuhltisch oder in die Armlehne eingebaut werden. Die normale Joystick-Steuerung kann als zusätzliche Steuerung für den Begleiter beibehalten werden. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Anhand der Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglicht werden.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines Joysticks, der auf einem mechanisch schwenkbaren Befestigungsarm oder auf einer individuell angepassten Schulterbefestigung angebracht ist, vom Benutzer gesteuert wird. Die Steuerung muss sowohl in liegender als auch in sitzender Haltung bedienbar sein. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines Joysticks, der auf einem elektrisch schwenkbaren Befestigungsarm angebracht ist, vom Benutzer gesteuert wird. Die Steuerung muss sowohl in liegender als auch in sitzender Haltung bedienbar sein. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines Joysticks vom Benutzer gesteuert wird, der auf einem mechanisch schwenkbaren Befestigungsarm, der die Steuerung genau vor dem Benutzer positioniert, angebracht ist. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand eines Fingersteuerungssystems durch leichte Bewegungen der Fingerspitze vom Benutzer gesteuert wird. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand einer Hinterkopfsteuerung vom Benutzer gesteuert wird. Diese Steuerung auf der Grundlage von in und auf der Kopfstütze eingebauten Sensoren ist für Benutzer mit einer guten Kontrolle des Kopfes geeignet. Diese Anpassung ermöglicht dem Benutzer den Rollstuhl anhand von Kopfbewegungen zu steuern und zu kontrollieren. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand einer Fusssteuerung vom Benutzer gesteuert wird. Diese Steuerung ist für Benutzer mit Problemen von Hand- oder Armfunktionen und ausreichend guter Kontrolle der Füsse geeignet. Diese Anpassung ermöglicht dem Benutzer den Rollstuhl anhand von Fussbewegungen zu steuern und zu kontrollieren. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung der Steuerung, wobei der Elektrorollstuhl anhand besonderer Schalter vom Benutzer gesteuert wird. Diese spezifische Steuerung muss gemäss den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Benutzers einstellbar sein. Die Steuerung muss dem Benutzer die Bedienung aller Funktionen des Rollstuhls ermöglichen.

Pour la consultation du tableau, voir image Anpassung des Rollstuhls mit Bremsverlängerungen. » Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Januar 2005 beigefügt zu werden Gegeben zu Brüssel, den 12. Januar 2005 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit R. DEMOTTE Vu pour être annexé à Notre arrêté du 7 décembre 2005.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL

^