publié le 30 septembre 2022
Arrêté royal fixant les unités de mesure légales et les étalons et les mesures nécessaires à la reproduction de ces unités et modifiant l'article VIII.35 du Code de droit économique. - Traduction allemande d'extraits
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6 MAI 2020. - Arrêté royal fixant les unités de mesure légales et les étalons et les mesures nécessaires à la reproduction de ces unités et modifiant l'article VIII.35 du Code de droit économique. - Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1, 5, 7 et 8 de l'arrêté royal du 6 mai 2020 fixant les unités de mesure légales et les étalons et les mesures nécessaires à la reproduction de ces unités et modifiant l'article VIII.35 du Code de droit économique (Moniteur belge du 12 mai 2020, err. du 14 mai 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 6. MAI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung der gesetzlichen Maßeinheiten und Eichmaße und der für die Wiedergabe dieser Einheiten erforderlichen Maßnahmen und zur Abänderung von Artikel VIII.35 des Wirtschaftsgesetzbuches PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, der Artikel VIII.35, VIII.36, VIII.37, VIII.38, VIII.40 Absatz 1 und VIII.41 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. September 1970 zur Festlegung des teilweisen Inkrafttretens des Gesetzes vom 16. Juni 1970 über die Maßeinheiten, Eichmaße und Messgeräte und zur Festlegung der gesetzlichen Maßeinheiten und Eichmaße und der für die Wiedergabe dieser Einheiten erforderlichen Maßnahmen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Oktober 2019;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.956/1 des Staatsrates vom 20. Februar 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die Europäische Kommission am 23. Juli 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1258 zur Änderung der Richtlinie 80/181/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen angenommen hat;
In der Erwägung, dass in Artikel VIII.38 des Wirtschaftsgesetzbuches für den König die Möglichkeit vorgesehen ist, die Bestimmungen der Artikel VIII.34 und VIII.35 mit Änderungen in Übereinstimmung zu bringen, die die Generalkonferenz für Maß und Gewicht am internationalen Einheitensystem vornimmt;
In der Erwägung, dass, selbst wenn nur die Definitionen der SI-Basiseinheiten geändert wurden, Artikel VIII.35 des Wirtschaftsgesetzbuches vollständig ersetzt werden sollte, damit er lesbar ist;
In der Erwägung, dass die dringende Notwendigkeit durch die Tatsache begründet ist, dass die Richtlinie (EU) 2019/1258 der Europäischen Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung der Richtlinie 80/181/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen schnellstmöglich in belgisches Recht umgesetzt werden muss;
Auf Vorschlag der Ministerin der Wirtschaft Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Vorliegender Erlass dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt. (...) Art. 5 - In Artikel VIII.35 des Wirtschaftsgesetzbuches wird § 1 wie folgt ersetzt: "Art. VIII.35 - § 1 - Die in Artikel VIII.34 Nr. 1 erwähnten Basiseinheiten, die Größen, auf die sie sich beziehen, und die Einheitenzeichen, die sie bezeichnen, sind:
Größe
Einheit
Name
Einheitenzeichen
Zeit
Sekunde
s
Länge
Meter
m
Masse
Kilogramm
kg
Elektrische Stromstärke
Ampere
A
Thermodynamische Temperatur
Kelvin
K
Stoffmenge
Mol
mol
Lichtstärke
Candela
cd
Die Definitionen der SI-Basiseinheiten lauten wie folgt: 1. Maßeinheit der Zeit Die Sekunde, Einheitenzeichen s, ist die SI-Einheit der Zeit.Sie ist definiert, indem für die Cäsiumfrequenz DeltaVCs, der Frequenz des ungestörten Hyperfeinübergangs des Grundzustands des Cäsiumatoms 133, der Zahlenwert 9 192 631 770 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit Hz, die gleich s- 1 ist. 2. Maßeinheit der Länge Der Meter, Einheitenzeichen m, ist die SI-Einheit der Länge.Er ist definiert, indem für die Lichtgeschwindigkeit in Vakuum c der Zahlenwert 299 792 458 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit m/s, wobei die Sekunde mittels DeltaVCs definiert ist. 3. Maßeinheit der Masse Das Kilogramm, Einheitenzeichen kg, ist die SI-Einheit der Masse.Es ist definiert, indem für die Planck-Konstante h der Zahlenwert 6,626 070 15 x 10- 34 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit J s, die gleich kg m2 s- 1 ist, wobei der Meter und die Sekunde mittels c und DeltaVCsdefiniert sind. 4. Maßeinheit der elektrischen Stromstärke Das Ampere, Einheitenzeichen A, ist die SI-Einheit der elektrischen Stromstärke.Es ist definiert, indem für die Elementarladung e der Zahlenwert 1,602 176 634 x 10- 19 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit C, die gleich A s ist, wobei die Sekunde mittels DeltaVCs definiert ist. 5. Maßeinheit der thermodynamischen Temperatur Das Kelvin, Einheitenzeichen K, ist die SI-Einheit der thermodynamischen Temperatur.Es ist definiert, indem für die Boltzmann-Konstante k der Zahlenwert 1,380 649 x 10- 23 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit J K- 1, die gleich kg m2 s- 2 K- 1 ist, wobei das Kilogramm, der Meter und die Sekunde mittels h, c und DeltaVCs definiert sind. 6. Maßeinheit der Stoffmenge Das Mol, Einheitenzeichen mol, ist die SI-Einheit der Stoffmenge.Ein Mol enthält genau 6,022 140 76 x 1023 Einzelteilchen. Diese Zahl entspricht dem für die Avogadro-Konstante NA geltenden festen Zahlenwert, ausgedrückt in der Einheit mol- 1, und wird als Avogadro-Zahl bezeichnet.
Die Stoffmenge, Zeichen n, eines Systems ist ein Maß für eine Zahl spezifizierter Einzelteilchen. Bei einem Einzelteilchen kann es sich um ein Atom, ein Molekül, ein Ion, ein Elektron, ein anderes Teilchen oder eine Gruppe solcher Teilchen mit genau angegebener Zusammensetzung handeln. 7. Maßeinheit der Lichtstärke Die Candela, Einheitenzeichen cd, ist die SI-Einheit der Lichtstärke in einer bestimmten Richtung.Sie ist definiert, indem für das photometrische Strahlungsäquivalent Kcd der monochromatischen Strahlung der Frequenz 540 x 1012 Hz der Zahlenwert 683 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit lm W- 1, die gleich cd sr W- 1 oder cd sr kg- 1 m- 2 s3 ist, wobei das Kilogramm, der Meter und die Sekunde mittels h, c und DeltaVCs definiert sind." (...) Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 13. Juni 2020 in Kraft.
Art. 8 - Der für Wirtschaft zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Mai 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Wirtschaft N. MUYLLE